U25, Abitur, Arbeitslos, zuhause rausgeflogen

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Hallo,

wie wäre es denn, wenn du dir für dieses Jahr ein Praktikum suchst in einem Bereich, der dich interessiert oder versuchst, noch eine freie FSJ/FÖJ/etc.-Stelle zu bekommen... Da bekommt man meist gutes Taschengeld und wenn man nicht bei der Einsatzstelle wohnt, bekommt auch auch noch Geld für die Wohnung und für Essen. Allerdings haben die meines Wissens nach schon am 1.8. angefangen, aber grade im Bereich Krankenpflege oder Altenpflege suchen die immer jemanden, der hilft, deshalb sollest du da noch gute Chancen haben, evt. nachzurücken.

Aber Beeilung, google morgen mal und ruf bei den Trägern an!!!

Dann kannst du, wenn du deine Mutter momentan gar nichts kostest, verlangen, dass sie dir dein Kindergeld auszahlt. Das steht nämlich dem Kind zu, wird aber an die Eltern ausgezahlt.

Wenn du noch ein Praktikum oder eine FSJ-Stelle bekommst, solltest du auf jeden Fall versuchen, fürs nächste Jahr einen Studienplatz zu bekommen, ein FSJ wird da nämlich in den allermeisten Fällen auch als Wartezeit angerechnet. Auch um einen Ausbildungsplatz solltest du dich bewerben. Häng dich rein und schreib so viele Bewerbungen wie möglich, dann ist die Chance, was zu bekommen, größer. Ablehnen kannst du immer noch.

Außerdem ist deine Mutter verpflichtet, dir Unterhalt zu zahlen, je nach Einkommen. Ob ihr das bei ihrem Einkommen zumutbar ist, muss ggf das Gericht oder ein Gutachter entscheiden. Allerdings gilt das nur, solange du dich in irgendeiner Ausbildung befindest (Schule, Studium, Ausbildung...).

Falls du einen Studienplatz jetzt noch (es gibt viele zulassungsfreie und unter http://www.freie-studienplaetze.de/ findest du freie Studienplätze) oder im nächsten Jahr bekommen solltest, musst du zügig Bafög beantragen. Obs sowas wie Bafög auch für Ausbildungsplätze gibt, weiß ich nicht, aber ich denke schon.

Dann kannst du bestimmt auch Arbeitslosengeld beantragen und solltest dich auch als ausbildungssuchend melden!

Dann ein zweiter (und dritter) oder besser bezahlter Nebenjob.

Und wie wäre es mal mit einer Aussöhnung? Nicht (nur) des Geldes wegen, auch für die "gefühlsmäßige" Sicherheit (nein, nicht nur für die finanzielle Sicherheit) sind geklärte Konflikte von Vorteil.

So, mehr fällt mir nun nicht mehr ein.

Grüße und viel Glück

mehr fällt mir nun nicht mehr ein.

Das war schon recht viel! DH

Hi, von Unterstützung oder so weiß ich nichts, aber meine Schwester hat auch keinen Studienplatz bekommen, und dann erstmal ein FSJ gemacht. Dafür wird man bezahlt, und bekommt meistens auch eine Wohnung gestellt (: LG

Super Idee!

Hallo Jenny,

melde Dich umgehend bei der Arbeitsagentur als Ausbildungs suchend; dann gibt es noch Kindergeld. Der Ausbildungsmarkt ist im Moment sehr gut. (Es gibt übrigens auch noch freie BUFDI-stellen) Du hast große Chancen, noch einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Flexibel dürftest Du sein und könntest auch eine Stelle weiter weg antreten und Dir dort eine Bleibe suchen. Wenn das Azubigehalt zu gering wäre, könntest Du ggf. BAB beantragen. In jedem Fall sind Deine Eltern für Dich zum Unterhalt verpflichtet. Ein Selbstbehalt bleibt aber natürlich. Bei der Unterhaltsverpflichtung spielt es keine Rolle, ob Du mit Deinen Eltern in persönlichen Kontakt stehst oder nicht. Aber sie sind Dir nur zum Unterhalt verpflichtet, solange Du Dich in einer Ausbildung irgend einer Form befindest. Das kann eine Schule, eine duale Berufsausbildung, ein Studium oder auch ein Praktikum sein. Aber für´s Nichtstun besteht kein Anspruch. Das gilt übrigens auch für den Bezug von ALG II für Kinder unter 25. Das gibt es nur in Ausnahmefällen. Ob der bei Dir greift, weiß ich nicht. Wenn Dich Deine Mutter einfach aus dem Haus wirft, sollte sie auch für Deinen Unterhalt sorgen. Einfach sagen, ich kann das nicht, ist hier zu einfach. Es sind immer noch in erster Linie Verwandte in gerader Linie zum gegenseitigen Unterhalt verpflichet. Die Allgemeinheit hat zwar auch ihren "Auftrag" - wir sind ja ein Sozialstaat - aber alles hat seine Grenzen. Mein Rat an Dich lautet, dass Du selber versuchst, Dein Leben in die Hand zu nehmen. Und dazu gehört auch die eigene Verantwortung für Deine finaziellen Angelegenheiten zu regeln. Vielleicht kannst Du auch die menschliche Seite regeln. Es wird sicher einen Grund für Deinen Rausschmiss gegeben haben. Über alles kann und sollte man reden.

Viel Erfolg

ENM

Du wirst sehr schnell ans Arbeiten kommen. Falls das Jobcenter dir ALG2 bewilligt, wirst du mit absoluter Sicherheit in Massnahmen gesteckt und musst bis zu 50 Bewerbungen pro Woche vorweisen. Wenn du ALg2 berechtgt bist, dann kannst du auch eine Wohnung anmieten.

Du würdest direkt Harz 4 bekommen, es sei denn du hättest schon zwei Jahre gearbeitet, dann gäbe es ALG II, so habe ich es zumindest im Kopf, gehe am besten zum Arbeitsamt und kläre das da.

Hartz IV = ALG II

@Kristall08

Dann hab ich i-was verwechselt, da blickt ja auch kein mensch durch, ich hatte nur mal ein Beratungsgespräch zu den Thema...