Jugendamt Hausbesuch. Ist es strafbar?

8 Antworten

Wenn du den Kitabeitrag vom Amt bezahlt bekommst dann besteht eine Meldepflicht der Kita! Diese Meldung würde aber nur dann erfolgen wenn die Erzieher eine Vernachlässigung des Kindes befürchten müssten. Das Fehlen eines Kindes wird auf der Anwesenheitsliste vermerkt. Wenn du dein Kind in der Kita krankmeldest ist es auch entschuldigt. Ein Grund die Fehlzeiten zu melden besteht dann nicht weil es nicht permanent unentschuldigt fehlt. Und die Erzieher sehen ja auch das dein Kind dauernd kränkelt ist. Außerdem kannst du ja auch die Arztbesuche nachweisen. Zahlst du selber den Kitabeitrag ist es dir allein überlassen wie oft dein Kind die Kita besucht. Schade ist es das Kinder, die häufig fehlen, schwer Anschluß finden. Da Kitas aber ein Hort für Bakterien, Viren und Bazillen ist, kommt es zu nicht selten zu häufigen Fehlzeiten. Und wenn die Atemswege bei deinem Kind anfällig sind dann nimmt es natürlich jeden neuen Errreger mit.

Strafbar ist das nicht, siehe die anderen Antworten.

Ihr solltet nur zusehen (vllt andere rzte hinzuziehen, Kur oder ähnliches unternehmen), dass diese Atemwegsinfekte bis zur Schulzeit auskuriert sind. Denn dort wird dein Kind große Probleme kriegen, wenn es nur 50% der Zeit da ist. Nicht mit dem Jugendamt, wenn Atteste vorliegen, sondern mit dem Schulstoff, den man ja so kaum nachholen kann.

Wenn das Kind derart krankheitsanfällig ist würde ich auch mal einen Kinderpsychologen zu Rate ziehen.

Hallo Johannasmama,

sieh es als beruhigend an, dass sich der Staat ggf. doch kümmert, wenn etwas nicht in Ordnung ist.

Kindergartenzeit ist keine Pflichtzeit und Kindergärtnerinnen machen auch nur ihren Job. Sie sind sogar verpflichtet, bestimmte Auffälligkeiten zu melden und so kann es schon sein, dass sie das Jugendamt informieren. Das sollte aber nicht der Fall sein, wenn Du Dein Kind regelmäßig abmeldest, wenn Du es nicht im KiGa abgibst und auch Arztbesuche wahr nimmst. Von daher erscheint mir deswegen eine Meldung ans Jugendamt sehr unwahrscheinlich.

Strafbar ist es nicht, wenn das Kind nicht in den KiGa geht. Strafbar ist aber, wenn das Kind daheim misshandelt wird. Und wenn das Kind schulpflichtig ist, ist es eine Ordnungswidrigkeit, es zu Hause zu lassen, sofern keine Entschuldigung vorliegt.

Selbst, wenn das Jugendamt sich meldet, wird es das sicher erst einmal telefonisch tun. Da kannst Du ruhigen Gewissens einen Termin vereinbaren, damit sie sich Deinen Haushalt mal ansehen. Wahrscheinlich wird das nicht einmal erforderlich sein, aber wenn sie darum bitten, solltest Du kooperieren und nicht dagegen sein, sondern zeigen, dass alles in Ordnung ist. Dann kann auch der KiGa nichts mehr sagen.

Alles Gute!

ich denke nicht weil das mit den atemwegen ist etwas gesundheitliches..;)

Ganz langsam.... der Kindergarten ist keine Pflichtveranstaltung: Erinnere Dich mal an die aktuellen Diskussionen wegen der "Herdprämie"... ??

Dass Dein Junge ständig krank ist... ist das normal?

Ich meine, Krankheit an sich ist nicht "strafbar", ohne Aussagekraft etc....

... es sei denn, dass es Auffälligketen gibt oder gab, die auf irgendeine Art aktenkundig wurden. Z.B.- wenn Krankheiten vorgeschützt würden, aber die Vermutungen des Kinderarztes, Jugendamtes.... auf Vernachlässigung oder ähnliches hindeuten.

Was ich mich frage ist... warum kommt das Jugendamt zum Hausbesuch?

Die kommen nicht einfach so auf Verdacht... es sei denn es gibt Hinweise aus der Nachbarschaft, dem Kinderarzt, dem Kindergarten.... oder dem Ex-Freund, Ex-Mann etc.

Bei einem hausbesuch passiert zuerst einmal gar nichts: das Jugendamt möchte sich nur von den Lebensverhältnissen informieren... Dich kennenlernen, das Kind...

.... aber, wie gesagt: Das Jugendamt kommt nicht ohne einen konkreten Anlass!

Welcher Art ist der Anlass des Besuches?

Sincerly Norbert