Zwei Mietverträge und Hartz IV

8 Antworten

Also den Betrug kann ich so zunächst auch nicht sehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, habt Ihr einen Mietvertrag für eine Wohnung ohne Keller unterschrieben. In einem weiteren Mietvertrag habt Ihr dann einen Kellerraum extra angemietet. Da ist so erst einmal nicht gegen einzuwenden. Der muss ja nicht zwangsläufig zur Wohnung gehören. Wenn dann allerdings der Kellerraum ursprünglich zu der von Euch gemieteten Wohnung gehört, wird es wieder problematisch. Dann spricht zumindest der Staatsanwalt von einem "Anfangsverdacht"!

Ich sehe es eher so, dass Euer Vermieter das Finanzamt "beschei...". Und wenn das bei anderen genauso läuft, sogar im erheblichen Umfang. Da Ihr aber nicht dafür verantwortlich zu machen seid was der Vermieter mit seinem Geld macht, seid Ihr auch hier auf der sicheren Seite. Es sei denn, man weist Euch nach, dass Ihr davon wusstet. Dann wäre es Beihilfe zum Betrug!

Verstehe ich das richtig, dass Ihr einen Vertrag über die Wohnung und einen über den Keller habt? In dem Fall sehe ich keine rechtlichen Komplikationen, da sich der Vertragsgegenstand nicht überschneidet. Ihr müsst beide Verträge natürlich einhalten, da sie aber unabhängig voneinander sind, könnt sie getrennt kündigen. Sprich: Kellerraum fristgemäß kündigen und Wohnung behalten. Dann braucht Ihr den Keller auch nicht mehr zu bezahlen.

Dies ist ein gemeinschaftlich begangener Leistungsbetrug.

Kommt es heraus, hagelt es eine Strafanzeige.

Vor allem aber, was willst Du unternehmen, wenn Du redest, weil Du Geld willst, folgt ein Strafverfahren.

Wenn Du das Geld willst, kann der VM Dir erklären, dass alles nicht erlaubt war und Du mit in der Falle sitzt, er zahlt nicht.

Ich glaube allerdings weniger, dass der VM den niedrigeren Mietvertrag wegen dem Amt gemacht hat, sondern eher, weil er dann dem Finanzamt weniger Einkommen angeben kann.

Dein VM betrügt wohl nicht nur die Leistungsstelle sondern auch das Finanzamt.

Wir haben ja keinen Leistungsbetrug begangen. Der erste Mietvertrag wurde in Höhe des Betrages welches das Amt zahlt ausgestellt. Den Rest (zweiter Mietvertrag) haben wir aus eigener Tasche bezahlt. Wir haben als vom Amt nur den Regelsatz bekommen und nicht zuviel. Also warum dann Betrug?

Der Vermieter täuscht etwas vor, was so nicht zu sein braucht. Das Amt zahlt sowieso nur den angemessenen zustehenden Betrag an Leistung, weil die gekappt ist. Ergo wäre für euch nichts anderes herausgekommen. Betrug eurerseits sehe ich deshalb nicht. Der liegt vielmehr beim Vermieter vor, da ihr sicher den "Kellerraum" bar auf die Hand gezahlt habt. Das ist also schwarzes Geld am Finanzamt vorbei, was durch euch unterstützt wurde. Diese Methode ist nicht neu. Da ihr einen Vertrag abgeschlossen habt, müsst ihr auch zahlen. Wie der V. mit den Einnahmen verfährt ist seine Sache. Jedenfalls kann er die Erfüllung des Vertrages verlangen.