Wohnung U25 wie lange dauert die bearbeitung?

2 Antworten

Hole Dir von dem Vermieter zunächst einmal eine unverbindliche Kostenaufstellung samt detaillierter Wohnraumbeschreibung. ( dafür haben die Jobcenter in der Regel auch entsprechende Formulare )

Wichtig ist als Angabe dieser Kostenaufstellung aber :

 - Angaben zur genauen Wohnraumgrösse und ggf. Raumeinteilung.

 - Art der Heizung ( Etagenheizung oder  Sammel- / Zentzralheizung ? ), sowie der "Energieträger" ( mit welchem Brennstoff wird geheizt )

 - wie erfolgt die Warmwasser - Bereitung. ( z.B. über die Zentralheizung, die Etagenheizung oder ggf. per Durchlauferhitzer / Gastherme in der Wohnung )

 - Netto Kaltmiete

 - Nebenkosten ( in möglichst genauer Aufschlüsselung der einzelnen Posten )

 - vorraussichtlicher monatlicher Abschlag für die Heizkosten

Wie lange die Bearbeitung / Entscheidung des Jobcenters dann dauert, das lässt sich von "Aussen" leider nicht sagen. Das kommt darauf an, wie stark die Behörde Deiner Stadt dann ausgelastet ist. Aber eine dringende "Vorentscheidung / Zusage" KANN durchaus auch binnen weniger Tage getroffen werden.

Telefoniere daher ggf. noch heuto oder morgen mit Deinem möglichen Vermieter und bitte ihn um Bereithaltung o.g. Angaben. Sage ihm zudem, dass Du dann ggf. nächste Woche Montag oder Dienstag mit dem Formularausdruck des Jobcenters bei ihm vorbeikommst.

Eventuell findest Du diese Formularvordrucke des Jobcenters sogar auch online zum ausdrucken. ( müsste "Mietbescheinigung" oder so ähnlich heissen )

beangato  18.03.2016, 19:02

Wir hatten gar keinen Formularvordruck.

Mein Kind hat einfach die Beschreibungen der Wohnungen vorgelegt (haben wir alles online gemacht).

Parhalia  18.03.2016, 19:46
@beangato

Das mit dem "Formularvordruck" war auch nur eine Hilfestellung für den Fragesteller. Dann hat der Vermieter gleich die richtigen Fragestellungen vorliegen, welche das Jobcenter gerne vorab beantwortet haben wollte.

Sowas KÖNNTE derart kurzfristige Antragsanfragen dann durchaus beschleunigen.

Und wie gesagt : ich schlage entsprechend der Fragestellung ja nur eine ( in meinen Augen sinnvolle ) Vorgehensweise vor...😉

beangato  18.03.2016, 23:59
@Parhalia

War doch auch nicht bös gemeint, sondern nur meine Erfahrung.

Parhalia  19.03.2016, 00:48
@beangato

Habe ich doch auch garnicht als "negativ/böse" gesehen. DEINE Antwort ist sehr gut. Aber die hast Du ja auch nicht binnen ein paar Sekunden getippt. 

Und manchmal steht halt noch keine Antwort unter einer Frage, wenn man auf "Antworten" klickt.

Alles GUT und schönes Wochenende @beangato 😉

P.s.: und vollziehe dasmal.nach mit ~ 32 - 64 KBit/s.

meine Fallmanagerin hat mir mündlich zugesichert

Lass Dir das bitte am Montag schriftlich geben. Auf mündliche Aussagen solltest Du Dich nicht verlassen.

Wie schnell das geht, weiß niemand.

Als mein Kind (damals auch U 25) auszog, haben wir schon im Vorfeld (nachdem es die Zusage zu einem Job hatte) per Mail im dann zuständigen JC alles beantragt (dauerte ca. 4 Wochen).

Am Tag des Einzugs waren wir dann im JC und bekamen alles gleich genehmigt - Kaution, Ersteinrichtung und ALG II.

Zum 1. April wirds, denke ich, nicht klappen. Du könntest mit dem Vermiter verhandeln, dass er Dir die Wohnung einige Zeit reserviert. Hat mein Kind auch gemacht (waren ca. 2 Wochen).