Abfindung für 4 Jahre Minijob und anschließend 3 Jahre Teilzeit?

6 Antworten

Entweder Du hast eine Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag. Beides ist völlig unlogisich.

Eine Abfindung solltest Du annehmen, wenn sie Dir schon freiwillig bezahlt wird. Der Arbeitgeber muss Dir keine Abfindung bezahlen, das ist rein freiwillig.

"ich habe eine betriebsbedingte Kündigung mit sofortiger Freistellung bis 31.5.2018 mit vollen Bezügen und einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung erhalten"

Ich vermute, Du hast eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung erhalten und einen "Abwicklungsvertrag" (nicht "Aufhebungsvertrag") erhalten. Zum Unterschied siehe beispielsweise https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abwicklungsvertrag.html

Denn aufgrund Deiner langen Betriebszugehörigkeit müsste Deine Kündigung sozial gerechtfertigt sein, sofern für Dich das Kündigungsschutzgesetz gilt. Mit dem Abfindungsangebot will Dein Arbeitgeber erreichen, dass Du nicht gegen die Kündigung klagst.

Welche Chancen Du hast, Deinen Arbeitsplatz zu erhalten oder ersatzweise eine höhere Abfindung auszuhandeln, lässt sich hier nicht sagen. Da kann Dir vielleicht ein guter Betriebsrat, die Gewerkschaft oder ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen.

Abfindungen sind freiwillige Zahlungen des AG, also hat das mit einer Betriebszugehörigkeit nichts zu tun.

Was denn nun? Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Wenn du einen aufhebungsvertrag unterschreibst, hast du erst mal eine Sperre vom Arbeitsamt, bekommst also kein ALG.

ich habe eine betriebsbedingte Kündigung mit sofortiger Freistellung bis 31.5.2018 mit vollen Bezügen und einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung erhalten

Die Abfindung kannst Du aushandeln, weil wenn Du nicht mehr arbeitest der AG Dir einen Nachteil verschafft den Du nicht zu verantworten hast.

Siehst Du die Schuld Deines Arbeitsplatzverlustetes bei Dir selbst, wozu willst Du dann eine Abfindung?

Die Höhe der Abfindung berechnet sich auf verschiedener Weise, das geht bis dahin

dass Du bis zur Renten aufgrund einer entgangenen Bezahlung eine Abfindung fordern kannst.

Erst einmal natürlich die Gegenfrage was genau du erhalten hast. Dies kann entweder eine Kündigung und zeitgleich ein Abwicklungsvertrag sein oder eine Kündigung gemäß § 1a KSchg. Dies kommt nicht mehr allzu häufig vor. Demnach wird eine Kündigung unmittelbar mit der Zahlung einer Abfindung verbunden.

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, was die Höhe einer Abfindung angeht. In der Regel ist die Abfindung das Ergebnis von taktischen Verhandlungen. Die Verhandlungen können, wie bei dir, eben damit anfangen, dass der Arbeitgeber ein Angebot abgeben. Du bist natürlich nicht verpflichtet dieses Angebot anzunehmen.

Vereinfacht gesagt: der Arbeitgeber kann irgend eine Zahl aufwerfen und dir steht ebenfalls das Recht zu irgend eine Zahl in den Raum zu stellen. Im Lauf der Zeit haben sich natürlich gewisse Üblichkeiten herausgearbeitet. Meist wird das Bruttomonatsgehalt in Relation zu der Betriebszugehörigkeit gesetzt.

Arbeitsgerichte setzen häufig im Rahmen eines 1. Vorschlags eine Abfindung von 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr an. Je nach Risiko der Kündigung können diese Beträge nach unten, aber insbesondere auch nach oben gehen.

Natürlich kannst du also darauf bestehen, dass die gesamte Betriebszugehörigkeit berücksichtigt wird. Ich würde mich jedoch erst da mal schlau machen, wie deine rechtliche Lage einzuschätzen ist und von hier aus Verhandlungen beginnen.