Aufhebungsvetrag nicht unterschreiben - Was dann?

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Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben müssen Sie diesen hinsichtlich der Konsequenzen der einzelnen Verabredungen überprüfen lassen.

  1. Beim Fachanwalt für Arbeitsrecht, oder als Gewerkschaftsmitglied bei der Gewerkschaft, hinsichtlich der Konsequenzen der Formulierungen.

  2. Bei der zuständigen Agentur für Arbeit hinsichtlich einer eventuell drohenden Sperrfrist (in der Regel 3 Monate).

Im Zweifel sollten Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Je nachdem aus welchem Anlass das Arbeitsverhältnis aufgehoben werden soll, droht Ihnen eine betriebsbedingte Kündigung oder eine arbeitgeberseitige Kündigung aus einem anderen Anlass.

Falls der Kündigungsschutz greift können Sie, binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, Kündigungsschutzklage vor dem arbeitsgericht einreichen. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben haben Sie die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage nicht mehr!

Peter Kleinsorge

Nimm dein Vertragsexemplar mit, sag dass du dir das erst in Ruhe durchlesen willst. Dann gehst du zum Arbeitsgericht und lässt dich dort kostenlos beraten, wie du dich verhalten sollst.

Ich bin Verdi-Mitglied. Dann würde ich zu denen gehen

@MissNobody

Auch gut. Lass dich nicht einschüchtern.

In erster Linie kommt es darauf an den schriftlichen Vertrag aushändigen zu lassen und im Original, oder Kopie zu behalten! Dies ist für Dich später der Beweis, dass man Dir ein Angebot gemacht hat, unterschreiben mußt Du nix, Gründe brauchst Du nicht nennen. Versuche herauszubekommen, ob andere Mitarbeiter auch einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen haben, frage nach, welche Konditionen sie ihnen angeboten haben. Spreche mit dem Betriebsrat, frage ihn, ob ihm Kündigungsabsichten des Arbeitgebers mitgeteilt worden sind und ob es einen Sozialplan gibt. Verhalte Dich ruhig.

dann muss er dich ordentlich oder fristlos kündigen, sofern er dich als arbeitnehmer nicht mehr haben möchte und entsprechende kündigungsgründe vorhanden sind! finger weg von aufhebungsvereinbarungen, sofern du keinen neuen arbeitsplatz hast, denn eine solche vereinbarung führt zur sperre von transferleistungen (ALG) ..... da die daraus folgende arbeitslosigkeit quasi mit deinem einverständnis erfolgt

du solltest auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Dann bekommst du erst einmal eine Sperre von der Arbeitsagentur.

Was dann auf dich zukommt: eventuell keine Abfindung, falls eine vorgesehen war. Das mußt du dir durchrechnen mit dem oben genannten. Und, wenn der AG dich loswerden will, muß er dir künigen. Dagegen sind eventuell noch Rechtsmittel einsetzbar. Bei Aufhebung nicht.