kann uns das Jugendamt den Kontakt verbieten?

2 Antworten

Schwieriges Thema... Das Jugendamt ist verpflichtet, zu jeder Zeit im Intzeresse des Kindes zu handeln. Das heißt, bei einer Gefährdung des Kindeswohls durch Dich oder allein den bestehenden begründeten Verdacht kann der Umgang beschränkt oder untersagt werden. Nun muß aber von Amts wegen regelmäßig geprüft werden, wie eine Zusammenführung von Kind und Eltern altuell ausgestaltet werden kann, da jedes Kind den Rechtsanspruch auf Kenntnis seiner Herkunft und Umgang mit den leiblichen Eltern hat. Diesem Konflikt weichen Jugendämter gerne aus. Außerdem ist Deine Tochter in einem Alter, in dem sie imstande und willens ist, eigene Meinungen zu entwickeln und zu vertreten. Mit dem heimlichen Umgang mit Dir zeigt sie, daß sie Bedarf an diesem Kontakt hat. Verbieten und lückenlos kontrollieren ist daher der falsche Ansatz, der dort verfolgt wird. Ich denke, Du solltest aktiv auf das zuständige Jugendamt, d.h. den Amtsvormund zugehen, Deine Belange vorbringen und um eine Umgangsregelung bitten. Ggf. ist das auch antragsweise beim Familiengericht durchzusetzen - Du würdest Prozeßkostenhilfe bekommen und Deine Tochter einen eigenen Rechtspfleger, der ihre Belange unabhängig vom Jugendamt oder Dir vertritt...

Hallo und hat alles geklappt mit dem Umgang?