jobcenter verlangt krankmeldung bei arbeitsunfähigkeit obwohl ich arbeitsmarktrente beziehe

1 Antwort

Ich frage mich was Du im Jobcenter verloren hast.Bei einer Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung und hast keinerlei Anspruch auf Leistungen!Für Dich ist das Sozoalamt zuständig und Du musst Grundsicherung beantragen das ist der gleiche Satz wie bei ALG2.Du kannst nicht arbeiten darum die Zeitrente und eine Krangschreibung ist überflüssig und auch nicht zulässig bei Rentnern.Was sitzen da für unfähige Schwachköpfe bei Dir im Jobcenter,die hätten Dich sofort zum Sozialamt schicken müssen,gehe umgehend dort hin und beantrage Grundsicherung dann hast Du auch Ruhe!

carinja1961 
Fragesteller
 27.11.2012, 18:34

danke für deine antwort. leider ist die arbeitsmarktrente bei voller erwerbsminderung eine absprache zwischen rentenamt und arbeitsamt.der arzt bei der rva meinte jedoch es wäre möglich mich 3 std täglich arbeiten zu schicken. das jobcenter hält jedoch den teilzeitarbeitsmarkt zur zeit für verschlossen!! daher volle erwerbsminderungsrente und regelmäßige meldepflicht beim jobcenter. zur zeit bin ich jedoch völlig krank und kann keine bewerbungen für 15 stunden arbeit in der woche abgeben. dafür wollen die ein ärztliches attest. dies bekomme ich aber nicht vom arzt da ich doch in rente wär. er versteht das prnzip von volle erwerbsminderungsrente und arbeitsmarktrente nicht.was nun.

andie61  27.11.2012, 18:58
@carinja1961

Jeder der Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt "kann"noch drei Stunden.täglich arbeiten aber er muss es nicht.Das ist zeimlicher Blödsinn den die Dir erzählen!Diese Rente ist für Menschen die wegen Krankheiten die es ihnen.über eine längere Zeit nicht ermöglicht zu arbeiten um sich zu erholen ohne das sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen zu müssen.Wer.noch arbeiten kann bekommt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente!Das ist doch der Sinn der vollen Erwerbsminderungsrente das man eben nicht arbeiten muss und das hat der Gesetzgeber auch klar geregelt,was Du da von einer Vereinbarung schreibst das gibt es im Rentenrecht gar nicht!Du musst nicht zum Arbeitsamt und Du musst nicht arbeiten Du bist Rentner ohne Einschränkung!Gehe mal zum Sozialamt und erkundige Dich,ich habe Bekannte die auch diese Rente bekommen und alle bekommen Grundsicherung,ich kenne mich auch mit der Materie etwas aus und das was Du schilderst ist so nicht zulässig und wiederspricht dem Sinn der vollen Erwerbsminderungsrente,die gibt es ja nur wenn man nicht mehr arbeiten kann.Ich hoffe das sich das alles zu Deinen Gunsten regelt,gruß andie.

carinja1961 
Fragesteller
 27.11.2012, 20:21
@andie61

hallo das war früher tatsächlich so wie du schreibst. doch heute steht im rentenbescheid das man eine volle erwerbsminderungsrente erhält die sich aber zu 50% aus gesundheitseinschränkungen zusammensetzt und 50% aus dem verschlossenen teilzeitarbeitsmarkt.daher der neue name arbeitsmarktrente.auf dem rentenbescheid steht ich muss mich für zwei jahre dennoch beim arbeitsamt melden und hätte die gleichen verpflichtungen wie ein arbeitsloser. es könnte ja sein das irgendwann ein teilzeitjob mit 3 std.täglich frei wird und dann muß die rentenstelle sofort davon erfahren. daher die atteste bei krank. doch mein arzt sagt auch dafür haben wir die rente doch befürwortet. ich kann nun einspruch erheben und auf unbefristete volle erwerbsminderung klagen doch dieses verfahren dauert laut anfrage beim rentenamt 1jahr!!! solange gelten die regeln des jobcenters. so geht es denen die 30 jahre gearbeitet haben da soll man nicht noch kranker werden. danke für deine antworten gruß carinja