"MINIJOB" lässt mich das Arbeitsamt jetzt in ruhe?
Hallo,
Ich habe ein Jobangebot aber dabei handelt es sich nur um einen "Minijob" ich muss jeden Tag für ein paar Stunden (jeder Tag andere Zeit auch kurzfristig ) in einem Laden helfen.
Dies habe ich aber nur vor anzunehmen, weil mir das Arbeitsamt übelst auf die nerven geht. Ich soll auf irgendwelche sinnlose Lehrgänge gehen und mich bei Firmen melden die überhaupt niemand mit meinen Qualifikationen suchen usw.
Nun meine Frage: Wenn ich einen oder diesen Minijob habe, lässt mich das Arbeitsamt dann inruhe? Oder laden die mich dann immer noch ein? ( Würde ja schlecht gehen wenn ich zu diesem Zeitpunkt im MJ gebraucht werde)
Danke schonmal.
5 Antworten
Wenn du so einen Job annimmst, bei dem du stänsig auf Sprung stehen musst, lässt das Arbeitsamt dich in Ruhe. Dannstehst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügzung, und hast auch keinen Anspruch mehr. Dafür hast du dann aber deine Ruhe. Hoffentlich weißt du auch, dass du dann deine Krankenversicherung selbst zahlen musst?
Wenn du nicht im Leistungsbezug bist, lässt das Jobcenter ( oder die Agentur f Arbeit?) sicher in Ruhe. Von den 400 Eu Einkommen musst du Krankenkasse, Miete, Lebensmittel bezahlen....
bleib lieber beim Arbeitsamt denn vom Minijob wirste nicht Satt denn du musst dich selbst Sozialversichern und dann bleibt nichts mehr zum Leben!
- hast du außer dem minijob irgendwelche einkünfte?
- wovon lebst du?
- bei bezug von alg 1 wird ein teil des gehaltes angerechnet, ebenso wenn du mal alg 2 beziehst.
Generell gilt, dass du so lange du Leistung beziehst verpflichtet bist, bei der Beseitigung des Leistungsanspruchs mitzuhelfen.
So lange du von denen Leistungen beziehst, dürfen die dich auch ''belästigen''.