Jobcenter, Fehler im Mietvertrag, was tun?
Hey Leute,
Also erstmal zum Sachverhalt,
Wir haben eine Wohnung gefunden die laut Mietbescheinigung genau dem entspricht was das Amt übernimmt, nun ist im Mietvertrag ein Fehler bei den Nebenkosten aufgetreten (8€ zu hoch). Meiner Sachbearbeiterin ist der Fehler nicht aufgefallen aber der meines WG Mitbewohners.
Aus dem Grund wird ihm der Antrag auf Renovierungskosten und dem Antrag auf ein Darlehen für die Mietkaution nicht stattgegeben.
Der Vermieter hat uns die neue Seite des Fehlerhaften Mietvertrags zugeschickt.
Reicht das wenn ich diese nun auch mit dem Vermerk das die alte Seite fehlerhaft ist einreiche? Denn mir wurde das Geld für die Renovierungskosten auch schon ausgezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
BattleSheep
3 Antworten
Reicht das wenn ich diese nun auch mit dem Vermerk das die alte Seite fehlerhaft ist einreiche?
Das sollte reichen. Was auch sonst?
Wenn das tatsächlich nur ein Versehen des Vermieters war und er den Mietvertrag nicht künstlich nach unten korrigiert hat, nur das die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete dann im Rahmen der Angemessenheit nach dem SGB - ll liegt, dann reicht dies als Nachweis natürlich aus.
Wie sonst sollte man sonst die KDU - nachweisen, wenn nicht mit einem Mietvertrag ?
Es reicht eben nicht nach meiner Meinung.
Der Vermieter hat den Betrag der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung ohne Heizkosten verändert und damit eine einseitige Vertragsänderung herbeigeführt.
Daher ist diese Vertragsänderung durch die Partein zu unterzeichnen und die vormalige BK-Vorauszahlung zu annullieren. Ein Austauschblatt ohne Unterschriften der Parteien ist vertragstechnich wertlos.