Darf Amt mich zum Umzug zwingen? Obwohl ich schwer krank bin, der Arzt eine starke Alterung deshalb festgestellt?

6 Antworten

In der Regel geht es nicht zwingend um die Größe der Wohnung, solange die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angemessen ist, außerdem kann euch keiner zum Auszug zwingen, also zumindest das Jobcenter oder Sozialamt nicht, sie können euch dann nur nach einer Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten die KDU - bis auf die max.Angemessenheit kürzen !

Wenn ihr also angenommen max.520 € haben dürftet, dann müsstet ihr danach den Differenzbetrag von 40 € selber zuzahlen.

Hast du nur eine Rente von 489 €, dann bekommst du / ihr ja eine Aufstockung gezahlt, diese würde dann eben nach dieser Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten um diese angenommenen 40 € gesenkt, wenn die angemessene KDU - nur bei 520 € liegen würde, aber das solltet ihr eigentlich wissen, denn in der schriftlichen Aufforderung zur Kostensenkung steht alles notwendige was ihr wissen müsst.

Du hast eine Aufforderung die Kosten zu senken - das geht ebtweder durch Umzug oder indem Du den fehlenden Betrag aus Deinen Leistungen drauflegst

im Übrigen wäre wenn man dauernde Pflege braucht auch der Umzug in eine entsprechende Einrichtung eine Alternative

Das Amt hat theoretisch wirklich das Recht, euch in eine andere Wohnung zu "zwingen"

Die 80 m2 sind zu groß für 2 Personen. Es stehen euch nur 60 m2 zu, ich glaube, bei Pflegebedürftigen noch 10 m2 dazu. Das wären dann immerhin noch 10 zu viel.

Da kann euch nur ein Anwalt für Sozialrecht helfen.

Das Amt kann dich nicht zu einem Umzug zwingen.

Die behaupten das zwar gerne, haben aber keinerlei Recht dazu.

Problem an der Sache: Dir wird dann lediglich Wohngeld für die dir zustehende Wohnungsgröße gezahlt. Den Rest müsstest Du selber finanzieren.