Ist meine Erste-Hilfe Bescheinigung der Schule noch gültig?
Hallo, ich möchte gerne wissen ob noch meine Erste-Hilfe Bescheinigung vom Jahre 2010 gültig ist. Ich habe sie damals auf einer Mittelschule absolviert und fange bald damit an mein Führerschein der Klasse B zu machen.
Folgende wichtige Details stehen dazu:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber
Bescheinigung für die vom Bund geförderte Ausbildung: Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten.
Ich habe an der 4 Doppelstunden umfassenden Unterrichtung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber bei der ... Unfall-Hilfe teilgenommen.
Diese Bescheinigung gilt als Nachweis für die nach Paragraph 2 des Straßenverkehrgesetzes und nach Paragraph 19 der Fahrerlaubnisverordnung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T vorgeschriebene Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Zu mir: Ich bin 18 Jahre alt, also müsste doch jetzt eigentlich noch meine Erste-Hilfe Bescheinigung gültig sein, da man ja die Fahrschule mit frühestens 17 bzw 18 absolvieren darf.
Vielen Dank im voraus.
6 Antworten
Soweit mir bekannt ist, ist Deine Lizenz noch gültig, jedoch solltest Du baldmöglichst einen Auffrischungskurs machen. Bei uns in der Firma bieten sie jährlich Kurse an. Das hilft enorm, vor allem vergisst man viel - wenn man dann wirklich in so eine Situation kommt.
Auch wenn es schon oft beantwortet wurde und entgegen der hier kursierenden "Experten"-Meinungen:
Für (alle) Führerscheinanträge nach dem 31.10.2015 ist lt. FeV der Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden erforderlich.
Der bis zu dieser Gesetzesänderung ausreichende Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen" (mit bis dahin 8 UE) wurde bereits 2015 abgeschafft.
Für Anwärter der Klassen A & B gilt jedoch eine Übergangsfrist:
Wer eine LSM-Bescheinigung (damals 8 UE) - ausgestellt bis zum Stichtag (Dez.15) - vorlegt, kann mit dieser noch bis Oktober 2017 einen Antrag stellen. Nur ein bis 2015 besuchter EH-Kurs (mit damals noch 16 UE) bleibt weiterhin unbegrenzt und für alle Klassen gültig.
Die hier immer wieder angeführte 2-Jahres-Frist hat es für Führerscheine noch nie gegeben, diese gilt nur für den "betrieblichen Ersthelfer".
Ebenso falsch ist es, dass die Führerscheinbehörden eure Teilnahmebescheinigungen für euch archivieren (da hätten die viel zu tun..).
Hast Du also noch deine Bescheinigung über den 8 UE umfassenden Kurs
"lebensretttende Sofortmaßnahmen" einer anerkanntenn Stelle noch zur
Hand, so reicht diese bis Oktober 17 um den A- oder B-Führerschein zu beantragen oder auf die entsprechende Klasse (A oder B) zu erweitern.
Wenn nicht:
EH-Kurs (mit jetzt 9 UE) besuchen.
In jedem Fall brauchst Du einen neuen Sehtest (gibt´s im EH-Kurs), denn dieser ist tatsächlich nur 2 Jahre gültig.
Nachzulesen unter www.notfallmedizin.de
Ah, okay vielen Dank! Ja, den habe ich hier. Ich war schon wegen den ganzen Antworten hier etwas verzweifelt, ob ich den nun doch wiederholen muss oder nicht, aber jetzt ists klar :D dann ist ja alles gut :) Danke!
Frag einfach in der Fahrschule nach.
Jo danke werd ich machen ^^
ich würde dir empfehlen den Erste-Hilfe Kurs der Fahrschule trotzdem zu machen.
2010 ist ne ganze weile her und die Richtlinien für die Herz-Lungen-Wiederbelebung ändern sich fast jedes Jahr.
Frage dich selbst : Wenn du zu einem schweren Verkehrsunfall kommst, wüsstest du noch sicher was du in welcher Rehenfolge tun musst ?
Ja, diese Bescheinigung ist lebenslang gültig.
Lediglich der vorgeschriebene Sehtest hat eine Gültigkeit von maximal zwei Jahren.
Oh okay gut vielen Dank :) Ja, das ist mir klar den habe ich vor paar wochen gemacht hehe :D
Ich habe Deine Antwort gelesen, passt schon.
Ich habe übrigens meinen Wisch von damals mir an geguckt. Da steht tatsächlich unbegrenzt gültig drauf.
Ist aber in meinem Fall egal, da ich vor vielen Jahren während des Wehrdienstes automatisch unterwiesen wurde in EH mit 16 UE.
Falsch.