Darf Amt mich zum Umzug zwingen? Obwohl ich schwer krank bin, der Arzt eine starke Alterung deshalb festgestellt?

6 Antworten

In der Regel geht es nicht zwingend um die Größe der Wohnung, solange die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angemessen ist, außerdem kann euch keiner zum Auszug zwingen, also zumindest das Jobcenter oder Sozialamt nicht, sie können euch dann nur nach einer Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten die KDU - bis auf die max.Angemessenheit kürzen !

Wenn ihr also angenommen max.520 € haben dürftet, dann müsstet ihr danach den Differenzbetrag von 40 € selber zuzahlen.

Hast du nur eine Rente von 489 €, dann bekommst du / ihr ja eine Aufstockung gezahlt, diese würde dann eben nach dieser Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten um diese angenommenen 40 € gesenkt, wenn die angemessene KDU - nur bei 520 € liegen würde, aber das solltet ihr eigentlich wissen, denn in der schriftlichen Aufforderung zur Kostensenkung steht alles notwendige was ihr wissen müsst.

Die kosten zuviel betragen knapp 4 Euro. Diese wurden mir auch gekürzt. Jedoch wird immer und immer wieder ein ärztliches Attest verlangt, weshalb ich nicht ausziehen kann. Ich bin schwer krank, brachte schon ein ärztliches Attest. Reicht denen nicht. Und wegen 4 Euro verlangen, dass ich ausziehe, ist vollkommen unangemessen.

@onidagori

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das diese ärztlichen Atteste etwas mit deiner Wohnsituation zu tun haben, diese sind ggf.notwendig um deine gesundheitliche Situation immer wieder neu beurteilen zu können !

Wegen 4 € gibt es mit Sicherheit keine schriftliche Aufforderung zum Umzug, weil das ganze gar nicht wirtschaftlich wäre, dass Jobcenter oder das Sozialamt müsste dann nämlich sämtliche notwendigen und nachweisbaren Kosten übernehmen, die mit dem Umzug im Zusammenhang stehen würden, also z.B. auch Inserate in Zeitungen, Telefonate, ggf.ein Makler und eine Firma für den Umzug und das stünde in keinem Verhältnis zueinander.

Hast du es schon einmal mit einem formlosen Schreiben versucht, dass deine / eure Situation erklärt, also das du hier deine sozialen Kontakte hast und auf deren Hilfe angewiesen bist, deshalb ein Umzug eine besondere Härte für dich / euch bedeuten würde ?

Du hast eine Aufforderung die Kosten zu senken - das geht ebtweder durch Umzug oder indem Du den fehlenden Betrag aus Deinen Leistungen drauflegst

im Übrigen wäre wenn man dauernde Pflege braucht auch der Umzug in eine entsprechende Einrichtung eine Alternative

Nein, das ist keine Alternative. Meine größten Probleme sind die schweren Unterzuckerungen, die so eine Einrichtung erstmal zu spät feststellt und solche Probleme auf Dauer auch abgelehnt werden. Schon bei leicht erhöhtem Blutzucker bekomme ich Schmerzen. Ist also ein sehr schmaler Grad.

Ich brauche keine dauernde Pflege.

@onidagori

offenbar doch ... lies mal Deine Frage

Zitat:

Wenn ich woanders hinziehe, kann dies ohne sofortige Hilfe, wie hier immer wieder vorhanden, meinen Tod bedeuten.

Das Amt hat theoretisch wirklich das Recht, euch in eine andere Wohnung zu "zwingen"

Die 80 m2 sind zu groß für 2 Personen. Es stehen euch nur 60 m2 zu, ich glaube, bei Pflegebedürftigen noch 10 m2 dazu. Das wären dann immerhin noch 10 zu viel.

Da kann euch nur ein Anwalt für Sozialrecht helfen.

Jedoch würde hier im Ort eine 50 m2 Wohnung 650 Euro aufwärts kosten. Hier herrscht extremer Wohnraummangel.

@onidagori

Sorry, aber das interessiert das Amt nicht. Die wollen lieber kleinere Wohnungen, obwohl die teurer sind als die großen. Habe ich bei einer Bekannten miterlebt mit ihrem schwerkranken Mann. Das sind die bescheuerten Sozialgesetze und das Amt kann dann nicht anders.

Das Amt kann dich nicht zu einem Umzug zwingen.

Die behaupten das zwar gerne, haben aber keinerlei Recht dazu.

Problem an der Sache: Dir wird dann lediglich Wohngeld für die dir zustehende Wohnungsgröße gezahlt. Den Rest müsstest Du selber finanzieren.

Mit 489 Euro Erwerbsunfahigkeitsrente kann ich nichts selbst finanzieren. Selbst bei großer Sparsamkeit ist nach 3 Wochen Geld weg.

Wann ist ein Umzug unzumutbar :

https://mein-hartz4-anwalt.de/jobcenter-umzug-unzuzumutbar/

Vermutlich wirst Du juristische Unterstützung benötigen - da Du diese aus eigenen Mitteln nicht finanzieren kannst steht Dir ein Beratungsschein zu :

https://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Zitat: Sie schwer krank, behindert, pflegebedürftig oder psychisch krank sind,

-- also ein Fall für eine Verrentung oder ein Pflegeheim

Mir stellt sich noch eine andere Frage - ist Deine Tochter über 25 , so dass Ihr als 2 Bedarfsgemeinschaften diese Wohnung bewohnt ( und so u.U. einen erhöhten Wohnraumanspruch habt bzw. die Angemessenheit der Kosten anders zu beurteilen ist? )

http://hartz4-in.de/sozialrecht/kosten-unterkunft-gemischten-bedarfsgemeinschaften/

Ich weiß nicht ob mein Denkansatz "richtig" sein könnte :

Die Frage der Angemessenheit kann stets nur im Hinblick auf den Leistungsberechtigten nach dem SGB 11 und den mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen beantwortet werden (…). Nach der Rechtsprechung des BSG orientiert sich die angemessene Wohnungsgröße auch bei Bewohnern einer Familie nicht nach der Größe des Haushalts, sondern an der Größe der Bedarfsgemeinschaft ............