Beweisaufnahmen vor Gericht ungültig.....wie soll das funktionieren?

6 Antworten

Soweit ich weiß ist ein Bewieis nur dann ungültig, wenn er auf illegalem Wege die angebliche Schuld einer Person beweisen soll. Wenn der Beweis allerdings eine Unschuld beweisen soll ist das glaube ich anders geregelt.

In einem solchen Fall erfolgt eine Abwägung der Rechtsgüter.

Natürlich wird mit einer unerlaubten, heimlichen Videoaufnahme das Persönlichkeitsrecht DS gefilmten verletzt. Aber die Aufklärung eines Mordes ist das höhere Rechtsgut. Wenn also ein Mord gefilmt wurde, darf dieses Video verwendet werden.

Wäre es der Beweis für einen Diebstahl einer Orange auf dem Wochenmarkt, dürfte es nicht verwendet werden.

weil du im heutigen Zeitalter der Technik jedes Video manipulieren und bearbeiten kannst. Folglichweise werden solche Videoaufnahmen vor Gericht nicht zugelassen.

Oder bspw. du gehst shoppen, klaufst im C&A und die vom C&A haben Überwachungskameras, auf die du beim Besuch im Laden NICHT hingewiesen wurdest. DANN darf C&A kein Videomaterial machen bzw. es bei Gericht vorlegen.

Videomaterial ist im Normalfall kein Beweismittel mehr. Jeder Hobby-Fotograf kann mit einfachen Mitteln am heimischen PC die Videos so bearbeiten, wie er gerne hätte.

weil du im heutigen Zeitalter der Technik jedes Video manipulieren und bearbeiten kannst. Folglichweise werden solche Videoaufnahmen vor Gericht nicht zugelassen.

Soooo ein Quatsch!!!!!!!

Gerade heute hat die Kriminaltechnik genügend moderne technische Verfahren um jeden einzelnen Pixel untersuchen und Manipulationen erkennen zu können.

Nehmen wir an es kann jemand mit einem heimlich gefilmten Video seine Unschuld in einem Mordfall beweisen, der Beweis ist aber offiziell ungültig.

In Deutschland können Richter auch solche illegal beschafften Beweise zulassen. Frage mich nicht welche §§ das sein. aber in manchen Fällen ist das möglich. Abgesehen davon, wird ein Staatsanwalt seine Klage auch zurück ziehen oder die Einstellung des Verfahrens beantragen, wenn ihm solche Beweise zur Kenntnis kommen.

In Deutschland muss der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen, sondern der Kläger die Schuld. Daher wäre es in deinem Beispiel irrelevant

HÄ?

Klar muß niemand seine Unschuld beweisen. Aber wenn es jemand kann, dann wäre er /sie ja blöde wenn er/sie es nicht tun würde.

@SchlawienerSued

schlawiner - invaderwolk hat Recht! Das Beweisen der Unschuld ist so eine Sache! Wenn diese Filmaufnahmen illegal gemacht wurden, Datenschutzregeln und Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, dann gelten diese Aufnahmen eben nicht vor Gericht als "Beweis", bestenfalls für die ermittelnden Behörden als Indiz!