Kaltmiete Hartz 4. 1e person stuttgarter Obergrenze

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Sie werden zunächst die Miete so tragen,dir aber nahe legen,in eine angemessene Wohnung umzuziehen, sprich bis 45 m² größe. Und zwar innerhalb eines halben Jahres.

Ich würde mich an Ihrer Stelle schleunigst um eine kleinere Wohnung bemühen, denn die Wohnung ist nach den Richtlinien für Hartz 4 zu groß und zu teuer.

Die Miete wird daher nur für ein halbes Jahr bezahlt. Danach nur noch die angemessenen Mietkosten.

Sollten sie dann weiter in der Wohnung bleiben, kann es noch mehr Schwierigkeiten geben, z.B. bei der Übernahme einer Nebenkostennachzahlung.

MfG

Johnny