Volle Erwerbsminderungsrente und soll mich beim Jobcenter melden wie kann das sein?

4 Antworten

Nein du musst da nicht hin, das ist ein Missverständnis.

Darauf sollte man sich nicht verlassen.

Außerdem hat er als Rentner ja Zeit genug, dort zu erscheinen.

Du erhälst eine Arbeitsmarktrente, ergo du nist mit deinem Restleistungsvernögen nicht in Teilzeitstellen vermittelbar.

wird einem Arbeitslosen eine TEILweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen (also noch erwerbsfähig für 3 bis unter 6 Stunden), der Arbeitsmarkt aber keine Vermittlungschancen für eine Teilzeitbeschäftigung in diesem Rahmen hergibt, wird die TEILweise Erwerbsminderungsrente in eine sogenannte Arbeitsmarktrente umgewandelt, bei der die Rente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird.

ergo man hat das entsprechende Restleistungsvermögen und muss sich beim Jobcenter melden für Teilzeit.

@eulig

Meine Rede.

Hallo Bludy222,

Sie schreiben unter anderem:

Volle Erwerbsminderungsrente und soll mich beim Jobcenter melden wie kann das sein?

die Grundsicherung hat mir einen Brief geschrieben das die Rente nicht nur aufgrund meines Gesundheitszustandes sondern den Allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarktes besteht eine sogenannte Arbeitsmarktrente.

Antwort:

Wenn Sie die volle Erwerbsminderungsrente im Zusammenhang mit dem Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit beziehen, dann sind Sie sehr wahrscheinlich vor dem 2.1.1961 geboren und dann erhalten Sie ggf. zwei verschieden Rentenarten:

1)

Teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit und ergänzend

2)

- Volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem                           Teilzeitarbeitsmarkt!

Diese Kombination wird als sogenannte "Arbeitsmarkt-Rente" bezeichnet, weil sie von der Situation am Arbeitsmarkt abhängig ist!

Zunächst dürfte Ihre Meldepflicht eine "Formalität" darstellen, solange Ihnen die Agentur für Arbeit keinen Teilzeitarbeitsplatz anbietet!

wie sieht das finanziell dann aus wenn ich Teilzeit arbeiten gehe die Rente wird ja dann um die Hälfte gemindert bekäme ich dann Aufstockung beim Jobcenter ?

Antwort:

Wenn Sie eine Teilzeitstelle erhalten, dann fällt natürlich die halbe Erwerbsminderungsrente weg, weil Sie ja dann Ihren Teilzeitverdienst haben!

==

Gegen diese Formalitäten gibt es nur ein wirksames Gegenmittel:

Schaffen Sie in Ihrer eigenen Krankenakte den Nachweis, daß Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist und leiten Sie diesen Nachweis an die verschiedenen Kostenträger weiter!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

bei mir ist es auch so und muss ich den WBA dann persönlich stellen im Jobcenter oder reicht es per Fax und Post per Einschreiben aus? Muss ich es persönlich im Jobcenter abgeben, wenn ich Widersprich einlege gegen deren Aufhebung meiner Bescheide? oder reicht auch das per Fax und per Post aus? habe auch die volle Erwerbsminderungsrente, aber als Arbeitsmartrente jetzt bewilligt bekommen und Jobcenter will mich zum Sozialamt schieben und die mich wieder zurück und es droht dann jetzt, dass ich im Januar die Miete nicht mehr zahlen kann. was soll ich tun?

@Picea007xyz
 ich den WBA dann persönlich stellen im Jobcenter oder reicht es per Fax und Post per Einschreiben aus? Muss ich es persönlich im Jobcenter abgeben, wenn ich Widersprich einlege gegen deren Aufhebung meiner Bescheide? oder reicht auch das per Fax und per Post aus?

Antwort:

In der Regel muß man sich bei der Agentur für Arbeit/Jobcenter immer persönlich vorstellen!

habe auch die volle Erwerbsminderungsrente, aber als Arbeitsmartrente jetzt bewilligt bekommen und Jobcenter will mich zum Sozialamt schieben und die mich wieder zurück und es droht dann jetzt, dass ich im Januar die Miete nicht mehr zahlen kann.

Antwort:

Bitte beachten Sie, daß GF keine Rechtsberatung darstellt, das ist Sache für die dafür zugelassenen Fachjuristen!

Zum Beispiel der VDK in Wohnortnähe:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=ok

was soll ich tun?

Antwort:

Als juristischer Laie sind Sie gut beraten, einen Rechtsbeistand wie den VDK hinzuzuziehen!

Wenn Sie finanzielle Probleme haben, dann lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Sozialamt über Ihre Möglichkeiten beraten!

https://www.betanet.de/hilfe-zum-lebensunterhalt.html

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Mit der vollen Erwerbsminderungsrente  KANNST du ja  bis zu 3 Stunden täglich noch eine Beschäftigung ausüben.

So lange du noch einen € vom JobCenter bekommst, unterstehst du diesem auch.

Vielleicht kann man dich ja in eine Stelle vermitteln, mit nur 2 Stunden täglich.