Darf ich meinem Chef sagen dass ich einen Betriebsrat gründen werde, weil ich die Zustände nicht korrekt finde?

11 Antworten

Wenn Du sowieso schon bei einem Anwalt für Arbeitsrecht bist, dann frag Ihn bitte, welche Gewerkschaft für Dich zuständig ist.

Sprech dort vor, falls vorhanden bringst Du Unterlagen (die deinen Fall betreffen) mit und bekommst, nach dem Beitritt in die Gewerkschaft den nötigen Background und alle Informationen die Du brauchst um einen Betriebsrat aufzustellen.

Versteh mich nicht falsch aber ein Betriebsrat ist kein Instrument um ein Rachefeldzug gegen seinen Chef zu starten!
Ein Betriebsrat lebt in erster Linie von einem "Miteinander". 

Lies mal BetrVG §2 "Zusammenarbeit" Abs. 1 -> 
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg002.html

Um vielleicht besser zu verstehen, welche Aufgaben und Pflichten ein Betriebsrat hat, solltest Du auch hier mal vorbei schauen und lesen:
https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/V/vertrauensvolle-zusammenarbeit.html


Viel Glück!

maierson 
Fragesteller
 30.11.2017, 20:23

Es hat nichts mit Rachefeldzug zu tun sondern viel mehr damit dass Chefs nicht machen dürfen was sie wollen und Leute fertig machen. Daher ist es gut einen BR zu gründen in Unternehmen die sich nicht an humane Regeln halten.

Gestern war es noch die Abfindung,die du wolltest. Entweder ich kireg ne Abfindung oder ich gründe einen BR.

Du mußt deinem Chef gar keinen Grund nennen. Tu`s doch einfach. Aber du denkst, mit so eiem Unsinn kannst du deinen Chef unter Druck setzen, das wird nicht klappen.

Da bewegst du dich auf Messers Schneide, ich würde auf jeden Fall die Begründung mit den Zuständen nicht erwähnen. Er könnte es als Drohung gegen seine Person aufnehmen, dann hast du den schwarzen Peter gezogen.

maierson 
Fragesteller
 30.11.2017, 18:24

Warum gründet man denn einen BR? Weil alles toll ist?
WIeso darf man das nicht sagen dass man unzufrieden ist? Gegen welches Gesetz verstößt man denn da?

Bitterkraut  30.11.2017, 19:21
@maierson

Wenn du den Betriebsrat dann gegründet hast (falls du nicht vorher gekündigt wirst) kannst du dan ja juristisch agieren. Und einem Chef mal so richtig zeigen was Sache ist...

Ein Betriebsrat schützt aber nicht vor Unzufriedenheit.

Selbstverständlich darfst Du das Deinem Chef sagen.

Da Du ja in der vorletzten Frage schon geäußert hast, dass Du Deinen Chef mit der Betriebsratsgründung mehr oder weniger unter Druck setzen willst (um es mal harmlos auszudrücken), wird er sich dann sehr wahrscheinlich ganz schnell überlegen, wie er Dich vorher loswird.

Mal ernsthaft: Den Chef vorab zu informieren, ist das dümmste was Du tun kannst wenn dieser keinen BR will.

maierson 
Fragesteller
 30.11.2017, 18:25

Ich möchte doch genau das. Er soll mich probieren loszuwerden. Wie will er das denn machen? 

Nordan  30.11.2017, 18:27
@maierson

das ist ganz einfach. Er muss nur einen Grund vorschieben für eine 3. Abmahnung und schon bist Du raus. Es reicht schon wenn Du im Winter ein paar mal zu spät kommst. Irgendwas finden die immer. Außerdem darf er Dich sogar für zurückliegende Dinge abmahnen. Der cleverste scheinst Du mir nicht zu sein.

maierson 
Fragesteller
 30.11.2017, 18:31
@Nordan

Nun ja, bin mal gespannt welches Arbeitsgericht das akzeptiert und vor allem glaubt. Kurz nach der Ankündigung des BR mahnt man mich für vergangene Sachen ab... Wie gesagt die 2 Abmahnungen sind lächerlich und bedürfen nicht einmal einer Gegendarstellung sagte mein Anwalt. 

Hexle2  30.11.2017, 18:31
@maierson

 Wie will er das denn machen? 

Lass Dich überraschen.

Ich kenne weder Deinen Betrieb, noch den Chef oder Dich. Wenn ein AG allerdings einen AN "loswerden" will, findet er irgend etwas und wenn er Dir das Leben so schwer macht, dass Du selbst kündigst.

Schau mal im Netz nach "Union Busting". Da kannst Du mal lesen, wie manche AG sogar langjährige, erfahrene Betriebsräte versuchen loszuwerden und das auch oft noch mit Erfolg.

Solange Du weder Wahlvorstand noch BR bist, geht das noch einfacher.

Familiengerd  30.11.2017, 18:44
@Nordan

"Er muss nur einen Grund vorschieben für eine 3. Abmahnung und schon bist Du raus."

Das ist - so formuliert - Unsinn.

Erstens kann der Arbeitgeber keine Abmahnung aussprechen und - verbunden damit - auch kündigen.

Zweitens müssen die Abmahnungen das gleiche Fehlverhalten betreffen.

Drittens gibt es keinen "Automatismus" 3. Abmahnung = Kündigung. Ob eine Kündigung im Wiederholungsfall einer Verfehlung nach einer 1., 2., 3., 4., ... Kündigung ausgesprochen werden kann, hängt ausschließlich von den konkreten Umständen und dem Schweregrad der Verfehlungen ab; Abmahnungen dürfen sich nur nicht "verbrauchen" bezüglich ihrer Warnfunktion.

Wozu willst Du es dem Chef sagen?

Ihr braucht ein Betriebsrat und Du  leitest alles dafür in die Wege.

Irgendwann weis der Chef es, dass Ihr einen Betriebsrat habt.