Muss ich mich auf alle Jobangebote bewerben die ich vom Arbeitsamt bekomme?

10 Antworten

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Auf Jobangebote von der Arbeitsagentur musst du dich auf jeden Fall bewerben bzw.dort zum Vorstellungsgespräch erscheinen,sonst bekommst du eine Sperre oder Sanktion deiner Leistungen !

Ob du eine Sperre oder Sanktion bekommst,wenn du dieses Jobangebot ablehnst,hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wenn die Arbeit sittenwidrig ist oder die Bezahlung prozentual einen bestimmten Wert unterschreitet ( kommt auf dein letztes Einkommen an und wie lange du schon arbeitsuchend bist ) bekommst du keine Sperre oder Sanktion.

Trifft das aber nicht zu und der Job entspricht deinen körperlichen wie geistigen Fähigkeiten,dann schon.

Die Arbeitsagentur schickt die Vermittlungsvorschläge zu, und darin sind auch die Rechtsfolgenbelehrungen aufgeführt.

Außerdem hat man auch schon bei der Antragstellung das "Merkblatt für Arbeitslose" ausgehändigt bekommen. Darin gibt's u.a. ein Kapitel zu den "Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung, Eigenbemühungen" und auch zu den "Sperrzeiten".

Wenn du dich nicht darauf hin bewirbst , streichen die dir stufenweise dein Geld.

Die Angebote des AA haben eine Referenznr. die du bei der Bewerbung

mit angeben musst, das wird der Firma auch mitgeteilt. Bekommt das AA

kein Feedback von der Firma wo du dich bewerben solltest, gilt das als

Sanktionsgrund , woraufhin dein Anspruch.Je nach Häufigkeit dass das bis

auf Null-Anspruch geahndet werden kann.

VG pw (-:

Wenn Du Deinem Vermittler richtig zugehört hättest, wüsstest Du, dass Du Dich auf jedes Angebot der Jobagentur bewerben musst. Ausserdem musst Du zusätlich selbst suchen und pro Monat Dich bei mindestens 4 (oder 5?) Firmen bewerben, die Dir nicht vom Arbeitsamt vorgeschlagen wurden.

Das ganze kannst Du auch in den Unterlagen nachlesen, die Du von Deinem Arbeitsvermittler bekommen hast.

Zu jedem Stellenangebot, das du von der Arbeitsagentur bekommst, musst du anschließend eine Stellungnahme abgeben, warum es nicht zu einer Anstellung gekommen ist. Auch der potentienle Arbeitgeber wird befragt.

Wenn du dich gar nicht beworben hättest, könnte das eine sofortige Sperrzeit für AlG 1 bedeuten.