Gericht wegen Schwarzfahren?
Also ich habe heute eine Anklageschrift erhalten wegen Schwarzfahren weil ich 3 mal erwischt wurde. Die Strafanzeige ist aber schon länger offen (1 Monat), in diesem Monat würde ich nochmal 2 mal erwischt. Ich weis es ist dumm aber es ist nunmal passiert also bitte nur hilfreiche Antworten! Was wird jetzt passieren ich wurde nur einmal angezeigt wegen Diebstahl. Wurde fallengelassen ich rechne mit Sozialstudien oder einer Geldstrafe was auch vollkommen gerechtfertigt ist, aber da in 2 Wochen meine Ausbildung anfängt kann ich mir keine Haftstrafe leisten. Ist das im Bereich des möglichen ich bin 17 und es kommt vors Jugendgericht.
Vielen Dank für die Antworten
6 Antworten
Nein, eine Haftstrafe halte ich im Jugendstrafrecht für ehehr nicht gegeben. Aber es wird heftig Sozialstunden hageln und evtl auch eine Geldstrafe. Wiederholungstäter sehen die Richter nämlich nicht gerne in ihren Sälen und das lassen sie dich auch deutlich spüren.
Allerdings hat es Fälle gegeben wo Wiederholungstäter zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden. Das läßt sich aber meist in einem Berufungsverfahren vermeiden. Das kostet aber alles einen Haufen Geld, das man mit Sicherheit niemlas auf lange Sicht bei Tickets im öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeben würde.
evtl auch eine Geldstrafe
Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafe.
deine Ausbildung wird dir das Gericht zugute halten..... die wollen dir ja nicht die Zukunft verbauen..... mach keinen Mist mehr in Zukunft..... und ich wünsche dir viel Erfolg für deine Ausbildung
Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht.
Wenn du Glück hast, kommst du letztmalig mit Sozialstunden davon. Wenn nicht, droht Freizeitarrest.
Hafstrafe nein, Sozualstunden, Geldstrafe? Und merke Dir, eine Monatskarte ist allemal viel billiger als erhöhtes Beförderungsentgelt.
Die Entscheidung trifft ein Richter,ich bin keiner und deshalb könnte ich nur Vermutungen äußern,das hilf dir aber nicht weiter.