Was passiert bei Jugendgericht?

7 Antworten

Bei nicht so schweren Straftaten brauchst du keinen Anwalt- weder ist dieser Pflicht, noch zwingend notwendig, zumindest wenn der Tatvorwurf wie in der Anklageschrift zutreffend ist und die Geschädigte keine dauerhaften Beeinträchtigungen erlitten hat. Werden falsche Behauptungen erhoben oder es gibt eben eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung ist ein Anwalt aber sehr ratsam. Ansonsten ist die Jugendgerichtshilfe nicht dein Anwalt. Die beraten dich und deine Familie zwar über die strafrechtlichen Folgen, sind aber im Prinzip eher dafür da dem Gericht mitzuteilen wie du so drauf bist und was geschehen muss, damit du nicht nochmal strafrechtlich in Erscheinung trittst. Ansonsten wirst du bei Gericht eben befragt wie es zu der Sache gekommen ist, ebenso die Geschädigte oder mögliche Zeugen. Dann muss sich die Jugendgerichtshilfe äußern, dann die Staatsanwaltschaft und dann entscheidet ein Richter, wobei Sozialstunden da sehr wahrscheinlich sind. Zivilrechtlich kann die Geschädigte da unter Umständen auch noch Schmerzensgeld von dir einklagen, ganz unabhängig vom Strafprozess.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  1. Du nimmst in der Mitte Platz, der oder die Vorsitzende gleicht deine Personalien ab.
  2. Der Staatsanwalt verliest die Anklage.
  3. Die Vorsitzende fragt dich ab du von deinem Recht, nichts zur Sache auszusagen, Gebrauch machen willst. Danach wirst du zur Sache befragt.
  4. Danach setzt du dich zu deinem Verteidiger.
  5. Die Vorsitzende eröffnet die Beweisaufnahme
  6. Erster Zeuge ist der oder die Geschädigte. Es wird festgestellt, dass der zeuge nicht mit dir verwandt oder verschwägert ist. daraus ergeben sich nämlich besondere Rechte. Dieser wird vom Richter, vom Staatsanwalt und vom Verteidiger befragt. Vorher wird er belehrt, dass er die Wahrheit sagen muss, und nur dort schweigen darf, wo er sich selbst belastet.
  7. So werden alle Zeugen "abgearbeitet"
  8. Jetzt schließt die Vorsitzende die Beweisaufnahme.
  9. Staatsanwalt und Verteidiger hält sein Plädoyer.
  10. Du darfst abschließend etwas sagen, du hast das letzte Wort.
  11. Die Vorsitzende verschwindet für kurze Zeit in ihr Richterzimmer und denkt über das Gesagte nach.
  12. Sie kommt zurück und verkündet das Urteil.
  13. Das passiert vor Gericht.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mind. einen Punkt hast Du vergessen!

Stichwort: Jugendliche!!

Wer hat sich da wohl neben dem Verteidiger ebenfalls mit der jungen Dame im Vorwege unterhalten und nimmt vor Gericht Stellung? 😁😎

@alarm67

Richtig. Ich vergaß die Jugendgerichtshilfe bzw. den Vertreter des Jugendamtes.

Eigentlich wollte ich schreiben da passiert nicht so viel, aber dann hab ich die Kommentare gelesen.

Mädchen, das Jugendamt kann keine Sozialstunden anordnen. Was pasiert sein kann, ist das du ein Verfahren hattest was eingestellt worden ist mit der Auflage der Sozialstunden und das die dann vom JA vermittelt wurde. Dann wärst du aber trozdem vorbestraft. Und das

das war btm und Schlagring nur Besitz

hört sich für mich schon fast einschlägig an.

Hast du vlt sonst noch irgend welche Vorstrafen die du vergessen hast zu erwähnen? Wenn du 15 bist kann das ja noch nicht ewig her sein, hast du die Sozialstunden wenigstens schon alle gemacht?

PS Ach so zu deiner anderen Frage: Jugendgericht ist im Prinzip sehr ähnlich zu normalem Gericht nur ohne Zuschauer.

Nein sonst war nichts. Ich hat nur eine Verhaftung wegen Schlägerei aber das war legal weil ich war 13! Da sollt ich auch zum Jugendamt deswegen aber da bin ich nicht hin. Die Sozialstunden hab ich gar nicht gemacht weil die waren ja nur vom Jugendamt!

@buttercup2003

Sag mal hast du dir den Brief wo du gekrigt hast überhaupt durch gelesen? Wenn das alles ist was ich denke das es ist kannst du schon 4 Wochen Jugendarrest nur für die nicht gemachten Sozialstunden bekommen. Von deinem jetzigen Verfahren ganz abgesehen.

Und magst du zu deinem Verfahren vlt noch ein zwei Sachen sagen? Weil ich bin jetzt mal die Kommentare durch:

Die hats aber verdient!!! Und das ist eh sooooooooooooooooooooooooooo unfair weil die beiden die sie festgehalten haben haben nicht mal ANzeige bekommen nur ich!!!!!

Ich fass mal zusammen:

Du hast eine Anzeige wegen Körperverletzung die wegen Strafunmündigkeit eingestellt wurde, eine Anzeige wegen Waffen- und Drogenbesitz die unter Auflagen eingestellt wurde von denen du wohl keine einzige (?) Stunde ab gearbeitet hast und jetzt ist die Anklage das ihr zu 3. auf ein Mädchen losgegangen seid, zwei von euch haben sie fest gehalten während du ihr dann so ins Gesicht geschlagen hast das sie genäht werden muste?

Weil damit sieht die Lage echt schon total anders aus.

Wie ist überhaupt die Beweislage, ist es nur ihre Zeugenaussage? Weil dann hättest du vlt nen Angriffspunkt

@Kerosine

Nein wir waren zu viert. Wir haben die abgepasst weil die hat uns gepetzt in der Schule. Zwei hatten sie an ihren Armen ich hab ihr in die Fr****** und eine hat mit Handy video gemacht. Das haben wir ihr danach geschickt zum stressen. Aber das hat jetzt die Polizei und man sieht da nur sie und ich drauf also hab nur ich Anzeige bekommen! Das ist sooo unfair!

@buttercup2003

Eine Schlägerrei mit 13 ist NICHT legal; sondern höchst illegal - nur leider bist Du nicht bestraft worden, weil Du nicht strafmündig warst. Aber keine Angst das holst Du alles noch auf - so wie es sich hier darstellt.

@buttercup2003

Mir kommen die Tränen!!!

Mindestens seid dem du 13 bist bist Du extrem aggresiv und kriminell, alles ist sooo unfair. Ihr fallt zu viert über ein Mädchen her und alles was Du dazu weißt, ist dass sie es verdient hat und Du ungerecht behandelt wirst. Bei deiner Vorgeschichte hoffe ich auf ein sehr sehr strenges Gericht und dass die nicht geleisteten Sozialstunden gleich mit eingerechnet werden.

@buttercup2003
und eine hat mit Handy video gemacht. Das haben wir ihr danach geschickt zum stressen. Aber das hat jetzt die Polizei

🤣🤣🤣🤣🤣🤣

Ich glaube ich sehe einen kleinen Fehler bei eurern perfekten Verbrechen...🙄

Und ne, ich hab keinen Tipp. Die Situation hört sich nicht rettbar an...

Das ist ja eine schöne Tatbeschreibung:"ein anders Mädchen hat uns Stress gemacht und musst das genäht werden im Gesicht"

Zwischen "Stress machen" und "genäht werden" war anscheinend nichts ??!!

Mit der Einstellung zur Tat wirst du beim Gericht so richtig gut ankommen.

Die ist gemeingefährlich und gehört schleunigst weggesperrt, bevor sie noch größeren Schaden anrichten kann!

Naja, im Grunde geht es darum festzustellen, ob du die Körperverletzung begangen hast, oder nicht. Und wenn ja, dann wie hoch deine Strafe ausfällt.

Gestehst du die Tat kann das die Strafe geringer ausfallen lassen. Zeigst du Einsicht und Reue trägt das ebenso dazu bei.

Was du vermeiden solltest:

  • Großspurig auftreten
  • Große Fresse haben
  • Sagen "Sie hat es nicht anders verdient"
  • und all diesen Gossen-Slang

Die hats aber verdient!!! Und das ist eh sooooooooooooooooooooooooooo unfair weil die beiden die sie festgehalten haben haben nicht mal ANzeige bekommen nur ich!!!!!

@buttercup2003

Mimimi. Ich sag dir was, du magst das zwar so denken, aber mit deiner Einstellung kommst du nicht weit und machst es für dich schlimmer.

...schön auf den Punkt gebracht.