Jugendgericht Hauptverhandlung wegen Betrug?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da Du zur Tatzeit erst 16 Jahre alt warst, wird da außer Sozialstunden und evtl. die Anordnung einer Therapie gegen Kaufsucht gar nichts passieren.

Mach Dir da mal keinen Kopf.

Du kommst mit Sicherheit nicht ins Gefängnis, schon gar nicht wegen so etwas. Ist zwar Betrug, wenn man Artikel bestellt, wo man weiß, die kann ich gar nicht zahlen, aber das fällt bei Dir noch unters Jugendstrafrecht.

lg Lilo

Also du wirst nach Jugendstrafrecht verurteilt. Du machst eine Therapie und hast dich sicher auch schon um Schadenswiedergutmachung bemüht. Außerdem bist du sowohl geständig als auch reuig und vermutlich Ersttäter. Alles in allem dürfte da nicht viel mehr als ein paar Sozialstunden übrig bleiben. Hast du einen Job, Ausbildung? 

titanicfan55 
Fragesteller
 12.12.2016, 12:15

bin auf jobsuche war ein jahr auf einer berufsxschule bei der gastronomie hatte auch schon mehrere Vorstellungsgespräche. Aber nach unseren Weinacxhtsferien mach ich nochmal Berufsschule damit ich nicht mehr zuhause sitze

augsburgchris  12.12.2016, 12:48
@titanicfan55

Ganz ganz großen Respekt vor dir. Du hast sch... gebaut und stehst dazu. Das braucht Mut! Das wir auch der Richter so sehen. Ins Gefängnis musst du bestimmt nicht.

wenn es dir leid tut und du erkennst, dass es ein fehler war ist es eine gute voraussetzung, dass du mit sozialstunden davon kommst, da du einsichtig bist,etwas falsches getan zu haben. wenn du dann noch erwähnst, dass du wegen diesem problem auch bald eine therapie anfängst, um das in den griff zu bekommen, wird dir das vor gericht auch positiv ausgelegt werden!! nur keine panik vor morgen,...

Ich gehe mal davon aus, dass es dein erster Prozess ist.

Du bekommst eine Bewährungsstrafe und / oder Geldstrafe / Sozialstunden. Zusätzlich musst du natürlich Schadenersatz leisten.

Wenn es dein erstes Vergehen war, kommst du eher nicht ins Gefängnis. Geldstrafe und Sozialstunden werden wohl eher angesagt sein.

titanicfan55 
Fragesteller
 12.12.2016, 12:11

es war das 1 mal und habe mir seit dem geschworen es nie wieder zutun

augsburgchris  12.12.2016, 12:12
@titanicfan55

Aber Geldstrafe sicher nicht im Jugendrecht.