Ist sammeln von Holunder in öffentlichen Parks/Gebieten von Berlin verboten?

6 Antworten

Ich würde ihn frage was er davon hält das die Polizei Ihn in 10 Minuten wegen Sachbeschädigung ( die umgekippten Eimer, genauer deren Inhalt=> die Beeren) belangen.

Ich gehe davon aus du hast keinen Privatgrund betreten, keine Verbotsschilder missachtet etc.

Schau mal hier ob deine Fundorte aufgeführt sind

https://mundraub.org/

noch ein bischen was dazu

Rechte klären

Zuvor sollten allerdings die Eigentumsrechte geklärt sein, betont Eike Baur von Mundraub.org. Die Plattform biete den Dienst als gemeinnütziges Unternehmen an, rechtliche Verantwortung für die Obsternte trage sie nicht. Im Zweifelsfall solle nachgefragt werden, ob ein Stück Land nicht doch verpachtet ist oder einen privaten Eigentümer hat, rät er.

Auch in Naturschutzgebieten ist das Ernten verboten. Und übertreiben sollte man nicht: Nach der "Handstraußregel" darf jeder nur so viel ernten darf, wie er in der Hand mitnehmen kann.

(Die Handstraußregel"sehe ich nur bedingt anwendbar da es wenig Sinn macht eine Handvoll Holunder zu kochen und kaum jemand in meinem Umfeld weiß mit Holunder etwas anzufangen.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Mundraub-org-Obst-und-mehr-ernten-am-Wegesrand-2739779.html

Das habe ich dazu gefunden

Quelle:Kölner Stadt-Anzeiger  

Auch sollte man die Eigentumsrechte von Waldbesitzern beachten: Im Privatwald darf nur mit Zustimmung des Besitzers gesammelt werden. „Hier gilt erst einmal: Verstand einschalten“, rät Rechtsanwalt Jens Ferner. Von eingezäunten oder sonstwie als fremdes Eigentum gekennzeichneten Grundstücken sollte man die Finger lassen. Den Wald darf man grundsätzlich immer frei betreten - sofern er nicht eingezäunt oder frisch gepflanzt ist. Tabu sind natürlich öffentliche Parks, Naturschutzgebiete und Nationalparks, auch Waldflächen, auf denen Holz geschlagen wird.

Die gleichen Regeln gelten übrigens auch für das Sammeln von Beeren, Nüssen und Pflanzen. Erlaubt ist es laut Naturschutzbund (NABU), einen Wildblumenstrauß aus bekannten und häufig vorkommenden Arten zu pflücken. Den Strauß darf nicht zu groß sein, man sollte ihn in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen können. Die Handstraußregelung gilt auch für Wildbeeren: Sie erlaubt das Sammeln für den Eigenbedarf - etwa eine Schüssel voll Beeren für Marmelade. Wer aber gewerbsmäßig Marmelade kocht oder die Früchte auf dem Markt verkauft, braucht eine Genehmigung. (gs)

Das hättest du mal drauf ankommen lassen sollen. Die überlastete Polizei in Berlin freut sich immer, wenn jemand wegen so eines Kinderkrams bei denen anruft.

Verboten ist nur, was ausdrücklich verboten ist. Das kann ein Gesetz sein, eine Verordnung oder eine Allgemeinverfügung vom Ordnungsamt. Wenn das Gelände privat ist, sollte der Eigentümer das auch dokumentieren, dann weißt du auch, dass du die Finger von den Holunderbeeren lassen musst.

Was hätte die Polizei mit dir gemacht? Einsperren sicherlich nicht.

Auf öffentlichen Grundstücken ist das Sammeln von Pilze, Kräuter, Beeren etc für den Eigenbedarf grundsätzlich erlaubt.

ich würde mal auf dem ordnungsamt nachfragen