Käufer beschädigt Fahrzeug bei "Probefahrt", wer haftet?

4 Antworten

Der Fremdschaden ist ganz normal über DEINE KFZ-Haftpflicht gedeckt. Du wirst allerdings deine Rabattstufe verlieren.

Du kannst den Schadensverursacher zum Schadensersatz auffordern. (Schriftlich) du musst ihm einen KONKRETEN Zahlungstermin setzen. Lässt er den verstreichen, musst du zum Anwalt.

Wenn du keine RS-Versicherung hast, wirst du allerdings mit den Kosten in Vorleistung gehen müssen.

Moin,

ohne Vereinbarung sind es schlechte Karten.

Hier mal ein Link: http://www.autobild.de/artikel/probefahrt-ratgeber-855299.html

Bei Autobild über die Suchfunktion findest Du noch mehr zum Thema.

MfG

Smartass67  16.01.2018, 21:39

Hast Du den Artikel gelesen? Eher nicht oder nicht richtig. Bei Privatkauf ist der Kaufinteressent uneingeschränkt für verursachte Schäden haftbar. Punkt.

LKuIK  16.01.2018, 21:47
@Smartass67

habe alle Artikel gelesen,  sorry war zu schnell bei absenden, galt natürlich dem Kauf-Interessenten.

Zitat:

Die Versicherung

• Einen Schaden an einem privaten Gebrauchtwagen muss der Probefahrer zahlen. Deshalb sollte er sich mit einer formlosen schriftlichen Vereinbarung von dieser Haftung befreien.

MfG

Du kansnt den Käufer auf Schadensersatz verklagen, da sowas NICHT von der privaten Haftplichtversicherung bezahlt wird, muss der Käufer es aus eigener Tasche bezahlen.

Wichtig ist das der Schaden genau dokumentiert wird.

Such dir einen Anwalt und verklkäge den Verursacher.

Turos  16.01.2018, 21:25

So ein Schwachsinn!

Freerunner15  16.01.2018, 21:29
@Turos

Dann erklär du es uns doch

HarryHirsch09  16.01.2018, 21:25

Besser hätte man es nicht zusammenfassen können!👍

Freerunner15  16.01.2018, 21:28

So und nicht anders.

Sowas muss man vorher schriftlich festhalten. Ansonsten haftest du selber dafür.

kevin1905  16.01.2018, 22:14

Worauf basiert die Annahme einer Haftungsfreistellung des Interessenten?