Kann das Amt die Miete streichen?

7 Antworten

§ 31a SGB II

Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das ALG II in der ersten Stufe um 30% (Regelbedarf). Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das ALG II um 60 % (Regelbedarf). Bei jeder weiteren Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das ALG II vollständig.

Das Amt kann die Miete bei wiederholten Pflichtverletzungen streichen.

Ja.

Als Leistungsbezieher musst du deine Mitwirkungspflicht erfüllen, dazu gehören auch die Termine im Jobcenter wahrzunehmen. Wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht gerecht wirst, werden deine Leistungen erst gekürzt und dann sogar ganz gestrichen.

Ja können sie.Erst werden dir 10% von den Leistungen gestrichen und immer so weiter.Und ganz zum Schluss bezahlen sie auch keine miete mehr!

Nein.

Kürze können sie nur den Selbstbehalt (416 €)

vollstrecker20  28.02.2018, 03:38

COSMIQey64: Leider können sie in mehrern Stufen die Leistung vollständig streichen.

Wieso gehst du nicht zu deren Terminen? Zeit hast du ja genug...

juni8070 
Fragesteller
 27.02.2018, 23:54

kein Bock auf Arbeit

vollstrecker20  28.02.2018, 03:44
@juni8070

juni8070: Vor vier Tagen hattest du noch Arbeit und jetzt beziehst du ALG II. Wie geht das?