Lohnt es sich Einwände zu erheben gegen die Zulassung zur Hauptverhandlung?

2 Antworten

Tja - Einwände ist wohl nicht das richtige Wort. Hast du alles genau gelesen?

Innerhalb von 2 Wochen solltest du angeben, ob du dich dagegen verteidigen willst. Ansosnten akzeptierst du alles, kommt einem reuigen Geständnis gleich.

Weiterhin kannst du - wenn deine Unschuld klar ist und auch bewiesen werden kann - beantragen, daß die Klage abgewiesen wird. Gründe musst du hier noch nicht angeben. Hast aber welche, die auch nützlich sind, erleichtert das die Entscheidung der Richter - eine Einstellung wird wahrscheinlicher, je besser zu argumentierst. Dazu genügt ein formloser Brief

" ... bestätige den Erhalt der Ankalgeschrift ... zugestellt am ... werde mich verteidigen .... beantrage außerdem den Antrag auf Abweisung der Klage sowie Kostenauflage für den Kläger ... (ggf aus folgenden Gründen ... )

Ein Rechtsbeistand ist nicht nötig, wenn auch hin und wieder hilfreich.

Wichtig für alle Schriften ist das gelbe Kuvert = Datum. Auch du solltest deine Post inform eines Einschreibens oder auch vereinfachten Einschreibens versenden oder gegen Quittung abgeben.

Gruß S.

Raabtt 
Fragesteller
 10.06.2016, 16:54

Hier steht einer woche

Sirius66  10.06.2016, 17:08
@Raabtt

Ach ... tja, eig. sind es 2

Raabtt 
Fragesteller
 10.06.2016, 18:17
@Sirius66

Und hier steht wirklich einwähne gegen die eröffnung einer Hauptverhandlung 

Sirius66  10.06.2016, 18:39
@Raabtt

Das ist es so. Einwände - Einspruch - Widerspruch ... alles das gleiche.

Hallo

Werden Personen zu einer Hauptverhandlung nicht zugelassen kann das aus gesundheitlichen Gründen der Fall sein.

Ist ersichtlich das die nicht zugelassene Person,durch die Hauptverhandlung

,erheblich gesundheitliche Schäden davon trägt wären Einwände ganz schön

riskant.

Keiner darf sich selbst und andere gefährden.

Gruß Ralf

Raabtt 
Fragesteller
 10.06.2016, 16:20

Moment  nichts durcheinander  bringen ich habe eine Klageschrift bekommen...vom staatsanwalt nun muss das gericht dies zulassen oder eben nicht...

Soll man dazu einwände erheben ?

Das war geneint...

Es gibt keine zeugen...

Keine atteste

rallytour2008  10.06.2016, 16:49
@Raabtt

Da ist nichts Durcheinander gebracht.

Sirius66  10.06.2016, 16:26

Also - ich habe ja schon die Frage nicht verstanden. Vielleicht nicht verwunderlich, daß ich deine Antwort nun auch nicht vertehe ...

Mit einem vernünftigen Satzbau und Zeichen an richtiger Stelle wäre es sicher einfacher.

Nach genauem Lesen von beidem hast du zwar Recht, aber ich bin nicht sicher, ob DAS die Frage war.

Gruß S.