Käufer beschädigt Fahrzeug bei "Probefahrt", wer haftet?
Heute wollte ich mein Fahrzeug verkaufen. Während der Besichtigung wollte der Käufer den Motor einschalten. Dabei hat der Käufer die Kupplung nicht getreten und Krachte ruckartig hinten in das davor geparkte Fahrzeug. Um eine Probefahrt in dem Sinne handelte es sich nicht. Der Käufer sollte nur das Fahrzeug starten.
Das Fahrzeug ist Teilkaskoversichert.
Die Polizei hat den Schadenfall dokumentiert. Wie ist weiter vorzugehen?
Muss der Käufer für den schaden aufkommen? Vorher wurde er nicht darauf hingewiesen, dass er im Falle eines Schadens haftet. Jedoch weil man es als Selbstverständlichkeit sieht, dass in solch einem banalen Fall dementsprechend auch der Verursacher dafür aufkommen muss. Wie sieht die Rechtslage aus? Ich als verkäufer kann doch nicht davon ausgehen, dass ein laut eigenen Angaben erfahrener Autofahrer vergisst die Kupplung zu checken usw. Es sollte wie bereits gesagt ja nur der Motor gestartet werden.
4 Antworten
Der Fremdschaden ist ganz normal über DEINE KFZ-Haftpflicht gedeckt. Du wirst allerdings deine Rabattstufe verlieren.
Du kannst den Schadensverursacher zum Schadensersatz auffordern. (Schriftlich) du musst ihm einen KONKRETEN Zahlungstermin setzen. Lässt er den verstreichen, musst du zum Anwalt.
Wenn du keine RS-Versicherung hast, wirst du allerdings mit den Kosten in Vorleistung gehen müssen.
Moin,
ohne Vereinbarung sind es schlechte Karten.
Hier mal ein Link: http://www.autobild.de/artikel/probefahrt-ratgeber-855299.html
Bei Autobild über die Suchfunktion findest Du noch mehr zum Thema.
MfG
habe alle Artikel gelesen, sorry war zu schnell bei absenden, galt natürlich dem Kauf-Interessenten.
Zitat:
Die Versicherung• Einen Schaden an einem privaten Gebrauchtwagen muss der Probefahrer zahlen. Deshalb sollte er sich mit einer formlosen schriftlichen Vereinbarung von dieser Haftung befreien.
MfG
Du kansnt den Käufer auf Schadensersatz verklagen, da sowas NICHT von der privaten Haftplichtversicherung bezahlt wird, muss der Käufer es aus eigener Tasche bezahlen.
Wichtig ist das der Schaden genau dokumentiert wird.
Such dir einen Anwalt und verklkäge den Verursacher.
So ein Schwachsinn!
Dann erklär du es uns doch
Besser hätte man es nicht zusammenfassen können!👍
So und nicht anders.
Sowas muss man vorher schriftlich festhalten. Ansonsten haftest du selber dafür.
Worauf basiert die Annahme einer Haftungsfreistellung des Interessenten?
Hast Du den Artikel gelesen? Eher nicht oder nicht richtig. Bei Privatkauf ist der Kaufinteressent uneingeschränkt für verursachte Schäden haftbar. Punkt.