Jura/Strafrecht: Kann man in Schwierigkeiten kommen durch viele Fragen auf gutefrage.net?


17.10.2021, 20:38

Nochmal zur Info:

Es ist nichts passiert und ich habe nie irgendetwas geplant und ich will auch nichts planen, und ich wollte auch nie irgendetwas versuchen und ich will auch nichts versuchen, und ich wollte nie das irgendetwas passiert und ich will auch nicht das irgendetwas passiert.

Deswegen habe ich mich wegen dem Grübelzwang gefragt inwiefern der positive Zufall oder das Glück auf meiner Seite war. Deswegen nur das (viele) fragen (wegen dem Grübelzwang) und ich meine auch nicht ob man in Schwierigkeiten mit mit den Regeln von gutefrage kommt, sondern mit dem Gesetz.

3 Antworten

Ich bin Jurist aber ich verstehe ehrlich gesagt deine Sorgen und Ängste nicht. Deine Probleme mit Batterien und möglicher Brandgefahr sowie deine Fragen dazu, haben etwas mit deinen tiefen Ängsten zu tun (weshalb ich dir empfehle, therapeutische Hilfe zu suchen) aber in keiner Weise etwas mit dem Strafrecht. Anders wäre es dann, wenn Du vorsätzlich oder fahrlässig so mit Batterien umgehen würdest, dass ein Brand entstehen könnte. Aber das hast Du ja nicht vor.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 17.10.2021, 00:54
Deine Probleme mit Batterien und möglicher Brandgefahr sowie deine Fragen dazu, haben etwas mit deinen tiefen Ängsten zu tun (weshalb ich dir empfehle, therapeutische Hilfe zu suchen)

Ich bin schon dabei mir psychologische und/oder psychotherapeutische Hilfe zu suchen.

Anders wäre es dann, wenn Du vorsätzlich oder fahrlässig so mit Batterien umgehen würdest, dass ein Brand entstehen könnte. Aber das hast Du ja nicht vor.

Wie ich es schon anderen Nutzern gesagt habe:

Ich habe nichts vor und hatte auch nie was vor. Deswegen auch dieser Grübelzwang der sich ständig fragt inwiefern der ''positive'' Zufall auf meiner Seite war.

Weil ich ja nicht will das sich irgendetwas anzündet und ich will auch nicht das grundsätzlich etwas gefährliches passiert und wollte es auch nie.

Als ich die Batterien aus dem Beutel genommen habe, habe ich die Batterien in Sicherheit aufbewahrt. Wenige Tage später hat dann meine Mutter die Batterien in den Wertstoffhof gebracht.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 17.10.2021, 01:56
aber in keiner Weise etwas mit dem Strafrecht.

Ich habe keine Ahnung von diesen ganzen Begriffen und Worten wie Jura, Strafrecht, Recht, etc.

Ich habe einfach irgendwelche Worte in die Frage geschrieben von denen ich dachte das sie vielleicht sowas mit Gesetzen oder Gerichten oder Jura, etc. zu tun haben.

Entschuldige bitte wenn ich da Worte verwendet haben sollte die nicht richtig waren. War keine Absicht.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 18.10.2021, 02:55

Meine Ängste gehen mir wieder auf die nerven. Einer meiner Fragen war:

Und was ist mit anderen Leuten die meine Fragen sehen und aus den Antworten auf fragwürdige Ideen kommen und die auch umsetzen und diese ganzen Informationen der Antworten nutzen. Könnte irgendwer (ich und/oder die Antwortgeber) in Schwierigkeiten kommen deswegen?

Mir geht es jetzt um die Stelle 'auf fragwürdige Ideen kommen und die auch umsetzen'. Mir geht es da um das Wort 'auch'.

Ich habe das Wort 'auch' als Füllwort benutzt und als ein anderes Wort, wie für zum Beispiel 'in der Tat', also das irgendwer diese Fragen und Antworten sehen könnte und diese dann vielleicht auch 'in der Tat' umsetzen könnte.

Das Wort 'auch' kann mehrere Bedeutungen haben, zum Beispiel das man diese Tat selber auch gemacht hat, nicht nur andere. So war das aber nicht gemeint, sondern wie ich schon geschrieben/gesagt habe als Füllwort und als Synonym/Ersatzwort.

Muss ich dennoch Angst haben das irgendwer das Wort 'auch' falsch versteht (als eine Art Geständnis für etwas das nie versucht und/oder gemacht wurde) und ich in Schwierigkeiten komme?

Vor irgendwelchen Ermittlungen musst Du keine Angst haben.

Allerdings solltest Du zusehen die Batterien los zu werden. Nimm also den ganzen Krempel und gehe zum Wertstoffhof Deiner Stadt, dort wendest Du Sich an einen der Arbeiter dort und Dir wird erkärt was wohin gehört.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 16.10.2021, 22:17

Die Batterien sind schon ein paar Tage nach dem Schrank aufräumen in den Wertstoffhof gekommen.

Schau mal auf die Antwort von 'BeviBaby', ist ihre Antwort richtig?

Artus01  17.10.2021, 08:53
@fr4g3st3ll3r

Die Antwort ist in Ordnung.

Einen Unterschied zwischen Recht und Strafrecht gibt es im Grunde nicht. Recht ist alles was mit dem Thema zu tun hat, Strafrecht ist nur eine Spezialisierung des Themas. Eben auch Zivilrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht usw.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 18.10.2021, 02:44
@Artus01

Meine Ängste gehen mir wieder auf die nerven. Einer meiner Fragen war:

Und was ist mit anderen Leuten die meine Fragen sehen und aus den Antworten auf fragwürdige Ideen kommen und die auch umsetzen und diese ganzen Informationen der Antworten nutzen. Könnte irgendwer (ich und/oder die Antwortgeber) in Schwierigkeiten kommen deswegen?

Mir geht es jetzt um die Stelle 'auf fragwürdige Ideen kommen und die auch umsetzen'. Mir geht es da um das Wort 'auch'.

Ich habe das Wort 'auch' als Füllwort benutzt und als ein anderes Wort, wie für zum Beispiel 'in der Tat', also das irgendwer diese Fragen und Antworten sehen könnte und diese dann vielleicht auch 'in der Tat' umsetzen könnte.

Das Wort 'auch' kann mehrere Bedeutungen haben, zum Beispiel das man diese Tat selber auch gemacht hat, nicht nur andere. So war das aber nicht gemeint, sondern wie ich schon geschrieben/gesagt habe als Füllwort und als Synonym/Ersatzwort.

Muss ich dennoch Angst haben das irgendwer das Wort 'auch' falsch versteht (als eine Art Geständnis für etwas das nie versucht und/oder gemacht wurde) und ich in Schwierigkeiten komme?

Artus01  18.10.2021, 09:00
@fr4g3st3ll3r

Falsch verstehen kann man immer etwas. Aber egal was andere daraus interpretieren, eine Straftat hast Du nicht begangen. Sollte wirklich jemand meinen eine Anzeige zu machen wird spätestens der Staatsanwalt erkennen das da nichts ist.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 18.10.2021, 13:42
@Artus01

Ich glaube einer meiner Ängste ist auch deshalb da, weil ich den Gedanken hatte, das diese ganze ständige Fragerrei schon ein Beweis für die Polizei, Staatsanwaltschaft (oder für wen auch immer) wäre.

Oder ist mein Gedanke falsch und/oder irrational?

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 18.10.2021, 16:02
@Artus01

Also war mein Gedanke falsch?

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 18.10.2021, 22:43
@Artus01

Was ist eigentlich wenn einer einen Horrorfilmhumor hat (Splattergeräuche nachmachen und sich über diese Gräuche lusitg machen) und/oder mal anderen Leuten gesagt hat das in ein einem Feuer/Brand verrecken sollen (aus Frust, nicht weil sie sich das für andere Leute wünschen) und/oder viel Horrorfilme und Amoklaufdokus schaut (aus Interesse, mehr nicht).

Und dann noch das ganze mit den vielen Fragen über Batterie(kurzschlüsse) und Feuer/Brand ?

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 18.10.2021, 22:48
@Artus01

(Splattergeräuche mit dem eigenen Mund nachmachen und sich über diese Geräuche* lustig* machen) - - - (Sternchensymbole sollen Korrektur darstellen, weil sie im vorherigen Kommentar falsch geschrieben waren)

Artus01  19.10.2021, 08:21
@fr4g3st3ll3r

Zunächst kommt es darauf an wie diese "Geräusche" verbreitet werden, bzw. an Andere übermittelt werden?

und/oder mal anderen Leuten gesagt hat das in ein einem Feuer/Brand verrecken sollen

Das hört sich zunächst mal schlimm an und gehört sich auch nicht, ist allerdings lediglich ein "frommer" Wunsch, jedoch nicht strafbar.

Das Anschauen von Horrofilmen und Ähnlichem ist ebenfalls nicht strafbar, auch nicht wenn man es 24 Stunden am Tag macht.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 19.10.2021, 10:50
@Artus01
Zunächst kommt es darauf an wie diese "Geräusche" verbreitet werden, bzw. an Andere übermittelt werden?

Wie genau meinst du das? Es ist eher Humor zwischen Freunden die beide in etwa den Humor teilen und nur gegenseitig sich diese Geräuche machen.

Das die anderen Sachen nicht strafbar sind weiß ich.

Das die Fragerrei nicht strafbar ist weiß ich. Aber ich hab mir nur gefragt, wie sehr es eine Rolle spielt wie eine Person sonst so drauf ist, ob das dann als irgendein Beweis gewertet werden würde.

Was ist zum Beispiel mit einer Person, die schon polizeilich bekannt wäre durch begangene Taten die mit Feuer/Brand und/oder Elektrizität zu tun hatten und dann diese ganze Fragerrei?

Oder ist es eher so, dass diese ganze Fragerrei überhaupt garnicht als Beweis für irgendetwas gewertet werden würde und auch garnicht als Beweis gewertet werden darf, unabhängig wie die Person so drauf ist?

Artus01  19.10.2021, 10:55
@fr4g3st3ll3r

Nun, es gibt ja die Möglichkeit Geräusche über das Telefon abzugeben, oder direkt aus dem Umfeld der Personen die es hören sollen. Vor allem kommt es auch darauf an wie oft man das macht.

Oder ist es eher so, dass diese ganze Fragerrei überhaupt garnicht als Beweis für irgendetwas gewertet werden würde

Ohne das etwas konkretes passiert wird sowas nicht gewertet, solange keine Straftat vorliegt.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 19.10.2021, 11:16
@Artus01
Nun, es gibt ja die Möglichkeit Geräusche über das Telefon abzugeben, oder direkt aus dem Umfeld der Personen die es hören sollen. Vor allem kommt es auch darauf an wie oft man das macht.

Was wäre das dann für eine Straftat und unwiefern spielen die Gräuche mit der Fragerrei mit rein?

Ohne das etwas konkretes passiert wird sowas nicht gewertet, solange keine Straftat vorliegt.

Beispiel:

A ist schon polizeilich bekannt wegen sagen mit Feuer/Brand und/der Elektrizität. A stellt diese ganzen Fragen dennoch weil A will eigentlich garnicht mehr irgendwas gesetzbrechendes und/oder eine Straftat tun.

A fragt sich inwiefern der positive Zufall auf seiner Seite war. Deswegen auch diese ganzen Grübelreien.

Für B wirkt diese Fragerei merkwürdig und B zeigt A wegen 'versuchter Straftat xyz' an.

Was wäre jetzt? Muss sich A Sorgen machen das er in Schwierigkeiten kommt?

Artus01  19.10.2021, 13:24
@fr4g3st3ll3r
Was wäre das dann für eine Straftat und unwiefern spielen die Gräuche mit der Fragerrei mit rein?

Dazu müsste man schon genaueres über die Anzahl wie oft der Einelne den "Geräuschen" ausgesetzt ist. Das könnte in den Bereich Nachstellung kommen.

A muss sich keine Sorgen machen, ausser wie eben oben bei den Geräuschen.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 20.10.2021, 00:54
@Artus01

Die Geräuche werden nur von den Freunden untereinander gemacht.

Mir ist eingefallen, dass ich mich nicht mehr erinnern kann, ob am den Tag als der Schrank aufgeräumt wurde irgendwer vielleicht doch noch weg war und/oder vielleicht doch früher schlafen war. Es ist so oder so nichts passiert und selbst wenn was passiert wäre dann hatten wir immer noch unsere Rauchmelder die dran waren (und es immernoch sind).

Das mit dem Schrank aufräumen und diese ganzen Sachen (unter anderem Batterien) in den Beutel tun, das ist ja so auch wirklich passiert. Ich hatte da aber keine böse Absicht sondern hab es gemacht weil ich genervt war von dem ganzen Zeug auf dem Boden (das ich dann in den Beutel getan habe) und wollte einfach nur noch schnell aufräumen. Wenn man zu dem Zeitpunkt in meinen Kopf hätte gucken können dann hätte ich unbewusst (grob) fahrlässig gehandelt.

Kann da irgendwer eine Anzeige wegen versuchter Brandstiftung und/oder versuchter Körperverletzung und/oder versuchten Mordes stellen weil irgendwer meinen würde, das zwar nichts passiert ist aber es dennoch ein Versuch gewesen wäre (der nicht geklappt hat aber dennoch ein Versuch gewesen wäre) ?

Muss ich Angst haben? (Mit Erklärung wenn es geht)

Artus01  20.10.2021, 08:35
@fr4g3st3ll3r
Kann da irgendwer eine Anzeige wegen versuchter Brandstiftung und/oder versuchter Körperverletzung und/oder versuchten Mordes stellen

Kann schon, aber ohne irgendwelche Aussicht auf Erfolg.

weil irgendwer meinen würde, das zwar nichts passiert ist aber es dennoch ein Versuch gewesen wäre

Nein, denn es hat noch nichtmal einen Versuch gegeben. Dazu müsste Vorsatz vorliegen der aber nicht gegeben ist.

Muss ich Angst haben? (Mit Erklärung wenn es geht)

Nein, musst Du nicht, denn es gibt keine Straftat, noch nicht mal den Versuch einer Straftat.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 20.10.2021, 14:02
@Artus01
Nein, denn es hat noch nichtmal einen Versuch gegeben. Dazu müsste Vorsatz vorliegen der aber nicht gegeben ist.

Wie stellt ein Gericht, Anwalt (oder wer auch immer) einen Vorsatz fest?

Deswegen habe ich ja auch diese Beispiele gennant wie eine Person sonst so drauf ist, ob das mit rein gewertet würde das dann doch von Vorsatz ausgegangen werden könnte.

Warum gibt es dann Leute denen der Prozess gemacht wird aber am Ende freigesprochen werden?

Artus01  20.10.2021, 15:19
@fr4g3st3ll3r

Vorsatz erkennt man z. B. am Vorgehen des Täters, was in Deinem Falle nicht auf eine Straftat hindeutet.

Warum gibt es dann Leute denen der Prozess gemacht wird aber am Ende freigesprochen werden?

Das liegt in der Natur des deutschen Rechtssysthems. Letztlich ist jeder Prozess eine "Rechtsfrage". Um solche Rechtsfragen zu klären gibt es Gerichte die auch mal zu einem anderen Ergebnis kommen als der Staatsanwalt, was aber im Grunde in vielen Fällen recht selten vorkommt.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 20.10.2021, 16:57
@Artus01
Vorsatz erkennt man z. B. am Vorgehen des Täters, was in Deinem Falle nicht auf eine Straftat hindeutet.

Woran erkennt man es am Vorgehen (bei mir zum Beispiel), das es nicht auf eine Straftaf hindeutet (auch nicht auf eine versuchte Straftat) ?

Und inwiefern werden die Sachen mitreingewertet wie die Person sonst so drauf ist?

Artus01  20.10.2021, 17:22
@fr4g3st3ll3r
(bei mir zum Beispiel)

Indem Du etas tust, bzw. getan hast was jede Menge andere Leute in Deutschland auch tun bzw. schon getan haben.

Und inwiefern werden die Sachen mitreingewertet wie die Person sonst so drauf ist?

Weil immer der Einzelfall bewertet wird, dazu gehören auch Sachen die nicht unbedingt direkt mit der Tat im Zusammenhang stehen müssen. Auch die Persönlichkeit des Täters gehört eben dazu.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 20.10.2021, 18:10
@Artus01

Sorry übrigends falls ich nerve. Als schwer depressiver der seit Jahren krankgeschrieben ist und seit Jahren auch arbeitsunfähig geschrieben ist und mit Grübelzwang und vielleicht auch einer (leichten) Angststörung, ist diese Angst vor juristischen Schwierigkeiten (von denen ich nicht weiß ob diese Angst vor juristischen Schwierigkeiten Sinn macht) seelisch sehr belastend für mich.

Indem Du etas tust, bzw. getan hast was jede Menge andere Leute in Deutschland auch tun bzw. schon getan haben.

Spielt hier also nur das aufräumen eine Rolle? Oder kommts auch auf die Sorgfalt an?

Weil ich habe ja verschiedene Sachen (Batterien, Kabel, PC-Netzteil, metallische Sachen, Plastiksachen, Kunststoffsachen, Holzsachen....Sachen die ich für nicht ''normalen'' Müll hielt) in einen Beutel getan (ohne böse Absicht). Und hab den Beutel so wenige Tage (nach dem aufräumen) auch stehen gelassen und war auch mal einkaufen gegangen (auch das war ohne böse Absicht). Erst nach diesen wenigen Tagen (nach dem aufräumen) habe ich über die potenziellen Gefahren gelesen und dann auch Bescheid gewusst.

Gibt es wirklich eine Menge Leute die unsorgfältig mit potienzellen Gefahren aufräumen? Oder spielt die Unsorgfalt mit potenziellen Gefahren keine Rolle und es geht nur um das aufräumen an sich?

Artus01  20.10.2021, 19:41
@fr4g3st3ll3r
Spielt hier also nur das aufräumen eine Rolle? Oder kommts auch auf die Sorgfalt an?

Beides, aber es belastet sich nicht gegenseitig.

Gibt es wirklich eine Menge Leute die unsorgfältig mit potienzellen Gefahren aufräumen?

Die gibt es reichlich, vor allem deshalb weil sie über eine mögliche Gefahr gar nichts wissen, wie Du ja auch.

Oder spielt die Unsorgfalt mit potenziellen Gefahren keine Rolle und es geht nur um das aufräumen an sich?

Richtig, es geht nur um das Aufräumen an sich.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 20.10.2021, 20:04
@Artus01
Beides, aber es belastet sich nicht gegenseitig.

Ich verstehe diese Aussage nicht.

Richtig, es geht nur um das Aufräumen an sich.

Was ist wenn es so wäre, das die die Mehrheit der Leute oder meinetwegen (fast) alle Leute eben doch sorgfältig aufräumen und auf die potenziellen Gefahren achten würden:

würde ich dann eher in Schwierigkeiten kommen oder ist es so das trozdem das aufräumen an sich das entscheidene wäre, unabhängig davon das es unsorgfältig bezüglich der potenziellen Gefahren war (ohne böse Absicht) und somit nachwievor nicht auf eine versuchte Straftat hindeutet?

Artus01  20.10.2021, 20:08
@fr4g3st3ll3r
Ich verstehe diese Aussage nicht.

Du hast darüber zwei Fragen gestellt, lies sie nochmal.

würde ich dann eher in Schwierigkeiten kommen oder ist es so das trozdem das .....

Nein, Du würdest keine Schwierigkeiten bekommen.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 20.10.2021, 21:31
@Artus01

Ich hatte noch den Gedanken, dass irgendwer gerade diese gewöhnliche Handlung (die des Schrank aufräumens) nutzen könnte, um mit eben dieser gewöhnlichen Handlung eine Straftat zu versuchen und somit unschuldig zu wirken.

Allerdings hatte ich einen anderen Gedanken, dass es dann vielleicht lächerlich sein könnte, weil man dann fast jeden wegen irgendeiner versuchten Straftat beschuldigen könnte weil er irgendeine gewönhliche Handlung durchführt, also das es irgendwann dann einfach lächerlich wird ?

Artus01  20.10.2021, 21:35
@fr4g3st3ll3r
also das es irgendwann dann einfach lächerlich wird ?

So ist es. Mach Dir einfach keien Kopf um Sachen die vollkommen normal sind.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 21.10.2021, 04:03
@Artus01

Und selbst wenn (fast) alle Leute Sorgfältig beim aufräumen wären bei potenziellen Gefahren:

Würde es vielleicht dann eine Rolle spielen wie die Person sonst so drauf ist oder wäre das ganze dennoch nicht so wichtig da die Person eine gewöhnliche Handlung gemacht hat und die Person würde somit auch nicht in Schwierigkeiten geraten?

Artus01  21.10.2021, 08:40
@fr4g3st3ll3r
da die Person eine gewöhnliche Handlung gemacht hat

Deswegen spielt das Ganze auch keine Rolle.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 21.10.2021, 20:23
@Artus01

Und was wäre wenn einen eine Person hacken würde und dieser Hacker mit den Computer des gehackten rumtrollt und so nutzt das er online ''zugibt'' das es doch ein versuchtes Verbrechen war (obwohl es keins war) und dieser Hacker dann wieder verschwindet und kaum Spuren am Computer des gehackten hinterlässt?

Artus01  21.10.2021, 20:27
@fr4g3st3ll3r

Dann hast Du zunächst ein Problem, aber das klärt sich.

Ob sich jemand in Deinen Computer eingehackt hat kann man feststellen, die Computerforensik bekommt das hin.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 21.10.2021, 20:41
@Artus01
Ob sich jemand in Deinen Computer eingehackt hat kann man feststellen, die Computerforensik bekommt das hin

Kann die Forensik feststellen das man in den Zeitraum gehackt worden war, bei dem das falsche Geständnis online geschrieben wurde?

Oder nur DAS man gehackt worden war aber unbekannter Zeitraum?

Artus01  21.10.2021, 20:47
@fr4g3st3ll3r

Jeder Vorgang ist gespeichert und abrufbar, nur kann das eben nicht jeder.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 21.10.2021, 20:50
@Artus01
Jeder Vorgang ist gespeichert und abrufbar

Also können die Forensiker feststellen, das man zum Zeitpunkt des falschen Geständnisses gehackt worden war?

nur kann das eben nicht jeder.

Was genau meinst du damit? Die Leute die hacken wollen oder nicht jeder Forensiker?

Artus01  21.10.2021, 21:26
@fr4g3st3ll3r
Also können die Forensiker feststellen, das man zum Zeitpunkt des falschen Geständnisses gehackt worden war?

Ja das können sie.

Das können Leute die hacken und die Forensiker und einige IT-Experten. Der Bruder meiner Freundin ist Programmbetreuer bei einer internationalen Coputerfirma, der kann sowas.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 21.10.2021, 21:28
@Artus01

Achso.

Ich hab dieses 'nur kann das eben nicht jeder' nicht so ganz verstanden was du damit gemeint hattest.

Artus01  21.10.2021, 21:30
@fr4g3st3ll3r

Na ja, man muss schon Experte darin sein. Jemand wie ich z. B. hat da keine Chance und vermurkst bei solchen Versuchen den ganzn Computer. Wobei ich schon einiges hinbekomme wo andere verzweifeln.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 21.10.2021, 21:36
@Artus01

Und was wäre wenn der Computer dann schon verschrottet wäre? Gibt es dennoch einen Weg um zu gucken das man gehackt worden war?

Artus01  21.10.2021, 21:38
@fr4g3st3ll3r

Da gibt es kaum noch Möglickeiten, man braucht zumindestens die Festplatte.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 21.10.2021, 21:40
@Artus01

Hätte dann der der gehackt worden war Pech gehabt oder gilt da immernoch dieses in dubio pro reo / im Zweifel für den Angeklagten ?

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 21.10.2021, 21:46
@Artus01

Was ist damit meinte war, wenn man sagt das dieses Geständnis von einem Hacker kommen muss, wie das von der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht gewertet werden würde.

Artus01  21.10.2021, 21:49
@fr4g3st3ll3r

Das kommt, wie bereits schonmal gesagt, auf die Umstände der Tat, sowie auf die persönlichkeit und eventuelle Vorstrafen an.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 21.10.2021, 22:37
@Artus01

Ich hatte da einen Gedanken mit Beispiel:

A wird gehackt und der Hacker gibt dann versuchte Straftaten zu (die A nie begangen hat, also auch nicht versucht hat).

Und jetzt in diesem Fantasiefall kann man warum auch immer nicht mehr feststellen ob A gehackt wurde.

Da es allerdings um eine versuchte Straftat geht bei der nichts passiert ist und es keine Zeugen gibt oder was auch immer, kann das Gericht ja nicht ausschließen das das nicht so hätte sein können.

Da war mein Gedanke jetzt, dass das dann schon Zweifel wären und in Zweifel für den Angeklagten dann A dann freigesprochen wäre?

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 23.10.2021, 00:27
@Artus01

Nur zur Info:

Ich selber bin nicht vorbestraft und ich bin auch nicht polizeilich bekannt oder so. Diese Person A die polizeilich bekannt ist wegen Taten die mit Elektrizität und Feuer/Brand in meinen Beispielen(en) war nur eine Fantasieperson mit Fantasietaten.

Und das ich gehackt wurde ist mir auch nicht bekannt. Das kommt alles von meinen Grübeleien die ich therapieren und/oder behandeln lassen sollte. Ich habe keine Lust, das mir das mein leben vielleicht sogar kaput machen könnte.

Ich wollte mich übrigens bei dir bedanken dass du dir die Zeit genommen hast meine Fragen zu beantworten.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 23.10.2021, 04:45
@fr4g3st3ll3r
Da war mein Gedanke jetzt, dass das dann schon Zweifel wären und in Zweifel für den Angeklagten dann A dann freigesprochen wäre?

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 17.10.2021, 00:29

Als ich die Batterien aus dem Beutel genommen habe, habe ich die Batterien in Sicherheit aufbewahrt. Wenige Tage später hat dann meine Mutter die Batterien in den Werstoffhof gebracht.

Vorab: Nö, ich habe keine Ahnung von Strafrecht.

Kann ich in Schwierigkeiten durch die ganzen Fragen kommen weil irgendwer denken könnte, das die ganze Fragerrei mit Kurzschlüssen und Brandgefahr irgendwie ''verdächtig'' wirkt?

Selbst wenn man dich irgendwie für verdächtig hält... erstens weiß niemand ob die Fragen ernst gemeint sind, zweitens weiß niemand hier wer du bist und drittens besteht ja überhaupt kein versuchtes oder vollendetes Delikt, um dich und deine Fragen da zuzuordnen.
Und selbst wenn... du hast ja nichts gemacht.

Und was ist mit den Leuten, die mir Antworten auf meine Fragen gegeben haben und diese sich vielleicht irgendwie ''mit schuldig'' machen?

Nein. Du hast ja nichts in Brand gesteckt oder was auch immer. Abgesehen natürlcih davon, dass du dich nicht strafbar machst, wenn du einfach nur allgemeines Lehrbuchwissen raushaust. Du kannst ja auch keinen Autor eines Anatomiebuches verklagen, wenn der Täter sich das Buch durchgelesen hat, um später mit dem Messer eine tödliche Verletzung zuzufügen, wenn er die Tat dann tatsächlich begeht.

Und was ist mit anderen Leuten die meine Fragen sehen und aus den Antworten auf fragwürdige Ideen kommen und die auch umsetzen und diese ganzen Informationen der Antworten nutzen. Könnte irgendwer (ich und/oder die Antwortgeber) in Schwierigkeiten kommen deswegen?

Nein. Du bist für deine Handlungen verantwortlich und die für ihre. Es ist keine Anstiftung und du leistest auch keine Aktive Hilfe. Allein durchs Fragen Stellen machst du dich nicht strafbar.

Da fehlt die Tathandlung als solche.

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 16.10.2021, 22:08

gutefrage.net zeigt mir an das du ein Community Experte für 'Recht' bist. Was ist der Unterschied zwischen Recht und Strafrecht?

fr4g3st3ll3r 
Fragesteller
 18.10.2021, 02:56

Meine Ängste gehen mir wieder auf die nerven. Einer meiner Fragen war:

Und was ist mit anderen Leuten die meine Fragen sehen und aus den Antworten auf fragwürdige Ideen kommen und die auch umsetzen und diese ganzen Informationen der Antworten nutzen. Könnte irgendwer (ich und/oder die Antwortgeber) in Schwierigkeiten kommen deswegen?

Mir geht es jetzt um die Stelle 'auf fragwürdige Ideen kommen und die auch umsetzen'. Mir geht es da um das Wort 'auch'.

Ich habe das Wort 'auch' als Füllwort benutzt und als ein anderes Wort, wie für zum Beispiel 'in der Tat', also das irgendwer diese Fragen und Antworten sehen könnte und diese dann vielleicht auch 'in der Tat' umsetzen könnte.

Das Wort 'auch' kann mehrere Bedeutungen haben, zum Beispiel das man diese Tat selber auch gemacht hat, nicht nur andere. So war das aber nicht gemeint, sondern wie ich schon geschrieben/gesagt habe als Füllwort und als Synonym/Ersatzwort.

Muss ich dennoch Angst haben das irgendwer das Wort 'auch' falsch versteht (als eine Art Geständnis für etwas das nie versucht und/oder gemacht wurde) und ich in Schwierigkeiten komme?