Abmahnung wegen Samstag Arbeit?

5 Antworten

Mo-Do 08:00-17:00 (Pause 1 Stunde) = 4 Tage à 8 Stunden = 32 Stunden

Fr 08:00-16:00 aber der Meister lässt alle um 15:00 gehen (Pause 1 Stunde) = 6 Stunden. 

32 + 6 = 38 Stunden, dir fehlt also noch eine Stunde für die vertraglichen 39 Stunden pro Woche. Die wird dann wohl samstags erarbeitet....

Im Vertrag steht Tägliche Zeit von 7,48 Stunden und 39 Stunden die Woche

Was genau steht dort? Bitte wörtlich zitieren.

 Un ich habe nirgends schriftlich eingewilligt das ich Samstag kommen muss.

Gibt es evtl eine Betriebsvereinbarung?

Es gibt kein Verbot, dass an Samstagen nicht gearbeitet werden darf - im Gegenteil, Samstage sind normale Werktage. Bist du allerdings noch nicht volljährig, darfst du Samstags nicht arbeiten. Eine Ausnahme wäre möglich, wenn du dafür einen anderen Tag frei bekommst, und zwar in derselben oder der folgenden Woche. (§§ 15 + 16 JArbSchG)

In keinem Betrieb können sich die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst einteilen - gleichgültig ob Lehrling oder nicht.

Entscheidend für die Einteilung sind die Tagesarbeitszeit, und die Wochenarbeitszeit, die sich auf 6 Tage verteilt, sofern der Betrieb nicht komplett am Samstag ruht. Dafür bedarf es keiner extra Unterschrift.

Ein Anspruch auf einen freien Tag entsteht nur dann, wenn die Wochenarbeitszeit entsprechend überschritten würde. Das gilt auch für Lehrlinge.

Du solltest dir auch folgendes klar machen: Es gibt keine Gewährung von Freizeit, denn darüber verfügt der Arbeitgeber nicht. Er kann nur über die Arbeitszeit verfügen.

Denn die wird vom Arbeitnehmer gegen vereinbartes Entgelt zur Verfügung gestellt. So, wie der Arbeitgeber pünktlich deinen Lohn zu zahlen hat, hat der Arbeitnehmer auch pünktlich die Arbeitsleistung dafür zu erbringen.

(Als Lehrling gehst Du ja noch in die Berufsschule, was als Tagesarbeitszeit  gerechnet wird.)

Als Lehrling musst Du 2 Tage in der Woche frei haben. Also wenn Du einmal Samstags arbeiten musst - dann muss Dir der Chef unter der Woche einen anderen freien Tag gewähren. Der Samstag gilt als normaler Werktag.

DarthMario72  08.09.2016, 11:52



Als Lehrling musst Du 2 Tage in der Woche frei haben. Also wenn Du einmal Samstags arbeiten musst - dann muss Dir der Chef unter der Woche einen anderen freien Tag gewähren.

Das gilt nur für unter 18jährige.