Mietobergrenze doch zu teuer

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Die angemessene Kaltmiete von 465 € aus dem Jahr 2012 dürfte zwar etwas gestiegen sein,aber einen Unterschied von ca.253 € dürfte das wohl nicht ausmachen,deshalb wirst du da keine Zusicherung zur Kostenübernahme bekommen !

Außerdem kommt es auf die Notwendigkeit des Umzuges an und wenn der schon mal nicht gegeben ist,dann würde das Jobcenter selbst bei angemessener KDU - dem Umzug nicht zustimmen.

Solange sich die neue Wohnung innerhalb deines Zuständigkeitsbereichs des Jobcenters befindet,kannst du auch ohne Zusicherung der Kostenübernahme umziehen,wenn du die Kosten des Umzuges selber trägst,kein zinsloses Darlehen für die Kaution brauchst und die Differenz von Höchstgrenze bis zur tatsächlichen KDU - selber zahlst.

Guten Tag! Ich kann einen kleinen Beitrag leisten. Bin Vdk Mietglied und zog vor Gericht. Die KdU war bei mir der Streitpunkt. Single, Wohnung in Aschaffenburg und die angemessene Miete. Wohne im EG, laut Mietvertrag 54 qm. Meine zu "große" Wohnung ist günstiger wie der angebotene Mietraum in AB. Sprich, wäre ich in eine 40-50 qm Wohnung gezogen kosten die mehr wie meine! Dann wäre zwar die qm Zahl konform, jedoch teurer. Da wir im Speckgürtel Frankfurt wohnen und der JC genau weiß, was das für Mietpreise sind bzw. noch kommen, hat meine Anwältin des Vdk gesagt, was soll das? Die Frau wohnt doch sehr sehr günstig. Das saß! Jeder Mitarbeiter des JC hat einen Handlungsspielraum wie er/sie ihre Arbeit macht. Folgendes hat sich verändert. Ohne den Gerichtstermin !! hätte der JC weiterhin die Mietstufe 3 die bis 2015 bestand beibehalten d.h. ich hätte eine Unterdeckung jeden Monat der KdU gehabt. Jeden Monat hätte ich die Differenz vom Regelsatz nehmen müssen. Das summiert sich über die Jahre. Seit 01.01.2016 muss ! die Mietstufe 4 bei der Berechnung angewandt werden! Völlig unabhängig, ob es eine Singlewohnung wie bei mir oder größere Wohnungen die bei Dir erforderlich ist. Der Richter sagte zu mir Frau ... schreiben sie das JC an und weißen sie darauf hin, dass sie bei ihrer Berechnung die Mietstufe 4 anwenden sollen und setzen sie eine Frist. Ich habe das gemacht. Die Frist ist wichtig, sonst sind sie nicht in Verzug. So bekam ich eine Nachzahlung beginnend ab dem 01.01.2016. Warmer Geldregen der sehr willkommen war. Sie haben überwiesen, jedoch KEINEN Änderungsbescheid oder anderen Bescheid erstellt. Sollte mir wurscht sein, Hauptsache die Kohle war da. Mein Rat: Hole Dir im Internet die Mietstufe 4 und schreibe sie an oder lass sie anschreiben. Kann den Vdk AB sehr empfehlen! Kostet zwar 72 € im Jahr, ist sehr gut angelegtes Geld. Immer geschultes Personal die alle aktuellen Änderungen im SGB, Gerichtsurteile kennen. Habe ich irgendein Problem gehe ich dorthin. Immer freundlich und hilfsbereit. Nur eines, selbst mit Termin dauert es lang, bis Du dran kommst. Ist natürlich der Situation geschuldet, dass trotz sehr guter Konjunkturlage viele Menschen Probleme mit dem Jobcenter, Krankenkassen, Rentenversicherung usw. haben. Sie alle brauchen Hilfe, um ihre Ansprüche die gesetzlich gewährleistet sind, durch zu setzen. Wer einmal in dieses Hamsterrad drin ist, der weiß wovon ich spreche. Es gibt übrings noch eine weitere Variante, die zwar dauert, aber Dich ebenso zum Ziel führt. Überprüfungsantrag! Ich wünsche euch viel Erfolg! Liebe Grüße aus AB J.

Deine Wohnung darf max. 460 Euro Kaltmiete kosten und 90 qm groß sein (Kosten der Unterkunft für 4 Personen in Aschaffenburg). Das JC wird den Umzug wahrscheinlich ablehnen. Wenn Du dennoch umziehst, wird maximal die Kaltmiete Deiner alten Wohnung übernommen und die Betriebskosten anteilig erstattet, falls die Wohnung größer als 90 qm ist. Falls es in Deiner Stadt jedoch Wohnungsmangel gibt bzw. es keine günstigeren Wohnungen gibt, die für 4 Personen angemessen sind, wird eventuell auch eine höhere Miete übernommen, jedoch nur dann, wenn es Dir nicht möglich ist, in der alten Wohnung zu bleiben oder wenn diese deutlich zu klein ist für Euch alle. Ob eine höhere Miete übernommen wird, kannst Du jedoch nur von Deinem Jobcenter erfahren und Du solltest den Antrag auf jeden Fall VOR dem Umzug bzw. dem Unterschreiben des Mietvertrags stellen, da sonst wirklich nur max. die Miete der alten Wohnung übernommen wird.