Erwerbsminderungsrente, Gutachten positiv trotzdem Ablehnung durch beratenden Arzt Dr. Wucherer

4 Antworten

Hallo labello2015,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente, Gutachten positiv trotzdem Ablehnung durch beratenden Arzt Dr. Wucherer.<

Antwort:

Grundsätzlich ist die DRV auf keinen Fall an irgendwelche Vorgaben eines Gutachters gebunden, sondern da spielen ggf. auch noch andere Dinge eine Rolle mit!

Sie schreiben zum Beispiel nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, der hat in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

In diesem Fall muß zum Beispiel in der Regel glasklar nachgewiesen werden, daß auch leichte Tätigkeiten wie Pförtner usw. auf Dauer nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag ausgeübt werden können!

Bitte prüfen Sie Ihre Krankenakte z.B. an Hand des "Roten-Faden", ob da ggf. Optimierungsbedarf besteht!

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Auf gar keinen Fall sollten Sie ohne kompetenten Rechtsbeistand agieren, wie z.B. VDK!

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

du kannst dir das gutachten zeigen lassen und ein gesprächstermin dafür bei der rvt machen. gegen den ablehnenden rentenbescheid kannst du in folge in den widerspruch gehen.

und was den gutachter selber angeht: 1x gegoogelt und du bekommst eine auswahl!!!

In den SoVD (Sozialverband) oder VDK eintreten. Kostet 5 Euro pro Monat. Die helfen Dir dort.

hallo,

ich möchte nur auf deine frage antworten:

der arzt dr. wucherer ist vom medizinischen dienst des rentenversicherers und bezieht auch sein einkommen von der deutschen rentenversicherung. zur feststellung deiner erwerbsminderung wurdest du zu einem externen gutachter geschickt, das macht die deutsche rentenversicherung sehr oft. es macht sinn in das widerspruchsverfahren zu gehen:

hiermit widerspreche ich dem rentenbescheid vom ..... folgende begründung: der sozialmedizinsiche dienst hat die erkrankungen und das gutachten des externen gutachter dr. nicht ausreichend gewürdigt. ich bitte um nochmalige prüfung.

unterschrift datum

achtung: nur 6 wochen zeit zum widerspruch.

für diesen widerspruch wie oben beschrieben benötigst du noch keinem anwalt. der widerspruch muss geprüft werden und geht eventuell in den widerspruchsausschuß

bei nochmaliger ablehnung dann gewerkschaft, vdk oder fachanwalt.

beste grüsse

dickie59