Schlüsselzahl B196 - auch bei alten ungültigen Erste-Hilfe-Kurs?
Hallo. Ich hoffe Ihr könnt helfen
Unzwar habe ich für den Autoführerschein 2012 den Erste-Hilfe-Kurs, lebensretende Sofortmaßnahmen am Unfallort mit nur 8 Stunden besucht.. und heute ist ja nur noch der Kurs mit 9 Stunden gültig.
Nun meine Frage: Da ich an Schlüsselzahl B196 interessiert bin, muss ich da auch den neuen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Stunden nachholen?? Weil eigentlich mache ich ja nur eine Ausweitung der Klasse B und keinen neuen Schein. Und wie sieht's mit den Sehtest aus?
Vielen Dank im Voraus :-)
3 Antworten
Bei dem Antrag für die Schlüsselzahl 196 handelt es sich um einen Umtauschantrag. Dafür brauchst du weder Sehtest noch einen Erst-Hilfe-Kurs.
Du musst den Antrag in der zuständigen Behörde stellen. Es kann sein, das sie bei B196 gar nicht nach Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs fragen, weil du ja schon B hast, das ist von Behörde zu Behörde und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden. Aber: die wissen genau, wann die Regelung geändert wurde und können es fordern und werden es in den meisten Fällen deshalb auch. Du kannst klagen und hättest vllt. sogar Erfolg, da dein Kurs ja lebenslänglich gilt, aber die Kosten dafür und die Zeit dürften den Kurs deutlich übersteigen. Und der Sehtest sollte ja kein Problem sein, bei den meisten Optikern kostet der inzwischen auch nichts mehr.
Also ich würde empfehlen mal in der Fahrschule anzurufen.
Und mal ganz ehrlich........schaden kann so ein Erste Hilfe Kurs NIEMALS !!!!!!