Kann ich das Jobcenter verklagen?


06.05.2022, 21:18

Ich war vorher in einem anderen Bundesland mein vorherige Jobcenter hat den Umzug zugesagt, mein Aufhebungsbescheid habe ich am 19.04. per Post bekommen aber leider wurde das Mietangebot zurückgezogen und so landete ich in eine Notschlafstelle.

Seit dem 31.03 habe ich keine Leistungen von keinem Jobcenter bekommen. Obdachlos und ohne Einkommen und so eine Bearbeitung.

5 Antworten

Also erstmal musst du folgende Dinge erledigen damit du überhaupt ein Anrecht auf Miete und Leistung hast.

  • Einreichen eines Exposé
  • Sobald die Miete im Rahmen, erhältst du die schriftliche Zusage
  • Antrag auf ALG II (sofern nicht in der Stadt bereits bezogen)
  • Antrag auf Mietkaution
  • Antrag auf Mietkostenübernahme

Die Bearbeitungszeit dauert bis zu 6 Wochen, wurde ja bereits gesagt.
Wenn Unterlagen fehlen, dann gibt es ein ständiges Hin und Her.

Dann kommt noch hinzu, du bist nicht der einzige Antragssteller.
Es muss alles geprüft werden, die Kaution muss auch erstmal bewilligt werden.

Den Mietvertrag, darfst du nicht unterschreiben solange keine Kautionsübernahmebescheinigung vorliegt.

Hast du das jedoch bereits getan ohne Kautionsübernahme, wird man dir die Kaution versagen und du darfst zusehen wie du die Kaution selber bezahlen darfst.

  • Ansprechpartner ist hier der Vermieter.
  • 3 Tage "Zahlungszeit" ist jedoch unwirksam und zu kurz.
  • Mindestens 7 bis 10 Bankarbeitstage sind hier zulässig.
Kann ich das Jobcenter verklagen?

Sicherlich kannst du das. Aber es wird dir nichts bringen.

Nicht nur dass du erstmal einen Anwalt brauchst, dann einen aktuellen ALG II Bescheid oder ähnliches dass du geringes Einkommen hast, dann dauert es bis zu einer Verhandlung MONATE ... aber ja... natürlich, verklagen kann man immer.

Frage0003 
Fragesteller
 06.05.2022, 22:16

Ich habe eine Mietbescheinigung eingereicht, in der steht die Kaution und die Miete. Danach bekam ich eine E-Mail vom Jobcenter bekommen, in der steht, dass ich den beidseitigen unterschriebenen Mietvertrag an das Jobcenter schicken soll. Nun ich wohne seit dem 03.05 in der Wohnung und ich habe keine n Antrag auf Kautionübernahme beantragt muss ich jetzt auf die Kaution selber aufkommen.

Comp4ny  06.05.2022, 22:36
@Frage0003
 Nun ich wohne seit dem 03.05 in der Wohnung 

Sehr mysteriös, wenn du doch selber geschrieben hast, Zitat:

„01.05 seit ein zwei Tage darauf hat die Firma bzw. der Vermieter zwei E-Mails geschickt und fragte nach der Überweisung der Kaution sowie der Miete. ”

Fakt 1., ein Vermieter händigt keine Schlüssel vor Kaution oder Miete aus.
Das wäre ja fatal für den Vermieter.

Weiter schreibst du, Zitat:

„Am 02.05 es wurde mir in dem telefonischen Gespräch mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf ALG2 nochmal beantragen muss”

Fakt 2., dein ALG II Antrag und somit die Miete wurde noch nicht bewilligt, da du noch keine Leistungen erhältst. Kaution erhältst du jedoch erst, wenn dir Leistungen zustehen.

letztendlich hatVermieter mir die Wohnung abgegeben.

Das solltest du mal genauer erklären, genau genommen den letzten Satz.

Der Vermieter lässt dich trotz fehlender Miete und Kaution in der Wohnung wohnen?

Nach viel Mühe konnte ich dem erklären,dass ich erst in der Wohnung sein muss um weitere Briefe vom Jobcenter bekommen kann

Das war offenbar am 01. bzw. 02.05. Und seit dem 03. willst du in der Wohnung wohnen?

Abschließend willst du das JC verklagen für... was?
Schreibst aber noch:

Seit dem 31.03 habe ich keine Leistungen von keinem Jobcenter bekommen. Obdachlos und ohne Einkommen und so eine Bearbeitung.

Somit wohnst du nun also doch nicht in der Wohnung und bekommst aktuell keine Leistungen vom Jobcenter. Somit auch keine Miete oder Kaution.

Also wie du vll. merkst, oder auch nicht, macht deine Geschichte keinen Sinn.

Du hast ohne Geld und positiv entschiedenen H4- Antrag eine Wohnung angemietet?

Die Bearbeitung von Hartz4 - Anträgen kann bis zu 6 Wochen dauern, es sind haufenweise Unterlagen einzureichen und du bist nicht der einzige Antragsteller.

Selbstverständlich möchte der Vermieter nun die Miete * Kaution, das ist sein Recht und ganz sicher auch Inhalt des Mietvertrags.

Setz dich mit dem VM in Verbindung, erkläre ihm die Situation und bitte um eine Fristverlängerung.

Frage0003 
Fragesteller
 06.05.2022, 21:23

Ja , aber das sind 17 Tage her. Ich habe seit dem 20.04 mehrere Anrufe und E-Mails vom Jobcenter bekommen jedes Mal habe ich gefragt ob etwas fehlt die Antwort war "wir haben alles, was wir brauchen,, meine Frage warum wurde ich vorher nicht mitgeteilt, dass ich eine Postadresse in Bonn brauche um meinen Antrag zu bearbeiten???

LouPing  06.05.2022, 21:24
@Frage0003

Das sind noch keine 3 Wochen. Du bist nicht der einzige Antragsteller. Warum hast du dich nicht viel früher darum gekümmert?

Frage0003 
Fragesteller
 06.05.2022, 21:27
@LouPing

Ich war vorher in einem anderen Bundesland mein vorherige Jobcenter hat den Umzug zugesagt, mein Aufhebungsbescheid habe ich am 19.04. per Post bekommen aber leider wurde das Mietangebot zurückgezogen und so landete ich in eine Notschlafstelle.

Seit dem 31.03 habe ich keine Leistungen von keinem Jobcenter bekommen. Obdachlos und ohne Einkommen und so eine Bearbeitung.

LouPing  06.05.2022, 21:30
@Frage0003

Das ändert nicht an der Tatsache das auch du dich an die Regeln zu halten hast. Du bist einer von Millionen Bedürftigen...

Und du denkst, ein eingereichter Antrag, der noch nicht bearbeitet wurde, befreit dich von der Pflicht, deine Miete zu zahlen? Nein, absolut nicht.....

Mal davon abgesehen, meinst du, das Jobcenter hat nix anderes zu tun, als auf deinen Antrag zu warten, damit sie den sofort bearbeiten können? Sowas dauert...und bis dahin hast du deine Kosten vorerst selbst zu tragen...

Frage0003 
Fragesteller
 06.05.2022, 21:19

Ja , aber das sind 17 Tage her. Ich habe seit dem 20.04 mehrere Anrufe und E-Mails vom Jobcenter bekommen jedes Mal habe ich gefragt ob etwas fehlt die Antwort war "wir haben alles, was wir brauchen,, meine Frage warum wurde ich vorher nicht mitgeteilt, dass ich eine Postadresse in Bonn brauche um meinen Antrag zu bearbeiten???

Orothred23  06.05.2022, 21:20
@Frage0003

Ja, und? Solche Anträge brauchen Wochen oder Monate. Da hättest du dich eben rechtzeitig kümmern müssen.

Bis dahin bist DU zahlungspflichtig....

Romy0  06.05.2022, 21:24
@Frage0003

Ca. 6 Wochen dauert die Bearbeitung eines Erstantrags. Du wirst abwarten müssen, da kann das Jobcenter nichts dafür.

Frage0003 
Fragesteller
 06.05.2022, 21:24
@Orothred23

"oder Monate,, ?

LouPing  06.05.2022, 21:28
@Frage0003

Du brauchst eine aktuelle Adresse und musst erreichbar sein. Das ist eine Voraussetzung um überhaupt einen Anspruch auf H4 zu haben.

Lies die AGB!

Romy0  06.05.2022, 21:28
@Frage0003

DU musst deine Anträge rechtzeitig stellen. Die Welt dreht sich nicht nur um dich, sowas dauert und du bist nicht der einzige der eine schnelle Bewilligung wünscht.

Frage0003 
Fragesteller
 06.05.2022, 21:30
@LouPing

Ich hatte seit dem 31.03 eine Postadresse bei SKM bis gestern eingerichtet.

Eine Untätigkeitsklage ist nach 6 Monaten Bearbeitungszeit möglich, soweit ich weiß.

Nein kannst du nicht. Kannst versuchen Arbeit zu finden in der Zeit.