Ist ein Betriebsrat beschlußfähig wenn nur 4 von 11 ständigen Mitgliedern abstimmen?

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Hier gilt § 33 BetrVG :

(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
(3) Nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Beschlussfassung teil, so werden die Stimmen der Jugend- und Auszubildendenvertreter bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mitgezählt.

Wishmaster69  11.05.2011, 15:18

Bleibt nur noch zu klären, ob die ordentlichen Betriebsräte überhaupt hätten fehlen dürfen. In der Regel wird nur Krankheit oder Urlaub als Entschuldigung anerkannt. Die Ersatzmitglieder dürfen dann eigentlich nicht eingeladen werden.

lenzing42  11.05.2011, 16:19
@Wishmaster69

Vollkommen richtig,aber das war nicht die Frage.

das muss in der Geschäftsordnung des Betriebsrats stehen.

Rover666 
Fragesteller
 11.05.2011, 10:23

Nein, das steht im Betriebsverfassungsgesetz. Leider fehlt mir aber die Zeit dieses kurzfristig durchzuarbeiten. Ich hatte gehofft, das irgendwer gerade den entsprechenden Paragraphen zur Hand hat.

Trotzdem Danke für deine Antwort!

Im genannten Fall ist nach dem schon zitierten Gesetz der Betriebsrat beschlussfähig unter der Voraussetzung, dass die Ersatzmitglieder formal korrekt geladen wurden, weil nämlich die fehlenden ordentlichen BR-Mitglieder entschuldigt nicht an der Sitzung teilnehmen konnten (zu den Entschuldigungsgründen zählen  - wie schon erwähnt -  Verhinderung aus Krankheit und Urlaub, außerdem in strengsten Ausnahmefällen betriebliche Hinderungsgründe - z.B. ein BR-Mitglied muss gerade eine Lagerraumkühlung reparieren, weil sonst eine ganze Lebensmittelproduktion verderben würde).

Wenn Ersatzmitglieder unter korrekten Voraussetzungen geladen wurden, spielt es keine Rolle, wenn der Betriebsrat bei einer Sitzung mehrheitlich aus Ersatzmitgliedern besteht; sie unterscheiden sich rechtlich dann in nichts von ordentlichen Mitgliedern.

Familiengerd  12.05.2011, 17:39

Ergänzung: Für unentschuldigt fehlende ordentliche BR-Mitglieder (gerade "keine Lust"  - soll es ja auch 'mal geben -  oder einfach nur "keine Zeit") dürfen keine Ersatzmitglieder geladen werden; diese unentschuldigt fehlenden Mitgleider verhalten sich nicht gesetzeskonform!

Familiengerd  12.05.2011, 18:01
@Familiengerd

2. Ergänzung: Die Bestellung/Einladung von Ersatzmitgliedern ist in §25 BetrVG geregelt; Entschuldigungsgründe für das Fehlen eines ordentlichen Mitglieders ergeben sich aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte; in "Däubler/Kittner/Klebe (Hrsg.): BetrVG, Kommentar für die Praxis, Bund-Verlag, Frankfurt/Main", gibt es dazu in den Randziffern 14 ff ausführliche Erläuterungen und Beispiele.

Rover666 
Fragesteller
 12.05.2011, 19:42
@Familiengerd

Vielen Dank für die ausführliche Information.

Demnach handeln wir definitiv nicht gesetzeskonform. Zu nahezu jeder Sitzung werden Ersatzmitglieder geladen weil sich andere "aus betrieblichen Gründen" abmelden bzw. vom jeweiligen Abteilungsleiter abgemeldet werden.

Andererseits wird aber auch jede Woche eine außerordentliche Sitzung einberufen um Schichtplanänderungen, Einstellungen oder Sonstiges kurzfristig zu entscheiden. Da ist schon klar, das nicht immer alle teilnehmen können oder möchten.

Ein Ersazmitglid ist bereits zuückgetreten, ich denke das sollte ich ebenfalls tun.

Danke nochmal für eine Antworten!

 

Familiengerd  12.05.2011, 22:21
@Rover666

Warum wird diese Arbeit nicht vom Betriebsausschuss erledigt? Der Betriebsausschuss muss ja von einem Betriebsrat ab 9 Mitgliedern gebildet werden (§ 27 BetrVG); im Falle Ihres Betriebsrates mit 11 Mitgliedern würde der Betriebsausschuss aus 5 Mitgliedern bestehen: BR-Vorsitzender, Stellvertreter und 3 weitere gewählte Mitglieder aus den Reihen des BR. Der BR kann dem Ausschuss (der dann die "laufenden Geschäfte" des BR erledigt) weitere bestimmte Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen - es muss nicht immer der gesamte Betriebsrat geladen werden.

Wenn sie die Ersatzmitglieder nicht hätten auftreiben können, hätten sie die aktuelle Sitzung beendet, eine neue für nach der Frühstückspause angesetzt und darin ihre Beschlussfaehigleit festgestellt. Wenn der Beschluss dich betrifft, kannst du beim Arbeitsgericht klagen, egal unter welchen Voraussetzungen der Beschluss zustande gekommen ist, sprich aber vorher noch mal mit der nächsthöheren Stufenvertretung.

Rover666 
Fragesteller
 11.05.2011, 10:26

Ich bin selbst Mitglied dieses Betriebsrates und zweifele die Rechtmäßigkeit unseres Handelns an.

Bei jeder Sitzung völlig andere Teilnehmer, das stimmt mich etwas skeptisch.

DIzbuster  11.05.2011, 12:16
@Rover666

Dann hast du sicher auch Zugang zu eurer Satzung und einer Ausgabe des PVG's? So ein BR muss ja unter widrigen Umstaenden handlungsfaehig bleiben und wird fuer solche Faelle auch entsprechend Vorsorge und Absicherung getroffen haben. Wenigstens ist es ein gutes Thema für eure nächste BR-Wahl.