Ferienhaus in Dänemark vererben - geht das?

2 Antworten

Das alles muss dein dänischer Freund einen dänischen Anwalt oder eine entsprechende dänische Institution fragen, denn eigentlich dürfen Deutsche zumindest keine Ferienhäuser iin Dänemark käuflich erwerben. Wie das allerdings bei einer Erbschaft ist, weiß ich nicht (vielleicht ja jemand anderer hier), daher würde ich den Freund nachfragen lassen, er will es schließlich ja auch vererben.

Er geht zu einem dänischen Notar und lässt seinen letzten Willen beurkunden. Damit ist alles klar.

Natürlich darfst Du dort ein Haus haben, wir bewegen uns in der EU, da kann man Dich nciht enteignen, nur weil Du in einem anderen Land wohnst.