Wie viel Geld steht mir zu, wenn ich zuhause ausziehe?

12 Antworten

Hallo haj69,

hier ist ja schon viel geschrieben worden. Da brauche ich nicht mehr viel zu ergänzen:

Ich kann nur noch zusammenfassen:

  • Du hast grundsätzlich Anspruch auf Unterhaltsleistungen durch Deine Eltern, während und so lange Du in der Ausbildung bist.

  • Deine Eltern bekommen für Dich Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinaus, während und solange Du Dich in der Ausbildung befindest.

  • Deine Eltern können dieses Kindergeld mit den Unterhaltszahlungen verrechnen.

  • Wenn Du im Jahr mehr als 8005 Euro (abzüglich Werbungskosten) verdienst, bekommen Deine Eltern kein Kindergeld mehr bzw. müssen es ggf. zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass Dein Einkommen zu hoch gewesen sein sollte.

  • Dein eigenes Einkommen darf auch mit den Unterhaltsleistungen Deiner Eltern verrechnet werden.

  • Die Höhe der Unterhaltszahlungen richtet sich nach dem Einkommen Deiner Eltern. Dem Gegenüber steht Dein gesetzlicher Unterhalts-Bedarf. Über die genaue Höhe Deines Anspruchs kann ich Dir nichts genaues sagen. Dazu gibt es andere Fachleute hier.

  • Wenn Du Dir eine eigene Wohnung bist, dann bist Du grundsätzlich auch verpflichtet, diese selber zu finanzieren.

  • Befindest Du Dich zum Zeitpunkt des Auszugs aus Deinem Elternhaus nicht in Ausbildung, so hast Du meiner Kenntnis nach keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen. Du müsstest demnach jobben gehen oder um Unterstützung durch Deine Eltern bitten.

  • Sollten Deine Eltern für Dich übergangsweise noch Kindergeld erhalten, weil Du in absehbarer Zeit einen Ausbildungsplatz bekommen wirst, dann müssen sie Dir das Kindergeld aushändigen. (Aber das vermute ich eher nicht, da Du Deine Ausbildung erst nächsten Herbst antreten wirst)

  • Solltest Du keinen Job bekommen und deshalb arbeitslos sein, dann müsstest Du Dich bei der Arbeitsagentur erkundigen, inwieweit Dir überhaupt Unterstützung zusteht. Meiner Kenntnis nach erhalten junge Arbeitslose unter 25, die vorher noch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, hier keine Unterstützung. Ihnen kann laut Gesetzgeber zugemutet werden, so lange bei ihren Eltern wohnen zu bleiben. Und den Eltern kann zugemutet werden, ihre Kinder so lange bei sich zu beherbergen. Aber wie ich Deinen Ausführungen entnehme, ist es sowieso Deine Absicht, jobben zu gehen. Das ist sehr lobenswert. Wenn Deine Eltern aber unbedingt wollen, dass Du ausziehst, dann ist es nur logisch, dass sie dann auch für Dich finanziell aufkommen müssen. Denn dürfte der gesetzliche Bedarf zum tragen kommen.

Übrigens:

Oft entspannt sich auch das Verhältnis zwischen Eltern und erwachsenem Kind, wenn dies gelernt hat, auf eigenen Füßen zu stehen.

Alles Gute!

na so grob kann man sagen, dass deine eltern jeden monat vom staat 200 euro unterhalt und 180 euro kindergeld bekommen.

Kindergeld bekommst du solange, bis der Staat meint, dass du genug eigenes Geld verdienst (meist endet das in der Ausbildung).

Dir steht soweit ich weiß Kindergeld zu und was den Unterhalt betrifft müsstest du mit deinen Eltern drüber reden, was natürlich nicht sonderlich hilfreich ist, wenn du dich mit Ihnen nicht so super verstehst. Falls sie dir den Unterhalt nicht geben wollen, könntest du sie notfalls verklagen...aber ich hoffe soweit kommt es nicht!

lg

wieso bekommen die eltern 200 euro vom staat? und kindergeld bekommt man solange man in der ausbildung ist, egal wieviel man verdient

@JeanRutti

Nein, Kindergeld ist abhängig vom Verdienst. Verdient das Kind zu viel, gilt es steuerlich nicht mehr als Kind und das Kindergeld wird gestrichen.

@ErsterSchnee

ersterschnee: ich muß dir recht geben, aber meine kids haben in der ausbildung nie so viel verdient, das sie es nicht mehr bekommen haben, 8000 Euro pro jahr ist schon als azubi ne menge

Kindergeld erhalten nur Kinder. Ab dem 18. Lebensjahr bist du erwachsen und kannst dementsprechnd kein Kindergeld beziehen

@Schimmelkuerbis

wenn er nächstes jahr eine ausbildung beginnt hat er auch anspruch auf kindergeld.das hat nichts mir kind sein zutun und wenn er studiert hat er bis 25. anspruch darauf

@Schimmelkuerbis

kindergeld steht einem in der ausbildung bis 25. zu und sogar wenn sie arbeitslos sind haben sie bis 21. anspruch auf kindergeld.

@JeanRutti

also ich bin jetzt 20 jahre alt und bekomme trotzdem noch kindergeld da ich mein abitur gemacht habe und vor kurzem eine ausbildung begonnen hab.

@Poppycock

Kindergeld bekommen die ELTERN für ihre Kinder, so lange diese noch in der Ausbildung sind und nicht mehr als 8005 Euro pro Jahr eigenes Einkommen haben! Die Eltern müssen das Kindergeld aber für ihre Kinder ausgeben. Und zwar in Form von Kost, Logie, Kleidung, Taschengeld ODER in Form von Barzahlung. Das Kindergeld darf mit dem Barunterhalt verrechnet werden. @Poppycock! Deine imaginären 200 Euro kann ich nicht nachvollziehen. Es mag für Dich stimmen, ist aber nicht allgemein verwertbar. @Schimmelkuerbis! Kindergeld gibt es auch über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind dann in der Ausbildung ist. Der Anspruch endet spätestens mit dem 25. Geburtstag oder wenn die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen ist. Verlängerung gibt es bei Wehr- oder Zivildienst.

Warum solltest Du etwas vom Staat kriegen? (Versteh ich jetzt gerade nicht.) Deine Eltern sind zwar verpflichtet, Dich zu unterhalten - aber sie müssen Dir keine Wohnung bezahlen, wenn Du auch bei ihnen wohnen könntest. Es kann also sein, daß Du Dich allein mit Deiner Ausbildungsvergütung über Wasser halten mußt. Schließlich kann der Steuerzahler nichts dafür, daß Du Dich mit Deinen Eltern nicht verstehst.

Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltspflichtig bis Du die Ausbildung beendet hast. Die Zahlung vom Kindergeld hängt u.a. auch davon ab, wieviel Du in der Ausbildung verdienst. Ansonsten müssen Deine Eltern es zurück zahlen.

Wenn das deine erste Ausbildung ist, sind deine Eltern gesetzlich verpflichtet, dir Unterhalt zu zahlen. wie viel das ist kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen; da spielen noch andere Faktoren eine Rolle. Wenn dein Vater genau so viel verdient, also zusammen 4800, wären das 781 euro (vorraussetzung du bist nicht einzelkind) Bis zum Ausbildungsbeginn müssen dir deine Eltern garnichts zahlen. Solltest du arbeitslos bleiben kannst du Hartz IV beantragen, hoffe da kommst du drum herum.

Hm erstmal danke für deine und auch für die anderen schnellen antworten hier. also ich bin einzelkind, was bedeutet das für mich bezüglich des unterhaltes meiner eltern? muss dazu noch sagen dass meine eltern zusamm um die 4000 im schnitt monatlich an einkommen haben.

Dank euch..Andreas

@hasj69

Wenn du ausziehst wird dein Unterhaltsbedarf mit 640,-€ festgesetzt.

Ab 2011 vermutlich mit 670,-€.

Darauf wird dein Einkommen angerechnet.

Also Kindergeld (müssen die Eltern an dich weiterleiten, bzw. du stellst einen Antrag auf direkte Zahlung an dich) und Ausbildungsvergütung. Diese in den meisten OLG-Bezirken, vermindert um 90,-€ ausbildungsbedingter Auwendungen.

Eine BAB ist vorrangig zu beantragen und wird ebenfalls auf den Bedarf angerechnet.

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Sollte dann noch ein Restbedarf bestehen, müssen ihn dir deine Eltern in Form von Barunterhalt zahlen.

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Bis zur Aufnahme deiner Ausbildung hast du keinen Unterhaltsanspruch.

Hartz4 gibt es unter 25 nicht, schon gar nicht wenn die Eltern so gut verdienen

@Mismid

"Solltest du arbeitslos bleiben kannst du Hartz IV beantragen" Das wird nicht funktionieren, da Du unter 25 bist. (wie @Mismid schon festgestellt hat)