Ist (provokantes) "Sich-nackt-zeigen" strafbar?

6 Antworten

Im Schwimmbad kommt es auf die Hausordnung an. Meistens wird das "oben-ohne" sonnen toleriert, mehr sollte es aber nicht sein. Wenn Du aufgefordert wirst, Dir was anzuziehen und das nicht tust, riskierst Du ein Hausverbot. Erregung öffentlichen Ägernisses ist es dann, wenn Du eine sexuelle Handlungen vornimmst und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregst - einen Por** drehst oder sowas...mitten in der Innenstadt. Exhibitionismus gibts, soweit ich weiß, bei Frauen nicht - das wäre wieder "nur" Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Da du nicht ausschließen kannst, dass dich auch Minderjährige so sehen, könntest du Ärger bekommen. Beschränke dich am Besten auf Bereiche, an denen er eindeutig nur erwachsenes Publikum gibt.

Was du machst, kann dich aus einer Sauna werfen. Warum du dich zur Schau stellst, das wird dein Geheimnis deiner unerfüllten eignen Sexualität sein, so wie auch bei allen anderen.

Ob es strafbar ist oder nicht ist die eine Sache.

Aber wenn du so handelst darfst du dich nicht beklagen, wenn irgendein Mann es mal missversteht und mehr möchte als nur gucken.

Wenn du dann Probleme mit einem Stalker hast oder sogar vergewaltigt worden bist, wirst du da vielleicht anders drüber denken.

Das das ganze einfach nur billig wirkt ist wiederum eine andere Sache!