Kann das Amt die Miete streichen?
wenn ich nicht zu deren Terminen komme? bin Hartz 4?
7 Antworten
§ 31a SGB II
Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das ALG II in der ersten Stufe um 30% (Regelbedarf). Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das ALG II um 60 % (Regelbedarf). Bei jeder weiteren Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das ALG II vollständig.
Das Amt kann die Miete bei wiederholten Pflichtverletzungen streichen.
Ja.
Als Leistungsbezieher musst du deine Mitwirkungspflicht erfüllen, dazu gehören auch die Termine im Jobcenter wahrzunehmen. Wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht gerecht wirst, werden deine Leistungen erst gekürzt und dann sogar ganz gestrichen.
Ja können sie.Erst werden dir 10% von den Leistungen gestrichen und immer so weiter.Und ganz zum Schluss bezahlen sie auch keine miete mehr!
Nein.
Kürze können sie nur den Selbstbehalt (416 €)
COSMIQey64: Leider können sie in mehrern Stufen die Leistung vollständig streichen.
Wieso gehst du nicht zu deren Terminen? Zeit hast du ja genug...
juni8070: Vor vier Tagen hattest du noch Arbeit und jetzt beziehst du ALG II. Wie geht das?
kein Bock auf Arbeit