Inventur Differenz vom Gehalt abziehen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Fehlbestand muss von Deinem Arbeitgeber mit dem Entnahmewert versteuert werden, der auch immer inklusive der Mehrwertsteuer ist. Ein anderes Vorgehen ist umatzsteuerlich nicht zulässig. Die nicht erfolgte Rechnungsstellung könnte für Deinen Arbeitgeber ggf. zum Problem werden, aber nicht für Dich.

Dich mit den Kosten für abgelaufene Ware zu belaste finde ich aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht korrekt.

das klingt nach einem Märchen. Ja, es gibt Verträge, bei denen Inventurdifferenzen weitergegeben werden. Aber abgelaufene Waren werden nicht verrechnet. Auch die Geschichte mit Mehrwertsteuer ohne Rechnung ist unglaubwürdig.

was mich wundert, wenn du Verkaufsfahrer für Tiefkühlprodukte bist, dann gibst du selbst die Ware aus. Jeder, der etwas vom Geschäft versteht, sortiert seine Ware so ein, dass sie rechtzeitig (!) und weit vor dem Verfall verkauft wird. So läuft's auch im normalen Geschäft: die neue Ware wird weit hinten oder unten positioniert, so dass erst die ältere gegriffen wird.

Das klingt für mich aber ziemlich illegal. Frag mal einen Anwalt.

Abgelaufene Ware musst du meines Wissens nach nicht bezahlen, das ist unternehmerisches Risiko.

Dass du für deine Fehler bezahlen musst, kann ich mir noch am ehesten vorstellen. Dann musst du aber auch andersherum belohnt werden, wenn du mehr einnimmst.

Grundsätzlich ist das nicht zulässig, es sei denn du bekommst Mankogeld. Er müsste nachweisen wo du den Fehler gemacht hast, dass wird er normalerweise nicht können.

Mangobetrag ist 0,001 % vom Jahres Umsatz das waren 170 €

@Hosszu112

Ne, bekommst du mehr Geld wenn du keine Fehler beim Geldeinnehmen machst ? Also zB 50€ pM mehr ?

@Hosszu112

Dann kann er kein Geld abziehen