Jeden Samstags arbeiten ist das erlaubt als lehrling?

4 Antworten

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Als Beschäftigter im EInzelhandel steht dir gem. Manteltarifvertrag ein freier Samstag im Monat zu. Dies gilt für jeden Angestellten, unabhängig ob Azubi oder nicht. Wenn dein Unternehmen sich nicht als Mitglied im Arbeitgeberverband dem Tarifvertrag angeschlossen hat gilt gleiches Recht für alle. Haben also die "normalen" Verkäufer einen freinen Samstag hast du auch ein Anrecht darauf.

Tamiii1903 
Fragesteller
 20.01.2013, 20:13

hab seit 5 monat keinen samstag mehr frei kapt

Die Arbeitszeit der Auszubildenden (40 bei Minderjährigen und 48 bei Volljährigen) kann auf die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit bestimmt werden. Da die Arbeitszeit von Montag bis Samstag verteilt werden kann, dürfen Volljährige generell auch Samstags eingesetzt werden, Minderjährige nur gegen Freizeitausgleich während der Woche. (§§ 16,17 JArbSchG ).

Auf Volljährige Auszubildende findet grundsätzlich das ArbZG (Arbeitszeitgesetz) Anwendung und nicht das JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) !!

Also ich hatte eine 40 Stunden Woche,als Lehrling.Und wenn Samstags gearbeitet werden sollte,dann war es für Lehrlinge Freiwillig.Allerdings muss ich noch dazu schreiben,dass das schon einige Jahre her ist.Mfg...

Tamiii1903 
Fragesteller
 05.01.2013, 16:32

achja bin im Einzelhandel