Ist man versichert vom AG wenn man mit Lohnsteuerkartearbeitet?

6 Antworten

Wenn Du unter 400 euro verdienst, ist es eine geringfügige Beschäftigung und somit versicherungsfrei und nicht -pflichtig. Du schreibst, dass Du zur Schule gehst. Wie alt bist Du denn? Du bist doch bestimmt sowieso bei Deinen Eltern familienversichert.

Cicimcivciv85 
Fragesteller
 17.08.2012, 07:55

İch habe einen 400€job, mache eine schulische ausbildung bald, soll vob meinem arbeitgeber aus einmal im monat auch am wochenende arbeiten was auch zusâtzkich vergütet wird, mein AG sagte mir dass es versteuert wird das heisst dann das ich da mit steuerkarte arbeite, frage ist DANN MÜSSTE İCH DOCH ÜBERM AG versichert sein!? Oder?

Bei einem 400€-Job bist du nicht sozialversichert! Die Lohnsteuerkarte braucht dein Chef eventuell, um dich bei der Minijobzentrale anzumelden, ich wüsste nicht, was er sonst damit anfangen sollte. Also bist du schon richtig in der Familienversicherung, da hat dein Arbeitgeber ganz recht! Die Steuern, die für deinen Job bezahlt werden ,sind eine sogenannte Steuerpauschale, hier geht es aber nur um die Lohnsteuer, nicht um Kranken- und Rentenversicherung!

Cicimcivciv85 
Fragesteller
 16.08.2012, 22:53

ich habe schon einen 400 euro job ausser diesem (gehe putzen ohne lohnsteuerkarte) und soll während der schulischen ausbildung an wochenenden für meinen AG arbeiten unter 400euro (auf Lohnsteuerkarte) da man 2 $00euro jobs nicht machen kann.

deswegen meine frage ob ich dann nicht bei meinem Arbeitgeber versichert bin??

Zicke1008  17.08.2012, 06:11
@Cicimcivciv85

Da Du 2 geringfügige Beschäftigungen (Lohn übersteigt regelmäßig nicht 400,- Euro) ausübst, wirst Du sozialversicherungspflichtig, da beide Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Die Versicherungspflicht tritt mit dem Tag ein, an dem die Entscheidung über die Versicherungspflicht nach § 37 des Zehnten Buches durch die Einzugsstelle nach § 28i Satz 5 oder einen anderen Träger der Rentenversicherung bekannt gegeben wird. Wenn es nicht gemeldet wird, ist es schlicht und einfach Schwarzarbeit.

Also man darf schon zwei 400,- Euro-Jobs machen, nur werden sie dann versicherungspflichtig.

putzfee1  17.08.2012, 09:14
@Zicke1008

Genau so, wie Zicke1008 es beschreibt, ist es. Vielleicht hättest du in deiner Frage mal erwähnen sollen, dass du bereits einen anderen 400€-Job ausübst!

Wenn du mit beiden geringfügigen Beschäftigungen zusammengerechnet monatlich nicht über 400 Euro verdienst,sind beide Verträge bis auf eine Pauschsteuer in Höhe von 2% abgabenfrei.dazu benötigst du auch keine Lohnsteuerkarte bzw ein Lohnsteuerabzugsbescheinigung.

Die 2 % können dir von deinem Lohn abgezogen werden. Die Arbeitgeber haben Sozialabgaben für dich zu bezahlen,dadurch hast du aber nicht automatisch eine Krankenversicherung,sondern musst dich selbst darum kümmern. Wenn möglich,kannst du über die Familienversicherung mitversichert werden.

Sie müssen unterscheiden zwischen Minijob und Arbeit auf Lohnsteuerkarte. Bei einem Minijobs sind Sie automatisch versichert bei der Knappschaft. Bei der Arbeit auf Lohnsteuerkarte hingegen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Minijob. Da erfolgt die Versicherung über die Abgaben, die der Arbeitgeber an die Versicherer abführt. Das betrifft die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Bezüglich der Kranken- und Pflegeversicherung müssen sie sich selbst bei einer Krankenkasse anmelden und deren Daten dem Arbeitgeber mitteilen. Dann sind sie von ihm bei dieser Krankenkasse versichert.

lenzing42  17.08.2012, 14:11

Bei einem Minijobs sind Sie automatisch versichert bei der Knappschaft<

Das ist so nicht richtig.Obwohl der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Sozialversicherung abführt,ist der Arbeitnehmer nicht krankenversichert und muss sich selbst versichern,oder familienversichert sein.

Bei einem Minijob zahlt dein Arbeitgeber für dich Pauschalbeiträge, über die du nicht versichert bist.

Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung bekommst du nur, wenn du auf die Versicherungsfreiheit verzichtest und die restlichen 4,6% selbst zahlst.

Über den Job bist du nicht krankenversichert.