Darf der Arbeitgeber ein Bild von mir verlangen?

8 Antworten

Bei bestimmten Tätigkeit ist das durchaus angebracht.

Wenn ein Anti-Pickel Creme Hersteller jemanden für die Öffentlichkeitkeitsarbeit braucht, so bringt jemand gepflegtes die Botschaft besser rüber als jemand mit Pickel

Bei Bewerbungsunterlagen sollte immer ein Bild dabei sein, denn auch dies ist oft entscheidend, ob der Bewerber genommen wird.

Unter Umständen benötigt sogar dein AG ein Bild von dir, wenn ein Internet-Auftritt vorgesehen ist mit den Mitarbeitern (mit Bild).

DerHans  11.07.2020, 14:05

Für einen Dienstausweis benötigt man ebenfalls ein Bild.

Kuga50  11.07.2020, 14:07
@DerHans

Stimmt, nur solch ein Dienstausweis gibt es bei Behörden und sonst nur beim Sicherheitspersonal. Was ich mir beim TE nicht vorstellen kann.

MrMixAlpak 
Fragesteller
 11.07.2020, 14:06

Ein Bild im Internet darf man nicht ohne meine Zustimmung veröffentlichen. Bewerben tue ich mich grundsätzlich ohne Bild, denn das Diskriminierungsgesetz verbietet es das ein Bild die ausschlaggebende Rolle sein darf. Ich weiß das die Praxis dem leider oft widerspricht.

Kuga50  11.07.2020, 14:10
@MrMixAlpak

Dann musst du aber damit rechnen, dass du nicht eingestellt wirst.

Dies hat auch nichts mit Diskriminierung zu tun!

Das Bild gehört wie der Name und die Anschrift zu den Personalunterlagen des Mitarbeiters.

berlina76  11.07.2020, 14:13

Falsch. Es gibt die sogenannte Anonymisierte Bewerbung, da darf kein Bild dabei sein und auch einige andere Personelle Angaben müssen nicht gemacht werden.

Eine Anonyme Bewerbung ist rechtlich nicht zu beanstanden und voll zu beachten, Was sich aber leider zumindest auf dem freien Markt nicht wirklich durchsetzt.

Kuga50  11.07.2020, 14:19
@berlina76

Möglich, dass es diese Möglichkeit gibt.

Hier wurde aber der AN aufgefordert ein Bild beim AG abzugeben.

Und dafür hat dieser sicherlich seine Gründe.

Wenn der AN dies verweigert, muss ihn der AG nicht einstellen.

DerHans  11.07.2020, 16:58
@berlina76

Diese anonymisierte Bewerbung ist aber nicht rechtsverbindliche Vorschrift. Ein Arbeitgeber der ein Foto verlangt, nimmt eben nur Bewerber, die sich an seinen Anforderungen ausrichten

Wenn es nicht in privater Angelegenheit ist, dann ja.

Ja darf er! Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es sich um ein normales Pass- oder Bewerbungsfoto handelt und nicht um ein Nacktbild.

Wieso hast du denn ein Problem damit?

Die absurde Ueberbewertung von Persoenlichkeitsrechten scheint in Deutschland ja wirklich kuriose Blueten zu treiben und manchem jeglichen Sinn fuer einen gesunden Pragmatismus zu rauben.

Wie lange wird ein Arbeitnehmer wohl seinen Job behalten, wenn er gleich von Anfang an wegen solcher Kinkerlitzchen rumzickt?