Boot verkauft, Käufer will Rückabwicklung bzw. Anwalt einschalten?

6 Antworten

Nein, ich glaube nicht, dass er etwas gegen dich in der Hand hat. Er hat im Kaufvertrag bestätigt, dass alles in Ordnung ist und er hat zugestimmt, dass er das Boot nach ausgiebiger Inspektion (Probefahrt, er durfte es sich komplett anschauen) kaufen möchte.

Soll er doch mit dem Anwalt drohen, das Geld, dass er dann in ihn steckt könnte er auch für einen neuen Motor ausgeben. Ich kann mir gut vorstellen, dass das leere Worte sind von dem Mann.

Robinf9 
Fragesteller
 08.08.2016, 10:12

Ok, danke, dann bin ich beruhigt!

Eben, er hatte Zeit sich alles an zu schauen. Jetzt im Nachhinein kann er doch nicht einfach kommen und sagen dies und das ist kaputt und er will den Kauf rückgängig machen?! Darum hatte er es ja besichtigt...

Ich weiß ja nicht, was in der einen Woche, in der er jetzt das Boot hatte gelaufen ist...

Das würde ich mit Gelassenheit auf mich zukommen lassen. Der Käufer müsste dir nachweisen, dass du arglistig einen Mangel verschwiegen hast, der Mangel also schon  v o r  dem Kauf vorhanden war. Wenn der Käufer die Möglichkeit hatte, das Boot ausführlich zu testen und alles lief einwandfrei, wird eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ins Leere gehen. Du weisst nicht, was er mit dem Boot seit Übernahme gemacht hat, was dich auch nicht interessieren muss. Es kann durchaus vorkommen, dass mal ein Aussenbordmotor anfängt und stottert oder gar ausgeht. Grund könnte sein, dass der Vergaser verschmutzt ist, oder der Tank leer war Beides ist leicht zu beheben. Ich würde auf seine Androhungen nicht reagieren und abwarten, was der Käufer unternimmt. Vielleicht möchte der Käufer noch etwas an Geld rausschlagen, oder er hat ein anderes Boot gesehen, welches ihm besser gefällt, es kaufen möchte und den Kauf bei dir mit fadenscheinigen Mängeln rückgängig machen. Wenn der Käufer dir etwas nachweisen will, dann müsste er sich einen Sachverständigen nehmen der den Motor überprüft und feststellt, ob da schon vor dem Kauf irgendwelche Mängel am Motor gewesen sind. Das kostet den Käufer Geld. Selbst wenn da irgendein Mangel festgestellt würde, muss das noch lange nicht heissen, dass dieser Mangel dir auch bekannt sein musste, weil dein Boot einwandfrei funktionierte. Eine solche Beweissicherung mit einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung kostet mehr, als ein neuer Motor. Da müsste der Motor auseinandergenommen werden und beanstandete Teile in eine Materialprüfungsanstalt zur Überprüfung eingesandt werden. Ich kenne solche Prozedere. Deshalb sehe die ganze Sache als erledigt an, denn es ist kaum anzunehmen , dass der Käufer solche Schritte erwägt, die für ihn ein hohes Kostenrisiko beinhaltet. Selbst wenn in der Materialprüfungsanstalt ein Materialfehler diagnostiziert werden würde, hätte das keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit des Kaufvertrages.

Der Käufer müsste nachweisen, dass

  • der Mangel schon beim Kauf vorhanden war
  • du den Mangel kanntest und arglistig verschwiegen hast

Nach deiner Schilderung trifft beides nicht zu. Daher einfach Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Auch einem Anwaltsschreiben kannst du gelassen entgegen sehen

Wenn Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist und bei der Probefahrt alles gut war hast Du keine Probleme. Vielleicht war nur der Sprit alle.

Robinf9 
Fragesteller
 08.08.2016, 10:10

Ok, besten Dank! Dann bin ich beruhigt! Ich weiß ja nicht, was in der einen Woche, in der er jetzt das Boot hatte gelaufen ist...

Für Dich ist alles im grünen Bereich.
Verkauft ist verkauft.

Lass Dich da auf gar nichts ein.
Soll der Käufer doch rechtlich gegen Dich vorgehen. Kommt eh nix bei rum.

Wahrscheinlich will er nachträglich Geld zurück.

Sollte er tatsächlich Probleme mit dem Motor gehabt haben, dann hat er wohl was falsch gemacht.