Darf Jobcenter eigene Wohnung verweigern trotz Bescheinigung Jugendamt?
Hallo
Ich bin 22 und habe eine Wohnung in Aussicht, die aber das Jobcenter genehmigen muss. Habe dort alles vorlegen können (Notwendigkeitsbescheinigung vom JA, Mietangebot etc.), allerdings sagte der Sachbearbeiter, dass ich das OK von meiner Fallmanagerin brauche. Und die, wie er sagte, kann das ablehnen, weil ich wohl die eine oder andere Sanktion habe/hatte und ich "nicht mitarbeite".
Kann sie meinen Auszug verweigern, nur weil ich Sanktionen habe? Und das trotz schriftlicher Bestätigung vom Jugendamt?
Ich hoffe auf klare Antworten! Danke im Vorraus.
Gruß
6 Antworten
Ja, ablehnen kann sie das.
Empfehlen würde ich dir, dass du das persönliche Gespräch mit ihr suchst. Gerade wegen den Sanktionen wäre es ratsam.
Wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst, kann dir das gesamte Geld gesperrt werden, auch die Miete
Gerade unter 25 gibt es besondere Auflagen, denen du nachkommen musst
pauschal nicht zu beantworten- da müsste man genau wissen in welchem Leistungsbezug du stehst, was für Sanktionen dir auferlegt wurden und ob wir hier über die Härtefallregelung für unter 25jährige in Bezug zur Bewilligung von eigenem Wohnraum sprechen. Auch wenn das Jugendamt dem Jobcenter nicht weisungsbefugt ist kann das Jobcenter eine solche Bestätigung nicht völlig außer acht lassen- letztendlich bleibt es aber immer eine Einzelfallentscheidung unter Abwägung aller Gegebenheiten- wobei Im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden müsste.
dann besorg dir einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht und geh zu einem Anwalt- der wird dir nach Abwägung aller Gegebenheiten sagen können, ob es sich lohnt gegen den Beschluss des Jobcenters zu klagen- pauschal ist das hier wie gesagt nicht zu beantworten.
ja dass kann sie.
"unwilligen" muss man nicht auch noch alles zuschieben.
Du hast ja wohl im Moment eine Bleibe und stehst nicht auf der Straße.
Und mit 22 hat das Jugendamt eigenlich garnicht mehr mitzureden
Ja, das kann sie!
Das Jugendamt ist gegenüber dem Jobcenter nicht weisungsbefugt.
Na klar können sie das. Deshalb immer gut mit dem Amt zusammen arbeiten, ansonsten machst du dir nur selbst Probleme..
Es ist ein Härtefall. Und ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft.