Jobcenter hat Zahlung von Fahrkosten vergessen, was kann ich tun..?
Hallo, es geht um folgendes: Ich nehme an einer Umschulung teil, welche durch einen Bildungsgutschein finanziert wird, ich bekomme auch meine Fahrtkosten bezahlt, diese kommen unabhängig vom ALG2 auf mein Konto, das sind zwei Unterschiedliche Zahlungen. Jedenfals hat das Jobcenter diesen Monat vergessen, mir meine Fahrtkosten zu überweisen, warum auch immer... Natürlich habe ich direkt angerufen und gefragt, was da los ist, ich bin ja auf das Fahrgeld angewiesen! Es wird mir nachträglich noch überwiesen, in ca. 2 Wochen.
So jetzt zu meiner Frage: Kann ich da irgendwas tun, wie denen eine Abmahnung geben, Schadenersatz, oder so...? Denn das Jobcenter ist ja wie man immer wieder liest, oder hört ganz schnell mit Sanktionen, Strafen, etc. Aber das Jobcenter selbst leistet sich dicke Dinger, mit deren Kunden, die machen so oft Fehler und es passiert nichts. Mir geht es da ein bisschen um´s Prinzip.. Denn es wurde schon oft erst Geld später an mich überwiesen, Gründe dafür erfuhr ich nie, es gab aber keine Auslöser meinerseits. So und ich muss das Geld ja jetzt vorstrecken und das Ticket ist nicht billig. Dieses Geld fehlt mir jetzt! Was bedeutet, dass ich zwei, meiner monatlichen Rechnungen nicht zahlen kann, oder mir Geld borgen muss. Und ich finde das ist nicht okay. Also, wäre nett, wenn hier hilfreiche Antworten kämen. Danke
5 Antworten
Ok, wenn das Geld zwei Wochen später kommt, hast du ja zu dem Zeitpunkt schon deinen Regelsatz und KdU u.s.w. Also könntest du das evtl selbst vorstrecken. Solltest du es dir trotzdem leihen müssen, mach einen schriftlichen Vertrag mit jemanden, der es dir leiht und dafür eine Gebühr von 2€ (oder so) verlangt. Das beantragst du dann beim Amt. Kosten, die zusätzlich auftreten, weil die nicht ordentlich arbeiten oder irgendwas wollen, müssen sie auch ersetzen.
Wird darüber nicht innerhalb eines halben Jahres entschieden, legst du eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht ein. Gegen den (wohl ablehnenden) Bescheid legst du Widerspruch ein. Der muss innerhalb von 3 Monaten entschieden werden. Ansonsten - genau, wieder eine UK beim Sozialgericht. Bestenfalls nimmst du dir für die Uk einen Sozialrechtsanwalt (http://www.my-sozialberatung.de/). Da entstehen auch (eigentlich) keine Kosten, weil Untätigkeitsklagen nicht verloren werden können.
So ähnlich kannst du auch mit anderen Bescheiden umgehen. Mit der Zeit lernen sie dann, dass sie mit dir nicht so umspringen können, wie sie wollen. Bei mehrfach verspäteten Zahlungen: schriftlich anmahnen (Eingang bestätigen lassen) und darin eine Frist setzen. Verstreicht die ereignislos, ist ein Eilantrag beim SG möglich.
Viel Erfolg.
Warum bist du da nicht persönlich aufgeschlagen und hast dir dein Fahrgeld bar auszahlen lassen,wenn du es mit deinem ALG - 2 nicht vorstrecken konntest,wenn das Ticket zu teuer ist ?
schlicht und einfach: nein, man kann das jobcenter nicht abmahnen. aber man kann dafür sorgen, das man von denen nicht mehr abhängig ist.
nö du kannst nix weiter machen, als hinzugehen und die fahrtkosten einzufordern und zwar per barauszahlung. ansonsten kannst ud halt nicht fahren oder musst mit fahrrad fahren.
Wenn es darum geht Zurückzahlungen zu fordern ist die ARGE schnell, aber wenn sie selbst was blechen müssen, muss es erst zig Instanzen durchlaufen.
Ich habe gehört, dass einige sich persönlich das Geld auch dort abholen gegangen sind. Muss ja so etwas wie eine "Kasse" geben, denn einige lassen sich auch mal einen Vorschuss zahlen.