Auto verkauft jetzt droht Käufer mit Polizei und Anwalt!

8 Antworten

Weiter unten schreibst Du, dass Du einen Zeugen dabei hattest. Dann ist im Prinzip alles in Butter, denn dann kannst Du nachweisen, dass Du dem Käufer über diverse Mängel berichtet hast. Damit durfte der Käufer nicht von einem mängelfreien Fahrzeug ausgehen, und bei einem älteren Fahrzeug zum Kaufpreis von 700 Euro muss ein Käufer nach allgemeiner Verkehrsauffassung sowieso mit Mängeln rechnen.

Besser wäre es gewesen, das vertraglich zu fixieren. Empfehlenswert sind z.B. die ADAC-Vordrucke. Aber mit dem Zeugen sieht die Sache für Dich eigentlich gut aus.

Das mit der Polizei ist sowieso Blödsinn. Die Polizei und der Staatsanwalt kümmern sich nicht um reine Zivilrechtssachen, und um so etwas handelt es sich hier (Streit wegen Gewährleistungshaftung). Das interessiert überhaupt keinen Staatsanwalt.

Wenn die Gegenseite mit bösem Anwaltsbrief kommt: dann gehst Du am besten selbst zum Anwalt und lässt den eine Antwort formulieren. Dürfte ca. 50 Euro kosten. Anschließend ist dann garantiert Ruhe, es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Gegenanwalt zur Klage raten wird.

Wenn Du keinen schriftlchen Vertrag gemacht hast, fällt auch dieser Verkauf unter die Gewährleistungshaftung (guckst Du mal unter Wikipedia nach... steht einiges drin).

Die hättest Du vertraglich ausschließen können (das ist in den meisten Kaufvertragstexten der Online-Portale eingearbeitet), hast Du aber nicht.

Sauber wäre gewesen, das Fahrzeug ausdrücklich als defekt mit Nennung der Störungen bzw. einer Beschreibung der erkennbaren Auswirkungen zu verkaufen.

Anzeige wegen Betrugs ist eher Theaterdonner - Betrug setzt Vorsatz und Kenntnis voraus - dazu müsste er Dir in den Kopf schauen können. Zivilrechtlich (seine Geldforderung) sieht das aber für ihn gar nicht so schlecht aus.

wenn kein kaufvertrag gemacht wurde dann wirds eng für dich. deswegen gibt es ja kaufverträge damit darin niedergeschrieben wird zb mängel des autos ect pp das ist eine absicherung für beide seiten

Hast du ihm die Mängel vorher gesagt? Wieso habt ihr keinen Kaufvertrag gemacht? Das muss man doch zur Absicherung machen. Geh einfach mal zu einem Anwalt und lass dich beraten.

Hallo,

also die Sache mit Betrug ist Quatsch, ohne einen schriftlichen Kaufvertrag dazu fasst das kein Staatsanwalt an. Das Problem ohne Kaufvertrag ist für Dich, dass Du weder die Dir bekannten Mängel fixiert hast, noch ihr einen schriftlichen Gewährleistungsausschluss vereinbart habt. Seit 2002 gilt gekauft wie gesehen eben nicht mehr ohne weiteres. Du könntest - wenn Du Stress vertragen kannst - die Sache aussitzen. Denn auch der Käufer ist in der Beweisnot, und er muss beweisen. Ich würde die Kiste komplett zurücknehmen und an den nächsten verkaufen - mit schriftlichem Gewährleistungsausschluss.

Gruss