Ist meine Bescheinigung für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort für den Führerschein noch gültig?

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Ok ich habe überall gelesen dass die Kurse die NACH dem 1.4.2015 absolviert wurden unbegrenzt gültig sind.

Leider wurden auch danach noch "Erste-Hilfe-Kurse" nach dem alten System mit nur 8 Unterrichtseinheiten angeboten. Diese sind nicht mehr gültig.

Nur wenn man dann schon die "Schulung in erster Hilfe" mit 9 Unterrichtseinheiten absolviert hat, ist diese nun "lebenslang" gültig.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

Viele Grüße

Michael

Die Übergangsfrist für die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort Kurse mit 8 Stunden ist abgelaufen, diese Endete (ich bin mir fast sicher) sogar erst am 21.10.2017.

Am 01.04.2015 wurde das System der Kurse umgestellt, es gibt jetzt nur noch DEN Erste Hilfe Kurs mit 9 Stunden. Es wurde eine Übergangsfrist eingerichtet. Bis zum 31.12.2015 durften sogar noch 8 Stündige Kurse angeboten werden.

Kurse die 16 Stunden dauerten werden für den Führerschein weiterhin anerkannt. An sich hat ein Erste Hilfe Kurs aber (Leider) kein Ablaufdatum, das galt früher und das gilt heute noch (Abgesehen von der Reformierung des Kurssystems und der damit verbunden Gesetzesänderung)

Du wirst den Kurs also nochmal machen müssen. Sieh es aber positiv Wiederholung schadet nicht und bringt im Zweifelsfall mehr Sicherheit. Es wird grundsätzlich empfohlen spätestens alle zwei Jahre einen Auffrischkurs zu besuchen.

Selbst wenn sie nicht befristet gewesen wäre; seit dem 2015 muss ein „Erste Hilfe“-Kurs besucht worden sein.

Hier gab es eine Übergangsfrist von 2 Jahren, nachdem der Nachweis über den Kurs der lebensrettenden Sofortmaßnahmen für den Erwerb des Führerscheins noch bis 2017 gültig war.

Inzwischen haben wir 2018, somit ist ein Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses auf jeden Fall vorzuweisen.

Ok ich habe überall gelesen dass die Kurse die NACH dem 1.4.2015 absolviert wurden unbegrenzt gültig sind.

@MarcoAC

Wenn es sich um den „Erste Hilfe“ Kurs handelt, dann ja.

Und deiner ist ja schon auf dem Papier mit Ablaufdatum versehen. Deutlicher geht es dann eigentlich nicht mehr.

@2012jane

Aber der ist ja laut dem § 68 II Fev befristet und in dem Paragraphen steht nichts von einer Gültigkeitsdauer.

Wenn sie befristet ist, wird sie nicht mehr gültig sein.

Leider am 13.10.17 verfallen weil diese auf diesen Tag befristet war.