Jemand droht micht mit meine Bilder?

4 Antworten

Das kann jedem passieren. Du hast dich nicht strafbar, wenn sie deine Bilder weitersendet macht sie sich strafbar, da sie dein Recht am Eingeben Bild verletz. Meines Erachtest zählt das schon unter Erpressung. Du könntest also damit zur Polizei gegen, wenn du ihnen die Lage schilderst, werden sie dir bestimmt weiterhelfen.

Sende ihr keine weiteren Bilder und geh nicht auf ihre Forderungen ein. Sag, dass du damit zur Polizei gehen wirst, wenn sie dich weiterhin Erpresst.

gutefrage657 
Fragesteller
 25.05.2020, 01:27

aber ich will nicht warten bis sie die bilder weiter sendet? und bist du dir sicher dass ich mich nicht strafbar gemacht?

TabrisTheMAP  25.05.2020, 01:31
@gutefrage657

Wenn sie das auch wollte, dass du ihr Bilder sendest, machst du dich nicht strafbar nach § 184 StGB Abs. 1 Nr. 1, wenn die Person über 14 Jahre alt ist.

gutefrage657 
Fragesteller
 25.05.2020, 01:40
@TabrisTheMAP

ich finde es niergendswo dass mit person über 14 jahre alt

gutefrage657 
Fragesteller
 25.05.2020, 01:44
@TabrisTheMAP

habs gefunnden danke aber da steht nicht dass ob der andere erwachsene ist oder nicht

TabrisTheMAP  25.05.2020, 01:52
@gutefrage657

Steht auch nicht direkt drin, aber einvernehmlicher Sex ist ab 14 Jahren erlaubt und das Zeigen von Pornos ist nicht explizit verboten, wie in § 176 StGB (Kindesmissbrauch).

Mach dir keine Sorgen, damit hast du dich nicht strafbar gemacht. Was sie macht, ist auch bei weitem schlimmer.

gutefrage657 
Fragesteller
 25.05.2020, 01:55
@TabrisTheMAP

okay danke dir also denkst du soll ich zur polizei gehen oder erst mit ihr reden ? und kannst du mir den gesetzt text schicken der ich sie schicken kann ich verstehe diese gesetz sprache nicht richtig und will versuchen sie bissel angst zu machen vllt lasst sie das

TabrisTheMAP  25.05.2020, 02:08
@gutefrage657

Ich würde erst einmal mit ihr reden.

Ich kenne mich nicht ganz so gut damit aus. Wenn sie die Bilder weitersenden ohne deine Einwilligung verstörst sie auf jeden Fall gegen den § 22 KunstUrhG und vermutlich auch § 201a StGB. Ich denke, die jetzige Situation könnte schon unter Erpressung § 253 StGB fallen. Es würde bei der jetzigen Situation denke ich noch keine großen Konsequenzen geben, aber wenn sie dir weiterhin damit droht würde ich sie anzeigen.

gutefrage657 
Fragesteller
 25.05.2020, 02:19
@TabrisTheMAP

danke dir man also ist es egal dass ich ich erwachsen bin und sie noch nicht

TabrisTheMAP  25.05.2020, 02:29
@gutefrage657

Ja, Jugendliche sind nicht vom Gesetz ausgeschlossen. Ihr ist bewusst was sie macht, dafür hat sie genug Lebenserfahrung. Die Konsequenzen sind natürlich milder, wenn sie welche bekommen sollte. Und Sexting zwischen Jugendlichen und Erwachsenen ist auch nicht verboten, falls du das meinst.

gutefrage657 
Fragesteller
 25.05.2020, 02:30
@TabrisTheMAP

okay das hat mich sehr beruhigt danke dir wirklich

Ich würde sie erstmal darauf ansprechen, ob sie wirklich weiß, was sie da tut und wenn das alles nichts bringt sie auf deinem acc und wenn es irgenwie geht auch auf dem acc deiner Freundin zu blockieren...Aber am besten bist du ehrlich zu deiner Freundin und beichtest

gutefrage657 
Fragesteller
 25.05.2020, 01:24

bro ich habe keine feunde ich habe geschrieben dass sie die bilder an meine insta freunde schicken will

Du kannst ihr drohen das du damit zur Polizei gehst sowas kann nämlich sehr teuer werden... und ja du kannst eine anzeige auf unbekannt machen mit Erlaubnis eines Richters würde dann die Polizei durch Umwege an die ip adresse kommen (das Internet ist kein rechtsfreier raum), was aber garnicht geht ist das du einer minderjährigen Nacktbilder von dir geschickt hast. Sowas wird um weites teurer (vlt sogar Freiheitsstrafe) geahndet als eine Drohung. Desweiteren wirst du im deutschen System für immer als Sexualstraftäter betrachtet. Schick ihr aufkeinenfall weitere Bilder und antworte ihr nicht mehr. Das diese Bilder nun an deine Freunde gelangen hast du dir selbst eingebrockt 😬

gutefrage657 
Fragesteller
 25.05.2020, 01:26

sorry habe ausversehen auf nicht hilfreich drücken also wenn ich zur polizei gehe dass ficke ich mich selbst oder ?

gutefrage657 
Fragesteller
 25.05.2020, 01:28
@Andi339

bist du dir sicher das ich mich strafbar gemacht habe ?

TabrisTheMAP  25.05.2020, 01:27
was aber garnicht geht ist das du einer minderjährigen Nacktbilder von dir geschickt hast. Sowas wird um weites teurer (vlt sogar Freiheitsstrafe) geahndet als eine Drohung. 

Wenn beide zustimmen und der Minderjährige über 14 Jahre alt ist, macht man sich nicht strafbar.

Andi339  25.05.2020, 01:28
@TabrisTheMAP

Sie war allerdings nicht damit einverstanden soweit ich weiß

gutefrage657 
Fragesteller
 25.05.2020, 01:29
@TabrisTheMAP

ihr würdet mich sehr weiterhelfen wenn ihr so vertrautet schickt ich suche gerade was der gesetzt sagt und so

gutefrage657 
Fragesteller
 25.05.2020, 01:30
@Andi339

doch sie wollte dass ich bilder schicke

TabrisTheMAP  25.05.2020, 01:33
@Andi339

Dann wäre es strafbar, aber er sagt ja sie war einverstanden.

https://www.youtube.com/watch?v=27D3BI0QgtY

schau mal ob dir das hier bekannt vorkommt..

Schimpft sich "Sextortion", krieg ich pro Woche ~10 Anzeigen auf den Schreibtisch. Dürfte auch in deinem Fall organisiert von der Nigeria-Connection sein.

Möglichkeit 1: Anzeige erstatten (würde ich dir raten)

Möglichkeit 2: Vergiss das ganze, in ~5 Tagen melden sie sich nicht mehr bei dir...