Bürge als hartz 4 Empfänger?

6 Antworten

Nein der muss ja im Notfall für dich bürgen aber das kann er nicht wenn er selber Harz 4 bekommt! Ich persönlich würde als Vermieter auch immer einen bürgen lassen, für den Fall der Fälle!

Die Vermieterin braucht keine Grund dazu, das kann sie jedem als Voraussetzung vorsetzen. Möglich wäre es, ab die Vermieterin das dann annimmt ist natürlich eine andere Sachen.

ich glaube nicht, dass ein Harz-4-Empfänger bürgen kann. Der Sinn einer Bürgschaft ist ja, dass der Bürgschaftgewährende mit seinem Eigentum im Falle der Insolvenz des Begünstigten haftet und Eigentum besitzt ein Harz-4-Empfänger ja nicht. Die künftig zu zahlende Miete wird auch nur insoweit vom Jobcenter komplett übernommen, als sie der geltenden Höchstgrenze entspricht. Es gibt da zwar einen Spielraum, aber weder weiß ich, wie hoch der ist, noch ob die eventuelle Gewährung nicht Ermessungssache des Sachbearbeiters ist. Viel Glück!

Der neue mögliche Vermieter sagte mir das ich dann einen bürgen brauche. Wozu? Die Miete ist doch sicher vom Amt.

Nein die Miete wird in der Regel an den Leistungsbezieher gezahlt.

Und manchmal wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt, wird der Satz gekürzt und der Leistungsempfänger zahlt dann z.B. die Miete nicht.

Außerdem dient eine Kation zur Sicherung von Ansprüchen seitens des Vermieters.

Und könnte ein hartz 4 Empfänger bürge für mich sein?

Auf keinen Fall, weil man bei dem nix einklagen kann.

Der Vermieter will eben ganz sicher gehen.

Du könntest ihm anbieten, dass die Miete direkt vom Jobcenter an ihn überwiesen wird.

Und nein - ein ALG-II-Empfänger kann kein Bürge sein.