Wohngeld im FSJ – stimmt der Rechner?

Rechner - (Freiwilliges Soziales Jahr, Wohngeld, Wohngeld-Rechner)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest dir etwas kleineres suchen und nicht gerade eine Wohnung mit 50 qm,als Single reichen auch 35 qm - 40 qm aus,dass spart schon wieder Kosten !

Die Rechner aus dem Internet kannst du zu 99 % vergessen,weil sie keine verlässlichen Berechnungen durchführen,denn wenn das so wäre hätte der Rechner anzeigen müssen das du keinen Anspruch hast,da du nicht das erforderliche Mindesteinkommen erreichst.

Außerdem müsstest du dann schon Eigentümer oder Mieter von selber bewohntem Wohnraum sein,also erkundige dich am besten persönlich bei der Wohngeldbehörde was für ein Anspruch bestehen könnte,aber wie gesagt,suche dir etwas kleineres und günstigeres,sonst wirst du eine Ablehnung bekommen.

Denn wenn deine Warmmiete 460 € beträgt,dann kommen derzeit für deinen Lebensunterhalt noch einmal 409 € dazu,dass ergibt einen Bedarf nach dem SGB - ll von min.ca. 870 € pro Monat,dass würde dir nämlich bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen vom Jobcenter als ALG - 2 oder besser Hartz - lV Leistung zustehen.

Von diesen ca. 870 € braucht du ein Mindesteinkommen von 80 % und das wären etwa 720 € pro Monat.

Du kommst mit deinen 350 € FSJ - Gehalt + 192 € Kindergeld gerade mal auf 542 € im Monat,dir fehlen also locker um die 180 € pro Monat um das Mindesteinkommen zu erreichen.

CH1222 
Fragesteller
 13.08.2017, 11:00

(Also die Sache ist die: Meine Wohnung hat keine 50qm, die sind nur so ausgeschrieben worden :-/ Mit den Dachschrägen eingerechnet vielleicht max. 30-35qm ... Das ist aber noch mal etwas anderes ... Werde die Vermieterin mal darauf aufmerksam machen, nachdem ich den Vertrag unterschrieben habe ... Ich habe leider nur diese eine Zusage für eine Wohnung bekommen ... Hätte auch lieber was für max. 350€ ...)

Okay, vielen Dank für die Rechnung! Die fehlenden 180€ könnte ich noch mit 100€ Zuschuss der Eltern im Monat (kann man ja anrechnen lassen) und mit 100€ aus Erspartem aus dem Konto jeden Monat begleichen ... Somit 742€, was dann ausreichen wird ...

Nur jetzt stellt sich die Frage, wie viel Wohngeld ich tatsächlich rausbekommen würde ... Jeder Rechner sagt etwas anderes ... Wenn ich jetzt 742€ als Gesamteinkommen eingebe, kommen nur ca. 160€ statt 260€ raus. 

isomatte  13.08.2017, 12:05
@CH1222

Wie gesagt,auf die Rechner würde ich mich nicht verlassen,geh zur zuständigen Wohngeldbehörde und klär das in einem persönlichen Gespräch bevor du den Mietvertrag unterschreibst !

Die haben ihre Programme und wenn du die benötigten Angaben über Einkommen und Miete machst dann kann man dir in etwa sagen was du bekommen würdest,auf jeden Fall besser als jeder Rechner den du im Internet findest.

Ist der Auszug denn wegen dem FSJ - notwendig ?

Dann könntest du nämlich einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen und dazu die Kostenübernahme von eigenem angemessenen Wohnraum beantragen.

Da hättest du sogar den Vorteil,dass von deinen 350 € FSJ - Gehalt nur 150 € auf deinen Bedarf angerechnet würden,weil 200 € stünden dir als anrechnungsfreier Freibetrag zu.

Zu den 150 € würde dann noch das Kindergeld von 192 € kommen,dann läge dein anrechenbares Einkommen bei 342 € pro Monat.

Würden die KDU - dann nach dem SGB - ll angemessen sein,dann würdest du jeden Monat um die 528 € bekommen,wie ich oben schon in meiner Antwort berechnet habe.

Was dir an angemessener KDU - in deiner Stadt zustehen würde, kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien" oder unter ,, angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt nachsehen.

CH1222 
Fragesteller
 13.08.2017, 14:34
@isomatte

Ja, ich muss umziehen, da ich vom Elternhaus ca. vier Autostunden weit weg wohnen werde.

Wegen des ALG II: Die maximale Brutto-Kaltmiete beträgt für Duisburg 342€ mit max. 50qm ... 

Ich bin übrigens 22 Jahre alt, also unter 25.

In den FAQ des FSJ steht: "Das Taschengeld wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Vom Taschengeld sind 200 Euro „nicht zu berücksichtigende Einnahme“. Das bedeutet, dass die Freiwilligen 200 Euro behalten dürfen. Das steht hier: Arbeitslosengeld II-Verordnung Paragraf § 1 Absatz 7."

Soll ich jetzt lieber Wohngeld oder ALG II beantragen? Ich stehe auf dem Schlauch :-/ 

isomatte  14.08.2017, 06:02
@CH1222

Das habe ich in meinem Kommentar ja geschrieben,dass dann 200€ vom FSJ - Gehalt nicht auf deinen Leistungsanspruch angerechnet würden !

Deshalb ja die Frage ob dein Aus / Umzug wegen dem FSJ - notwendig ist,denn das Jobcenter hilft bei unter 25 jährigen nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und nachgewiesen werden kann.

Ich würde einen Antrag beim Jobcenter stellen,dass hätte dann mehrere Vorteil für dich.

Du müsstest z.B. deine Ersparnisse nicht angreifen ( wenn du nicht mehr als 150 € pro vollendetem Lebensjahr + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen hast,sonst würde dein Antrag ggf.abgelehnt ),deine Eltern müssten dich nicht unterstützen,du kannst dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen und solltest du nach dem FSJ - da wohnen bleiben und eine Nachzahlung bekommen die die KDU - betrifft und du noch Leistungen vom Jobcenter beziehen würdest,dann würde diese auf formlosen Antrag übernommen.

CH1222 
Fragesteller
 14.08.2017, 20:06
@isomatte

Danke für die Hilfe! Werde ich dann machen. Die Wohnung für 460€ Warm hat dafür alles was ich brauche. Ich habe schon ein Bett was ich mitnehmen werde und würde nur eine Waschmaschine und vielleicht noch Kleinkram (Bügeleisen, Staubsauger, Geschirr) von den 750€ (was eh nur ca. 300-400€ werden) benötigen. Leider weiß ich aber nicht ob der Umzug "notwendig" ist ... Das ist ein FSJ-Kultur im Theater und da hätte ich aber auch hier Zuhause in die nächst größere Stadt ziehen müssen ... Nach Düsseldorf/Duisburg muss ich also umziehen ... Dann werde ich zuerst den ALG II Antrag stellen und wenn der nicht genehmigt wird einfach Wohngeld. Ich kann ja bis zu vier Monate nach dem 1. September meine Leistungen nachzahlen lassen (?) ... Ganz kurz noch: Ist es egal, dass die angemessenen KDU von Duisburg 342€ sind aber die Wohnung 460€ Warm (mit Heizkosten) beträgt? Ich habe leider nur diese eine Wohnungszusage ... Und es tut mir echt leid, aber ich habe versucht deine Rechnung zu verstehen :-/ Wie viel € behalte ich dann für mich, mit viel € übernimmt das Jobcenter die Kosten der Wohnung? Danke!

isomatte  14.08.2017, 20:32
@CH1222

Wenn dein Umzug wegen dem FSJ - notwendig ist dann muss es in der Regel vom Jobcenter auch als notwendiger Umzug angesehen werden !

Nur müssen dann die KDU - die in deiner neuen Stadt gelten auch passen,sonst bewilligt dir dein jetziges Jobcenter keine Zahlung für den Umzug.

Du hast doch geschrieben das die 342 € Kaltmiete sind,da kommen dann ja die Heizkosten noch dazu,wenn die gesamte KDU - dann über der Angemessenheit liegt,dann wirst du die Zusicherung zur Kostenübernahme vom Jobcenter nicht bekommen.

Dann müsste der monatliche Abschlag ja bei fast 120 € für die Heizkosten betragen und das müsste dann noch angemessen sein und das kann ich mir nicht vorstellen,dass kannst du aus dem Internet suchen,wo du nachsehen musst habe ich schon angegeben.

Du bekommst beim Wohngeld oder Jobcenter nichts für 4 Monate nachgezahlt,Anspruch besteht erst ab dem Monat der Antragstellung,nur wenn dein ALG - 2 Antrag oder dein Antrag auf Wohngeld abgelehnt würde,gilt der jeweilige Ablehnungsbescheid rückwirkend für die andere Sozialleistung die du dann beantragen musst.

Was verstehst du denn an meiner Rechnung nicht ?

Dir stehen derzeit nach dem SGB - ll vom Jobcenter als Single 409 € Regelsatz für deinen Lebensunterhalt zu und wenn deine KDU - angemessen angenommen 460 € betragen würden,dann läge dein Bedarf bei min.869 € pro Monat.

Für das Wohngeld bräuchtest du dann min.80 % davon und musst schon Mieter der Wohnung sein.

Beim Jobcenter würden dir dann von deinen 350 € FSJ - Gehalt nur 150 € angerechnet,weil 200 € Freibetrag wären und zu den 150 € anrechenbaren Einkommen käme noch das Kindergeld von 192 €,demnach hättest du dann ein anrechenbares Einkommen von 342 € pro Monat.

Wenn du Anspruch auf ALG - 2 hättest,würden diese 342 € zunächst von deinen 409 € Regelsatz abgezogen,dann würde dir das Jobcenter noch eine Aufstockung für den Regelsatz von 67 € + deine angemessenen angenommenen 460 € KDU - zahlen.

Danke dir für deinen Stern !

Ich habe mal hier einen anderen Rechner genommen ... Mein Verdienst habe ich in "ohne Abzüge" geschrieben (ca. 543€), da ich ja keine Steuern zahle ... Mietstufe ist für Duisburg 3, in diesem Rechner wird das berücksichtigt. Dort sind es 224€ im Monat.

Bild1 - (Freiwilliges Soziales Jahr, Wohngeld, Wohngeld-Rechner)