Ich arbeite bei einer Tankstelle, darf mein Chef mir die Differenz vom Lohn abziehen wenn ein Kunde mich belogen hat und weniger bezahlt als er musste?

6 Antworten

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Nein, wenn ...

1. Der Arbeitgeber darf Kassendifferenzen dem Arbeitnehmer nur dann anlasten, wenn er ihm ein konkretes Verschulden und (grob) fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz nachweisen kann.

2. Darüber hinaus darf er - abgesehen von seiner Beweispflicht - den Arbeitnehmer nur belasten, wenn vertraglich Regelungen für den Fall von Kassendifferenzen getroffen und die Zahlung eines Mankogeldes an den Arbeitnehmer vereinbart wurde (und das Geld auch gezahlt wird).

Erhält der Arbeitnehmer kein Mankogeld, darf der Arbeitgeber von ihm nicht die Erstattung einer Kassendifferenz verlangen, die Differenz also auch nicht vom Lohn abziehen - die Fälle nach Zif. 1. (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) ausgenommen.

Ja manchmal ist dann so fertig, dass man auf die naheliegensten Sachen einfach nicht kommt. Das ist einfach eine Sauerei. An meine Stammtanke passiert das auch immer wieder. Die Mitarbeiter haben keine Nachteile dadurch.

Es bestehen gute Aussichten die Betrügerin zu fassen, wenn das Kennzeichen erkennbar ist. Die wird richtig hart bestraft. Gut, dass du hier gefragt hast.

Hallo, noch mal vielen Dank! Ich hab sonst hier immer nur gelesen aber gestern war ich sooo nieder das ich selbst fragen musste. und wie du schon sagst, das war genau richtig. Ich hatte auch nicht damit gerechnet das so schnell hier reagiert wird. Echt toll, hat mir den gestrigen tag gerettet!

Ein schönes Wochenende

raphaela

@yentel

Ja gerne. Dafür gibt es diese Plattform doch. Wenn mein Mann nicht bei der Polizei wäre , wäre ich bestimmt auch nicht darauf gekommen. Die auch ein schönes Wochende

Formaljuristisch ist es das Geschäftsrisiko des AGs, wenn Geld in der Kasse fehlt.

Sofern er weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz nachweisen kann, trägt er für bestehende Differenzen in der Kasse das Risiko.

Sofern keine formaljuristisch korrekten Regelungen für diese Fälle im schriftlichen! Arbeitsvertrag vorsieht, bist du fein raus. Fahrlässigkeit und Vorsatz sind i. A. wohl schlecht beweisbar.

Mündliche Arbeitsverträge sind in diesem Fall kaum möglich!

Hallo, erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Das werde ich auf jeden Fall mit einbringen.

Ein schönes Wochenende

LG raphaela

was steht denn in deinem vertrag wenn eine kassendifferenz eintritt?

Auch dir Danke für die schnelle Antwort.

Nichts steht darüber in meinem Vertrag, die Kolleginnen haben mir das gesagt.

@yentel

Dann musst Du auch nur zahlen, wenn der Arbeitgeber Dir konkret ein Fehlverhalten und (grobe) Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann.

@Familiengerd

Vielen dank, ich war schon völlig verzweifelt. Ich kann doch nicht für jeden Kunden verantwortlich sein!?? Allerdings habe ich auch noch nie an einer Tankstelle gearbeitet.

@yentel

dann würde ich es erstmal widersprechen.

Die Kundin hat betrogen. Habt ihr Videosufzeichnung? Dann Strafanzeige stellen

Wow, vielen Dank, daran habe ich nicht mal ansatzweise gedacht.