Jemand hat mich heimlich gefilmt , ist das strafbar?

16 Antworten

Hey.

Soll er ruhig machen, damit macht er sich noch zusätzlich strafbar ;) Ich würde mal zur Polizei oder zum Anwalt gehen und dich beraten lassen.

Gruß

Wenn du ohne deine Zustimmung gefilmt wirst ist das strafbar. Vor allem wenn es ins Internet gestellt wird.

nicht vor allem, sondern nur dann ;o)

also wenn das Video nicht schlimm ist hast du ja nix zu befürchten, aber ich schätze schon dass das strafbar ist mit Urheberrecht oder Rufmord... darüber würde ich mich bei verschiedenen Gesetzen schlau machen...

eine gute Internetseite hierfür ist:

www.dejure.org

da musst du nur das eingeben was für ein gesetz du verdächtigst ich würde hierbei die Paragraphen 88-95 anschauen

'Besondere Bestimmungen für Filme (§§ 88 - 95)'

rufmord kann es erst dann werden, wenn "seltsame" dinge aufgenommen wurden UND diese Aufnahmen dann öffentlich gemacht werden ;o)

solange er es nicht öffentlich zeigt, sondern nur für sich behält, kannst du nichts machen

Doch. Man kann ihn anzeigen. Was er macht ist Strafbar

@Zukunft2014

Humbug .. man kann garnichts ... Anzeigen kann man nur, wenn ein Schaden entstanden ist (psychisch z.B.) .. dieser entsteht leut diversen Urteilen nur, wenn die Aufnahmen Dritten zur verfügung gestellt werden. Solange das nicht passiert, geht da mal garnichts .. und schon garnicht, wenn jemand einfach nur so gefilmt wird .. was weiß ich .. beim rumlaufen oder so..

Es sind schon Leute frei gespohen worden, die am Strand Fotos von nakten Kindern gemacht haben, weil sie nachweisen konnten, dass die Bilder nicht in die öffentlickeit gelangten ;o) .. doof, aber das ist deutsches Recht ;o)

@ElRatto

Allerdings hat man in der öffentlichkeit kein Filmrecht, d. h. man macht sich schon strafbar indem man eine Person ohne dessen Zustimmung filmt, anders verhält es sich auf Privatgrund

@Mismid

§ 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Ausschließlich für den Privatgebrauch braucht man also keine Einwilligung ;o)

nein, es darf das video nicht behalten, was er macht ist strafbar.