Wellness FKK Kamera erlaubt?

5 Antworten

Es ist durchaus möglich das in einer Wellnesanlage einige Bereiche aus Sicherheitsgründen mit Hilfe von Kameras beobachtet werden. Allerdings dürfen keine Aufzeichnungen angefertigt werden. Auch private Betreiber müssen alle einschlägigen Rechtsvorschriften einschließlich dem Grundgesetz beachten,

Aus Sicherheitsgründen darf z.B. der Bereich der Wertsachenaufbewahrung ohne weiteres mit der Kamera überwacht werden. Diese Aufnahmen dürfen dann natürlich auch nur für diese Sicherheitsüberprüfungen genutzt werden.

Nein, du darfst fremde Personen ohne Erlaubnis nicht einfach fototgrafieren und schon gar nicht am FKK-Strand. Wenn man es dir erlaubt, dann ist das etwas anderes. LG

Haglaz  21.04.2014, 16:52
Nein, du darfst fremde Personen ohne Erlaubnis nicht einfach fototgrafieren

Quelle? Wo steht ein derartiges Verbot?

bienemaus63  21.04.2014, 19:43
@Haglaz

das gibt es, kannst du mir schon glauben. Auf alle Fälle weiß ich es von meinem Anwalt, da ich erst vor kurzem das Problem hatte.

ja es ist erlaubt

vor einiger zeit gab es mal einen kleinen psoydoskandal. der betreiber hatte überwachungskammeras instaliert und einige besucher störten sich daran.letztendlich ist es nichts anderes wie die kammeraüberwachung an tankstellen

die Betreiber sind also nicht an Verwaltungsvorschriften oder das Grundgesetz gebunden

toll dass jemand in unserem Land nicht an Gesetze gebunden ist

heißt auf deinem Privatgrundstück kannst du Leute erschiessen ...oh man

qualifizierte juristische ... sorry bin kein Jurist

blub747  21.04.2014, 15:32

was bist du für eine mentale ausfallentscheidung???

pfauser  21.04.2014, 15:42
@blub747

warum ich ?

poste ich hier so nen Beitrag Zitat:

"die Betreiber sind also nicht an Verwaltungsvorschriften oder das Grundgesetz gebunden"

also dann laß deine Ergüsse bei qmtal ab.....

und kauf dir ne Brille

Haglaz  21.04.2014, 16:56
die Betreiber sind also nicht an Verwaltungsvorschriften oder das Grundgesetz gebunden. toll dass jemand in unserem Land nicht an Gesetze gebunden ist. heißt auf deinem Privatgrundstück kannst du Leute erschiessen ...oh man

Kein Privatmann ist gegenüber eines Privatmanns an das Grundgesetz gebunden. Das Grundgesetz gilt ausschließlich gegenüber öffentlichen Institutionen. Eine sogenannte Drittwirkung der Grundrechte ist eine höchst-seltene Ausnahme. Erschießen darfst du trotzdem niemand, weil das eine Straftat nach dem StGB ist, was auch für dich gilt.