Ist Nachhilfe gleich Schwarzarbeit - Lehrer Bafög und Studium?

5 Antworten

Wenn einer verpetzt wird ist mist- deswegen nicht groß rumerzählen.

Kleingewerbe anmelden - kostet fast nichts ist aber fair und keiner kann dich verpetzen..

alle absichten geld zu verdienen müssen dem finanzamt gegenüber gemeldet werden...

Ich glaube aber, dass es da einen Unterschied zwischen ihr und deinem Bruder gibt.
Sicher bin ich da aber nicht.

Ich kenne einige, die Nachhilfe geben, ich habe noch von keinem gehört, dass es da Probleme gab. Aber wie gesagt ich weiß es nicht.

Spannende Frage, würde mich auch interessieren.

Um "Schwarzarbeit" würde es sich nur handeln, wenn 

  • das Einkommen insgesamt den jährlichen Steuerfreibetrag übersteigen würde
  • und die Lehramtsstudentin keine Steuern zahlen würde
  • bzw. keine anfallende Sozialbeiträge abgeführt würden...
  • und dem BAföG-Amt der anrechenbare Mehrverdienst nicht gemeldet würde (wodurch sich dann ggf. die BAföG-Leistungen verringern oder entfallen würden...)

Solange die junge Frau ihren diesbezüglichen Verpflichtungen aber nachkommt, darf sie soviel nebenbei verdienen, wie sie mag....

natürlich ist das Schwarzarbeit und auch noch leicht nachzuweisen auf Grund der Überweisung.

Ein Friseur Azubi darf auch nicht in seiner Freizeit den Freunden Haare gegen Bezahlung schneiden und ein Maurer nicht die Häuser seiner Freunde am Wochenende gegen Bezahlung bauen.

Schlauvogel123  02.01.2017, 15:58

Und wenn er ungelernt wäre? Gäbe es da einen Unterschied zu?
Grundsätzlich darf man ja helfen. Und Geld schenken darf man ja auch. Klar bei der Überweisung könnte das schwierig werden, aber grundsätzlich kann man doch keinem verbieten, seine Fähigkeiten zu nutzen. Wenn ich Haare schneiden könnte, aber kein Friseur wäre, dürfte ich es dann? oder nur unentgeldlich?

tapri  02.01.2017, 16:01
@Schlauvogel123

da die ehemalige "Nachbarschaftshilfe" überhand genommen hat und dies jedesmal als Ausrede genommen wurde wenn der Verdacht auf Schwarzarbeit im Raum stand, wurden die Auflagen verschärft und die Anmeldung eines Kleingewerbes als Kompromiss gefunden. Es ist egal ob jemand gelernt ist oder nicht. Der Mann, der jedes Wochenende beim Umzug hilft begeht auch Schwarzarbeit, egal was er von Beruf ausübt.

Steuerbaer  02.01.2017, 16:03
@Schlauvogel123

Wenn Geld als Gegenleistung für eine erbrachte Dienstleistung (wie z.B. Nachhilfe geben) erbracht wird, handelt es sich um kein Geschenk.
Ob man eine Tätigkeit als gelernt oder ungelernt anbietet hat in manchen Bereichen berufsrechtliche Konsequenzen, zu vesteuern sind die Einnahmen aber in jedem Fall.

Schlauvogel123  02.01.2017, 16:06
@tapri

Achso okay, danke.

Und wenn er das einmal macht?
Also angenommen man hilft seinem Nachbarn beim Umzug,Streichen oder gießt im Urlaub die Blumen, was auch immer, und der will sich revanchieren und gibt einem Geld dafür. Darf man das dann theoretisch nicht annehmen? Also wenn der Grund fürs Helfen nicht das Geld war, sondern einfach nur die Gefälligkeit.

Schlauvogel123  02.01.2017, 16:07
@Steuerbaer

Dann könnte man jede Menge Schüler belangen :O Kann mir nicht vorstelle, dass das einer angibt, wenn er Nachhilfe gibt oder auch babysittet oder sowas .:O

tapri  02.01.2017, 16:08
@Schlauvogel123

wer will überprüfen, ob er das nur einmal macht und wenn es doch um einen Gefallen geht, warum sollte dann Geld fließen? Das siehst doch so bereits nach Schwarzarbeit aus.

tapri  02.01.2017, 16:10
@Schlauvogel123

es kommt auf den gesamten Verdienst an. Bei € 5.- im Monat bei einem Schüler ist das Geld nicht zu versteuern. Es gibt bestimmte Grenzen, an die man sich halten muss

Schlauvogel123  02.01.2017, 16:13
@tapri

Achso okay, dachte schon, weil das hat ja fast jeder schon einmal gemacht

Schlauvogel123  02.01.2017, 16:21
@tapri

Kein Plan manche revanchieren sich eben so.

Ich hab das schon oft gehabt, dass ich jemandem geholfen habe, wirklich nur um zu helfen und am Ende bekam ich Pralinen geschenkt und erst später habe ich gesehen, dass noch Geld drin lag. Das war so nie abgesprochen. Und zurückgenommen hätte es keiner. DAs wäre ja auch schon Schwarz , wenn man es so sieht...

grubenschmalz  02.01.2017, 16:36

Haare schneiden fällt aber nicht unter die Übungsleiterpauschale. Nachhilfe schon.

Erstmal fällt ein Teil davon unter die Übungsleiterpauschale und dazu kommt, dass sie mit diesem mickrigen Einkommen eh immer noch im Steuerfreibetrag ist.



Also würde es dir eh nichts bringen, sie zu verpfeifen.


Ich gehe mal davon aus, dass du dieser "Ex-Freund" bist.